Bernd Jentsch über den Streit um die Sanktionen bei Hartz-IV.

Die Debatte um die Sanktionen gegen Menschen, die eine längere Zeit arbeitslos sind, ist so alt, wie die Reformagenda 2010 selbst.

Schon mit der Vorstellung seiner Pläne in einer Regierungserklärung im Jahr 2003 löste der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder einen ersten Sturm der Entrüstung aus. Seine Ankündigung, Leistungen des Staates zu kürzen und mehr Eigenverantwortung der Betroffenen einfordern zu wollen, stieß nicht nur bei den Gewerkschaften und Arbeitsloseninitiativen auf wenig Gegenliebe. Verschärfte Zumutbarkeitskriterien bei Stellenangeboten und eine Zahlung unterhalb des damaligen Sozialhilfesatzes sollten die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland abbauen helfen. Zugegeben – die Arbeitslosenzahlen sind seither stark zurückgegangen, das zumindest ist unstrittig. Ob dies allerdings vor allem der alternden Gesellschaft oder den Reformen geschuldet ist, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten.

Und das gilt genauso für die Sanktionen. Ganz ohne ein sanftes Druckmittel gehe es nicht, heißt es bei den Vertretern der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Zudem seien Kürzungen bei den Zahlungen eher die Ausnahme als die Regel.

Jeder Fall, bei denen Menschen die Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt werden, ist bereits einer zu viel, argumentieren dagegen die Kritiker.

Ihre Zahl hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen, auch innerhalb der SPD. Der haben die Schröderschen Arbeitsmarktreformen ohnehin schwer zugesetzt. Nicht nur in Thüringen drängen die Parteimitglieder deshalb auf Änderungen. Die Sanktionen stehen dabei wieder auf der Agenda.

Hartz-IV-Sanktionen in Thüringen auf niedrigstem Stand seit 2010