Neue Bundesregierung: Koalitionsvertrag der Ampel - die wichtigsten Stellen markiert und kommentiert

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP besteht aus 51.603 Wörtern. Den Text komplett zu lesen, dauert rund dreieinhalb Stunden. Wir haben das für Sie erledigt und die wichtigsten Passagen im Originaltext markiert.

Welche Schlüsselstellen im Vertragstext stecken

Wählen Sie aus einer von fünf Kategorien
Mehr Fortschritt wagen
Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit
Koalitionsvertrag 2021 – 2025
zwischen der

Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Bündnis 90 / Die Grünen

und den

Freien Demokraten (FDP)

Wir werden möglichst frühe Stichtage für die anzuwendende Sach- und Rechtslage vorsehen. Wir wollen klarstellen, dass wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden können, indem bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung nur noch neu Betroffene zu beteiligen und Einwendungen nur mehr gegen Planänderungen zulässig sind. Wir werden verwaltungsinterne Fristen und Genehmigungsfiktionen bei Beteiligung weiterer Behörden ausweiten.

Bei besonders prioritären Vorhaben soll der Bund künftig nach dem Vorbild des Bundesimmissionsschutzgesetzes kurze Fristen zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorsehen.

Wir wollen große und besonders bedeutsame Infrastrukturmaßnahmen auch im Wege zulässiger und unionsrechtskonformer Legalplanung beschleunigt auf den Weg bringen und mit hoher politischer Priorität umsetzen. Unter solchen Infrastrukturmaßnahmen verstehen wir systemrelevante Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke (z. B. kritische Brücken).

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Sobald es an die Umsetzung konkreter Projekte geht, dürfte sich massiver Widerstand in der Bevölkerung regen. Dies hat in der Vergangenheit etliche Projekte verzögert oder sogar zu Fall gebracht, wie etwa die Y-Trasse in Niedersachsen, eine Neubaustrecke für Schnellzüge zwischen Hamburg, Bremen und Hannover.

Für die Ausgestaltung werden wir uns eng mit der Europäischen Kommission abstimmen, die erforderliche Umweltprüfung durchführen und durch den Zugang zum Bundesverwaltungsgericht den Rechtsschutz und die Effektivität des Umweltrechts sicherstellen. Für geeignete Fälle kommt auch eine Übernahme des Raumordnungsverfahrens durch den Bund in Betracht.

Beginnen werden wir mit Schienenprojekten aus dem Deutschlandtakt – dem Ausbau/Neubau der Bahnstrecken Hamm-Hannover-Berlin, Korridor Mittelrhein, Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, München-Kiefersfelden-Grenze D/A, Karlsruhe-Basel, „Optimiertes Alpha E+“, Ostkorridor Süd, Nürnberg-Reichenbach/Grenze D-CZ, die Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim und München – sowie mit für die Energiewende zentralen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen SüdLink, SüdOstLink und Ultranet. Weitere Vorhaben werden hinzukommen.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Gelingt eine schnelle Umsetzung dieser zentralen Bahnprojekte, werden viele Inlandsflüge und Autofahrten überflüssig. Der Deutschlandtakt soll alle großen Städte mit Schnellzügen im 30-Minuten-Takt verbinden. Die Stromleitungen SüdLink, SüdOstLink und Ultranet sind zentral für das Gelingen der Energiewende. In Norddeutschland wird besonders viel Windenergie produziert, die in den Industriezentren im Süden benötigt wird. Ohne diese Leitungen drohen Strom-Engpässe.

Wir werden eine engere Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ermöglichen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Wir wollen das Instrument der Plangenehmigung, insbesondere bei Unterhaltungs-, Sanierungs-, Erneuerungs-, Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit existierenden Infrastrukturen innerhalb des europäischen Rechtsrahmens stärker nutzbar machen. Wir streben an, Sonderregeln für einzelne Gebiete der Fachplanung in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zu überführen, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Wir wollen den Planerhalt stärken, indem wir die Planerhaltungsnormen und Zielabweichungsverfahren ausweiten.

Verwaltungsgerichtsverfahren werden wir beschleunigen durch einen „frühen ersten Termin“ sowie durch ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem Fehlerheilungen maßgeblich berücksichtigt werden und auf die Reversibilität von Maßnahmen abgestellt wird. Klägerinnen und Kläger, deren Rechtsbehelfe zur Fehlerbehebung beitragen, werden die Verfahren ohne Nachteil beenden können.

