Verbotenes Auge in der Sauna: Elf Mal Kritik vom Datenschützer

  • Lutz Hasse, Landesbeauftragter Datenschutz, stellte am Freitag in Erfurt den 9. Tätigkeitsbericht vor.  Foto: Candy Welz Lutz Hasse, Landesbeauftragter Datenschutz, stellte am Freitag in Erfurt den 9. Tätigkeitsbericht vor. Foto: Candy Welz
Der Landesbeauftragte für Datenschutz fand in den vergangenen beiden Jahren elf Mal Gründe für Beanstandungen. Das Uni-Klinikum Jena spricht von einer Kamera-Attrappe.
Erfurt. Schon am Donnerstag rief beim Landesdatenschutzbeauftragten die Jenaer Uni-Klinik an. Man sei erschüttert, dass Journalisten jetzt wegen der alten Sache mit der Videoüberwachung in Pausenräumen des Klinikpersonals nachfragen. Das sei doch nur eine Kamera-Attrappe gewesen.

Im 9. Tätigkeitsbericht, den Datenschützer Lutz Hasse Freitag in Erfurt vorstellte, liest sich das anders. Es ist nicht der Bericht Hasses, der erst zum 1. März ins Amt kam. Aber das sei egal, sagt der Neue. Es sei auch egal, ob das Jenaer Klinikum im September 2009 eine Attrappe installierte oder eine echte Kamera. Datenschutzrechtlich gehe beides nicht. Es sei denn, ein Diebstahlverdacht richte sich konkret gegen eine oder wenige Personen. Und selbst dann . . . Datenschutz ist eine furchtbar komplizierte Materie.

Aber es gehen immer mehr Beschwerden von Bürgern ein, freut sich Hasse. Ob Videoüberwachung im öffentlichen Schwimmbad, die Überdehnung von Datenlöschfristen, datenhungrige Jobcenter oder leichtfertige Veröffentlichung von kommunalen Daten im Internet: "Die Leute werden sensibler für den Datenschutz", glaubt der Landesbauftragte erkannt zu haben.

Bei Behörden ist die Sensibilität eher durchwachsen. Die schon im 8. Tätigkeitsbericht erwähnte Kontrolle von 40 Kommunalverwaltungen schätzt Hasse im Ergebnis als "desaströs" ein. Inzwischen seien 35 dieser Kommunen auf dem aktuellen Stand des Datenschutzes, aber fünf "zicken immer noch herum". Deshalb ist der Ärger des Beauftragten, er habe von den Rechtsaufsichtsbehörden noch zu wenig Rückendeckung, nicht zu überhören. Ihm bleibe im öffentlichen Bereich nur die Beanstandung. Ein erhobener Zeigefinger, mehr nicht.

Elf solche Beanstandungen sind im Berichtszeitraum 2010 und 2011 ausgesprochen worden. Etwa für einen Fall von Videoüberwachung in der Sauna. "Das geht natürlich gar nicht", sagt Hasse. Jede Beobachtung, die die Intimsphäre der Betroffenen berührt, sei unzulässig. Selbst wenn, wie in diesem Fall, mit Aushängen darauf hingewiesen worden ist.

Mit der Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes im Dezember ist der Beauftragte nun auch für den nichtöffentlichen Bereich zuständig. Also für den Datenschutz in Unternehmen. Hasse will in Gesprächen erreichen, dass die nicht gleich die Rollos runterlassen und kündigte an, keineswegs mit der Bußgeldkeule durchs Land zu ziehen. Obwohl er es hier könnte. Bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen sind Zwangsgelder bis zu 300 000 Euro möglich. Die Schufa-Pläne, soziale Netzwerke wie Facebook nach Daten zur Bewertung von Kreditwürdigkeit durchzukämmen, würde der Thüringer Beauftragte nicht durchgehen lassen.

Ein aktueller Streit in Erfurt macht ihn nachdenklicher. Die Stadt will ein Solar-Kataster anhand vorhandener Luftbilder erstellen. Rückschlüsse auf Straße und Hausnummer wären kinderleicht zu ziehen. Muss das sein im Namen des Umweltschutzes? Selbst Hasse hat dazu noch keine abschließende Meinung.


Volkhard Paczulla / 09.06.12 / OTZ
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