Kosten für häusliche Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar

  • Wieder leichter steuerlich absetzbar: das häusliche Arbeitszimmer. Quelle: ddp
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder umfangreicher steuerlich abgesetzt werden als bisher.
Berlin.  Das geltende Recht genauer: das "Steueränderungsgesetz" von 2007 ist verfassungswidrig, urteilte der Zweite Senat mit einer knappen Mehrheit von 5:3 Stimmen. Die Regelung verstoße gegen den "allgemeinen Gleichheitsgrundsatz", heißt es in der Urteilsbegründung (Az: 2 BvL 13/09). Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine Neuregelung auf den Weg bringen. Für Steuerzahler ergeben sich damit zahlreiche Detailfragen:

Wer profitiert von der Regelung?

Steuerpflichtige, die zuhause ein Arbeitszimmer unterhalten und vom Arbeitgeber keines zur Verfügung gestellt bekommen. Geklagt hatte ein Hauptschullehrer, der sein häusliches, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer jeden Tag zwei Stunden nutzte, um etwa Klassenarbeiten zu korrigieren. Die Schule hatte seine Bitte um die Zuweisung eines Arbeitsplatzes abgelehnt. Das Finanzamt wollte seine Aufwendungen für sein Arbeitszimmer trotzdem nicht berücksichtigen. Laut Steueränderung von 2007 darf dieses nur noch steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den "Mittelpunkt" der beruflichenTätigkeit bildet. Diese Regelung hat Karlsruhe gekippt.

Was müssen Steuerpflichtige jetzt tun?

Nicht immer gibt es Geld zurück. Der Bund der Steuerzahler erläutert: Wurde für die Jahre ab 2007 noch keine Steuererklärung abgegeben, kann man ohne Probleme die Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Wurde die Steuererklärung abgegeben und das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung angesetzt, aber vom Finanzamt nicht anerkannt, ist es gut, wenn man Einspruch eingelegt hat. Dann kann man sich über eine automatische Erstattung freuen. Die Finanzämter müssen die offenen Einspruchsverfahren jetzt abarbeiten. Das dürfte einige Wochen dauern. Binnen eines Monats (plus drei Tage Postweg) lässt sich auch noch Einspruch gegen einen Steuerbescheide einlegen, die frisch angekommen sind.

Was passiert bei Steuererklärungen mit einem "Vorläufigkeitsvermerk"?

Viele Steuerzahler hatten wegen des Arbeitszimmers Einspruch eingelegt. Im Jahr 2009 wurde deswegen ein so genannter Vorläufigkeitsvermerk erteilt. Der Vermerk findet sich oben auf der ersten Seite des Steuerbescheids. Dadurch erübrigt sich der Einspruch. "Die Steuerfestsetzung in diesem Punkt blieb automatisch offen", erklärt der Bund der Steuerzahler. Die Erstattung sollte automatisch erfolgen, weil die Finanzämter diese Verfahren von sich aus bearbeiten.

Wer kriegt kein Geld zurück?

Steuerpflichtige, die seit 2007 für ihr Arbeitszimmer keine Aufwendungen mehr geltend gemacht haben, gehen nach geltender Rechtslage leer aus. Ist die Steuerfestsetzung älter als einen Monat und damit "bestandskräftig", können keine Kosten mehr beim Finanzamt nachgemeldet werden. Möglicherweise erlaubt die Finanzverwaltung den Steuerzahlern wie bei der Entfernungspauschale aber eine Nachmeldung.

Was ist ganz allgemein bei häuslichen Arbeitszimmern aus Steuersicht zu beachten?

Faustregel: Höchstens zehn Prozent dürfen privat genutzt werden. Eine Tür grenzt das Zimmer zum Wohnbereich ab. Die Größe des Arbeitszimmers sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung stehen. Ist die Wohnung beispielsweise 120 Quadratmeter groß und das Arbeitszimmer 30, können 25 Prozent der Miete von der Steuer abgesetzt werden. Bei Eigentümern anteilig Zinsen, Reparaturkosten und ähnliches. Computer, Drucker und Schreibtische können unbegrenzt als Arbeitsmittel angesetzt werden.


Peter Hahne / 29.07.10 / OTZ
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