Wir wollen die Rechtssicherheit im Artenschutzrecht durch bundeseinheitliche gesetzliche Standardisierung (insb. Signifikanzschwellen) erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken.

Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Hier sind vor allem interne Konflikte bei den Grünen programmiert. Windpark für den Klimaschutz oder Schutz bedrohter Vogelarten für den Artenschutz?

Ähnliche Prüfungen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wollen wir, wo möglich, in einer integrierten Prüfung zusammenführen, ohne das Schutzniveau abzusenken. Wir wollen, gegebenenfalls durch Öffnungsklauseln, dafür sorgen, dass das Zusammenwirken zwischen Gemeinden und Ländern bei der Sicherstellung der Versorgung mit Erneuerbaren Energien gelingt. Diese Maßnahmen werden begleitet durch projektbezogene und gesamtbilanzierende Ausgleichsmaßnahmen, die einen hohen Umwelt- und Naturschutz sicherstellen.

Zur schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung unserer Beschleunigungsvorhaben werden wir eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe unter Einbeziehung der Länder einrichten.

Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch. Wir wollen das Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen. Dafür werden wir uns ambitionierte und überprüfbare Ziele setzen sowie realistische und schnell spürbare Maßnahmen ergreifen. Kompetenzen in der Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt, ein zentrales zusätzliches Digitalbudget eingeführt und Gesetze einem Digitalisierungscheck unterzogen. Die Verwaltung wird digitaler und konsequent bürgerorientiert. Wir fördern digitale Innovationen sowie unternehmerische und gesellschaftliche Initiative und setzen auf offene Standards und Diversität. Wir stärken die Digitalkompetenz, Grundrechte, Selbstbestimmung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sorgen für Sicherheit und Respekt auch in Zeiten des Wandels. Wir machen aus technologischem auch gesellschaftlichen Fortschritt. Dabei ist uns bewusst: Ein digitaler Aufbruch, der unsere Werte, die digitale Souveränität und einen starken Technologiestandort sichert, gelingt nur in einem fortschrittlichen europäischen Rahmen.

Digitaler Staat und digitale Verwaltung

Die Menschen erwarten vom Staat einfach handhabbare und zeitgemäße digitale Leistungen, nutzerorientiert, medienbruchfrei und flächendeckend. Lösungen durch Automation – wie die automatisierte Auszahlung der Kindergrundsicherung – setzen wir prioritär um. Die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geht mit einer ausreichenden Folgefinanzierung einher, mit der eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) unterstützt wird. Im Rahmen der IT-Konsolidierung schaffen wir klare Verantwortlichkeiten und führen die IT-Budgets des Bundes zentral zusammen. Aus der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) machen wir eine agile, flexible Einheit mit einem mehrjährigen Globalbudget. Kommunen müssen von Bundesmitteln profitieren und im Rahmen des EfA-Prinzips entwickelte Lösungen übernehmen können. Digitalisierungshemmnisse (Schriftform u. a.) bauen wir mittels Generalklausel ab und vereinheitlichen Begriffe (z. B. „Einkommen“). Ein vertrauenswürdiges, allgemein anwendbares Identitätsmanagement sowie die verfassungsfeste Registermodernisierung haben Priorität. Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht. Auf Basis einer Multi-Cloud Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen läuft bislang viel zu schleppend. Wenn die neue Bundesregierung die Anstrengungen verschärft, profitieren dadurch alle - etwa weil viele Behördengänge mit dem Tablet auf dem Sofa erledigt werden können.

Digitale Infrastruktur

Unser Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang. Insbesondere dort, wo der Nachholbedarf am größten ist, allen voran weiße Flecken, investieren wir. Unter Wahrung des Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch. Wir sorgen für Tempo beim Infrastrukturausbau durch schlanke digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren, Normierung alternativer Verlegetechniken und Aufbau eines bundesweiten Gigabit-Grundbuchs. Wir stärken den Verbraucherschutz bei zugesicherten Bandbreiten, nötigenfalls durch pauschalierte Schadensersatzansprüche.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Schnelles Internet per Glasfaserkabel oder Mobilfunk käme damit endlich in (fast) alle Haushalte - die Zeit von Funklöchern auf dem Land wäre bald vorbei.

