FDP gegen Datenschützer: Feuerwechsel per Pressemitteilung
Porträt
Lutz Hasse bei der Vereidigung zum Thüringer Datenschutzbeauftragten Foto: Sascha Fromm
Thüringens FDP-Generalsekretär, Patrick Kurth, will Landes-Datenschützer Lutz Hasse auf Kurs bringen. Doch der knurrt zurück.
Erfurt. Eines kann man dem aktuellen Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse nicht vorwerfen: mangelnde Konfliktfreude, und das in aller Öffentlichkeit. Man könnte auch sagen: Hasse lässt sich nur ungern an den Karren fahren. Das bekommt nun auch Patrick Kurth
zu spüren, Bundestagsabgeordneter sowie Generalsekretär der Thüringer FDP, der selbst gern austeilt. Kurth hatte sich am Dienstag bemüßigt gefühlt, in seinem Blog nicht nur wie üblich alle anderen Parteien außer der alleinseligmachenden FDP anzublaffen, sondern gleich noch Thüringens obersten Datenschützer der fachlichen Dämlichkeit zu zeihen. Dessen Kritik am neuen bundesweiten Meldegesetz, dass aus Hasses Beurteilung die bisherigen Thüringer Regelungen zur Datenweitergabe happig verschlechtert, sei nämlich falsch. "Thüringen leistet bislang dem Adresshandel der Werbewirtschaft Vorschub. Die Bürger haben bislang nicht die Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Adressabfrage bei den Meldebehörden einzulegen, die zum Zweck der Werbung gestartet wird. Diese Widerspruchsmöglichkeit wird durch das neue Bundesmeldegesetz erst geschaffen." Sagt Kurth. Und schiebt genüßlich nach, die Wortmeldungen von Hasse hätten qualitativ "noch Luft nach oben". Starker Tobak, der in diesen Tagen höchstens vom Ex-Oberschlapphut Helmut Roewer überboten wird, der seine ehemalige Behörde als Hort der Dummen ausruft sich selbst freilich ausgenommen. Zurück zu Hasse. Der verschickt gestern die nächste Mitteilung und formuliert relativ knackig: "Diese Ansicht des Herrn Kurth ist rechtsirrig." Wohlgemerkt: Jene zur Melderechtslage.
Hasse zitiert Paragrafen sowie ein passgenaues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 und kommt zu dem Schluss: Eine freistaatliche Meldebehörde darf eine einfache Melderegisterauskunft nicht erteilen, wenn diese erkennbar für Zwecke der Direkt-werbung begehrt wird und der Betroffene einer Weitergabe seiner Daten für solche Zwecke zuvor ausdrücklich widersprochen hat. Und damit es auch Generalsekretäre verstehen, sagt es Hasse noch einmal in für seine Verhältnisse geradezu volkstümlicher Sprache: "Jeder Bürger und jede Bürgerin in Thüringen kann somit derzeit bei der Meldebehörde Widerspruch gegen die Preisgabe der Daten für Zwecke der Direktwerbung einlegen. Diese Rechtsposition zerschellt indes an der geplanten Regelung des Bundes." Für weitere Auskünfte, so Hasse abschließend, stehe er gern zur Verfügung, "natürlich auch Herrn Kurth (FDP)". Es gab Zeiten und liberale Politiker, da passte zwischen die FDP und den Datenschutz praktisch kein Blatt Papier. Seit ausgerechnet (auch) eine Liberale in Berlin am Schleifen der Weitergabe-Hürden mitwirkte und der Generalsekretär der größten FDP in Thüringen dies noch zu verteidigen sucht, sind es gefühlt ganze Bände geworden.
FDP gegen Datenschützer: Feuerwechsel per Pressemitteilung
Kommentare
13.07.12 - 12:18
Miriam
@Patrick Kurth Sehr geehrter Herr Kurth, vielleicht sollten Sie im Streit um die Detailfragen nicht das Ganze des Problems außer acht lassen. Und dies besteht darin, dass die FDP auf Bundesebene wohl auch ihren Ruf als Bürgerrechtspartei aufgeben hat oder aufgeben musste. Mit einer FDP, die ein solches Gesetz verteidigt, ist nun wirklich kein Staat mehr zu machen. Wenn Sie schon bei solchen Fragen, bei denen die FDP stets ein Garant für einen Ausgleich gegen die CDU wahr, klein beigeben, dann werden Sie wohl bald keinen Stich mehr sehen gegen die Piraten. Den politischen Gegner wird es jedenfalls freuen!
11.07.12 - 10:20
Patrick Kurth, MdB
Zwei Hinweise: 1. Um die Weigerung der Datenweitergabe an Direktwerber zu begründen, muss Herr Hasse die Thüringer Rechtslage in Verbindung mit (!) einem Gerichtsurteil bemühen. Aus dem Thüringer Melderecht allein ergeben sich die Einschränkungen zur Datenweitergabe also nicht. Schon schlecht. Ganze 6 Jahre reichten nicht aus, um Rechtsklarheit aus dem Gesetz heraus herzustellen. 2. Die Entscheidung zur Datenweitergabe liegt nach der Thüringer Rechtslage bei der Behörde, nicht bei dem Bürger. Sie entscheidet, ob es sich z.B. um einen Adresshändler handelt. Dann kann man - im Falle eines zuvorigen persönlichen Widerspruches - hoffen, dass sie den Adresshändler erkennt und auch Kenntnis vom sechs Jahre alten Bundesverwaltungsgerichtsurteil hat. Beide Umstände werden durch die Bundesregelung (selbst in der alten "umstrittenen Fassung" beigelegt, sprich im Sinne des Bürgers verbessert. Dennoch gut, dass es zu einer weiteren Verbesserung kommen wird. Bemerkung: Herr Hasse übergibt die Datenverantwortung komplett den Behörden: (1.) Er geht davon aus, dass sie Melderecht und Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Verbindung zueinander anwenden. (2.) Die Behörden entscheiden, ob es sich beim Aukunftsersuchenden um einen Adresshändler handelt. Die Ersuchenden müssen nach meiner Kenntnis übrigens nicht angeben, wofür sie die Daten brauchen. (Das ist beim Bundesrecht anders.) Der Bürger muss Herr seiner Daten sein, nicht das Meldeamt! Ich bleibe dabei, Herr Hasse irrt, wenn er glaubt, das Thüringer Melderecht sei vorbildhaft. Seine Einladung nehme ich gern an und habe für morgen um ein Gespräch gebeten. Weiteres in meinem Gastbeitrag für die heutige Thüringer Allgemeine: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Gastkommentar-Meldegesetz-kein-Freibrief-fuer-Datenhandel-659675079 Beste Grüße Patrick Kurth, MdB