Erfurt. Seit über einem Monat darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - allerdings mit Einschränkungen. Wie genau das in Thüringen umgesetzt werden soll, ist aber nach wie vor unklar.

Für die Kontrolle des Cannabisgesetzes in Thüringen gibt es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch einen Monat nach Einführung Unsicherheiten. „Wir brauchen endlich eine eindeutige Rechtslage, dass die Kollegen auch rechtssicher agieren können“, sagte die Landesvorsitzende Mandy Koch. Vieles sei noch zu schwammig. Es gebe in Thüringen etwa keinen Bußgeldkatalog. Außerdem sei nach wie vor nicht geklärt, welche neuen Grenzwerte beim Autofahren gelten.

„Man hat dieses Gesetz nun durchgebracht. Aber am Ende ist es wenig praxistauglich“, kritisierte Koch. Nun seien die Länder gefordert, klare gesetzliche Regelungen für den Umgang zu schaffen. Ohne solche Regeln helfe es auch wenig, wenn - wie zuletzt geschehen - Feinwaagen für die Beamten bestellt werden.

Behördenzuständigkeit noch unklar

Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums ist nicht abschließend geklärt, welche Behörde für das Cannabisgesetz zuständig ist. In Bayern etwa gilt schon seit Start des Gesetzes ein Bußgeldkatalog, der unter anderem Strafen von 1000 Euro für Cannabis-Konsum in Gegenwart von Kindern vorsieht.

Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem sind drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich gestattet. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen. Für junge Leute unter 18 Jahren bleibt Cannabis tabu.

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