Auf Basis von Potenzialanalysen treiben wir die Glasfaserausbauförderung auch ohne Aufgreifschwelle voran. Bei öffentlicher Vollfinanzierung hat das Betreibermodell Vorrang. Wir rücken die Förderung ganzer Cluster in den Fokus und machen Markterkundungsverfahren schneller und verbindlicher. Wir stoßen als Ergänzung zu FTTH und Inhouse-Glasfaserverkabelung, wo nötig, eine Förderung mittels Voucher an. Wir bündeln Kompetenzen und Aufgaben für Festnetz und Mobilfunk. Wir richten die Frequenzvergabe auf Vorgaben für Flächenversorgung aus, auch negative Auktionen sollen zum Einsatz kommen. Wir beschleunigen die Maßnahmen für besseren Mobilfunk- und WLAN-Empfang bei der Bahn. Wir prüfen Wege hin zu einer besseren digitalen Teilhabe für alle, z. B. durch Barrierefreiheit. Wir sichern die Netzneutralität.

Digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit
Industrie

Der Industrie kommt eine zentrale Rolle bei der Transformation der Wirtschaft mit Blick auf Klimaschutz und Digitalisierung zu. Wir werden die Innovations-, Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken, um weiter Hochtechnologieland zu bleiben. Wir fördern regionale Transformationscluster und werden strukturschwache Regionen unterstützen. Wir erarbeiten eine Industriestrategie, die in Verbindung mit dem European Green Deal in eine europäische Lösung eingebettet ist und durch geeignete Maßnahmen Carbon Leakage verhindert. Um unsere heimische Industrie, insbesondere die Grundstoffindustrie, zu unterstützen, werden wir in dem für die Erreichung der Klimaziele ausreichendem Maße geeignete Instrumente schaffen, beispielsweise Carbon Contracts for Difference (Klimaverträge, CCfD), um so auch insbesondere die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen. Diese Instrumente werden so ausgestaltet, dass die Rückzahlungsphasen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Wir unterstützen die Einführung eines europaweit wirksamen CO2-Grenzausgleichsmechanismus oder vergleichbar wirksame Instrumente. Entscheidend ist, dass dieser WTO konform ausgestaltet ist, die Exportindustrie nicht benachteiligt, Greenwashing verhindert und unbürokratisch innerhalb des bestehenden Emissionshandelssystems umgesetzt wird.

Wir setzen uns für die Gründung einer Europäischen Union für grünen Wasserstoff ein. Dazu wollen wir das IPCEI Wasserstoff schnell umsetzen und Investitionen in den Aufbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur finanziell fördern. So wollen wir bis 2030 Leitmarkt für Wasserstofftechnologien werden und dafür ein ambitioniertes Update der nationalen Wasserstoffstrategie erarbeiten.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Wasserstoff ist eine Zukunftstechnologie. Ausnahmsweise hat Deutschland das einmal frühzeitig erkannt. Macht es dieses Mal nicht dieselben Fehler wie bei der Solarbranche, kann Deutschland beim Zukunftsthema Wasserstoff tatsächlich führend werden. In der Entwicklung und Anwendung sind deutsche Konzerne schon heute vorne dabei.

Wir nutzen die Europäische Union und die internationalen Gremien gemeinsam mit europäischen Partnern für eine Initiative zur Gründung eines für alle Staaten offenen internationalen Klimaclubs mit einem einheitlichen CO2-Mindestpreis und einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleich.

Wir schaffen sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung.

Gemeinsam mit Sozialpartnern und lokalen Akteuren bauen wir regionale Transformations- und Qualifizierungscluster auf. Wir wollen Deutschland zum globalen Standort der Halbleiterindustrie machen. Dazu soll die deutsche Halbleiterbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette auch finanziell hinreichend unterstützt werden, um diese Schlüsseltechnologie in Europa zu sichern, zu stärken und zukunftssicher auszubauen.

Transformation der Automobilindustrie

Wir unterstützen die Transformation des Automobilsektors, um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung hierzulande zu erhalten. Wir machen Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität, zum Innovationsstandort für autonomes Fahren und beschleunigen massiv den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Unser Ziel sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030. Für die Wertschöpfung dieser deutschen Schlüsselindustrie ist die regionale Transformation der KMU ebenso von zentraler Bedeutung. Wir werden daher den Wandel in den Automobilregionen hin zu Elektromobilität durch gezielte Clusterförderung unterstützen. Die Fortführung und Weiterentwicklung der Europäischen Batterieprojekte (IPCEI) sowie die Ansiedelung weiterer Zellproduktionsstandorte einschließlich Recycling in Deutschland sind von zentraler Bedeutung.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Wie sehr soll die deutsche Automobilindustrie, die den Wandel lange Zeit verschlafen hat, in Zukunft unterstützt werden? Die FDP hat bereits eine Streichung bisheriger Subventionen ins Spiel gebracht, die Gewerkschaften machen gegenüber der SPD Druck, die Förderungen beizubehalten. Die Automobilindustrie und der Umgang mit ihr verursacht regelmäßig Streit in einer Regierung. Das wird sich bei SPD, Grünen und FDP mit ihren unterschiedlichen Vorstellungen im Umgang mit der Schlüsselbranche noch verschärfen.

Dazu ist die Stärkung der Forschung an neuen nachhaltigen Batterie-Generationen entscheidend. Wir wollen die auf Bundesebene bestehenden Kooperations- und Dialogformate im Bereich Automobilwirtschaft in einer Strategieplattform „Transformation Automobilwirtschaft“ mit Mobilitätswirtschaft, Umwelt- und Verkehrsverbänden, Sozialpartnern, Wissenschaft, Bundestag, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit den zuständigen Bundesressorts bündeln, um das Ziel der Klimaneutralität, die Wertschöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Luft- und Raumfahrt

Zweitens wollen wir allen älteren Erwerbstätigen, die dies können und wollen, ermöglichen auch mindestens bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.

Drittens brauchen wir einen neuen Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Neuorientierung auch in der Mitte des Erwerbslebens, vor allem dann, wenn der technologische Wandel dies erfordert.

Viertens braucht Deutschland mehr Arbeitskräfteeinwanderung. Wir werden unser Einwanderungsrecht weiterentwickeln und bewährte Ansätze des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die Westbalkanregelung entfristen. Neben dem bestehenden Einwanderungsrecht werden wir mit der Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eine zweite Säule etablieren, um Arbeitskräften zur Jobsuche den gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Blue Card werden wir im nationalen Recht auf nicht-akademische Berufe ausweiten; Voraussetzung wird ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen sein.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Deutschland braucht pro Jahr mindestens 400.000 Fachkräfte aus dem Ausland, um der Überalterung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken und gleichzeitig den Wohlstand zu erhalten. Hier müssen für ausländische Fachkräfte und ihre Familien neue Anreize geschaffen werden - und zwar völlig unabhängig vom Asylrecht. Dieser Unterschied muss herausgestellt werden, um bei allen Bevölkerungsschichten dafür Zuspruch zu erhalten.

Zugleich werden wir die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland absenken, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen.

Fünftens müssen Arbeitsbedingungen in den Bereichen attraktiver werden, in denen bereits jetzt oder absehbar ein Mangel an Fachkräften herrscht.

Eine nachhaltige Landwirtschaft dient zugleich den Interessen der Betriebe, des Tierwohls und der Natur und ist Grundlage einer gesunden Ernährung.

Tierschutz

Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards. Zudem führen wir eine umfassende Herkunftskennzeichnung ein. Wir begleiten die Einführung mit einer Informations- und Aufklärungskampagne. Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Damit hat auch der Verbraucher durch sein Einkaufsverhalten die Chance, die Tierhaltung in Deutschland zum Positiven zu beeinflussen. Idealerweise sind zu enge Ställe und abgebissene Tierschwänze bald Vergangenheit, weil niemand mehr Fleisch aus solchen Verhältnissen auf dem Teller haben möchte.

Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.

Das Bau- und Genehmigungsrecht ist entsprechend anzupassen. Die Entwicklung der Tierbestände soll sich an der Fläche orientieren und wird in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht. Wir wollen die Emissionen aus Ammoniak und Methan unter Berücksichtigung des Tierwohls deutlich mindern. Die Landwirte sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität im Rahmen des Umbaus der Nutztierhaltung unterstützt werden.

Ernährung

Wir werden, insbesondere mit Blick auf Kinder, mit den Akteuren bis 2023 eine Ernährungsstrategie beschließen, um eine gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen.

Wir werden die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung aktualisieren, in der Gemeinschaftsverpflegung als Standard etablieren, Vernetzungsstellen weiterbetreiben und Modellregionenwettbewerb durchführen. Unser Ziel ist, den Anteil regionaler und ökologischer Erzeugnisse entsprechend unserer Ausbauziele zu erhöhen. Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spenden ermöglichen. Wir stärken pflanzliche Alternativen und setzen uns für die Zulassung von Innovationen wie alternative Proteinquellen und Fleischersatzprodukten in der EU ein. An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben. Wir werden ein EU-weites Nutriscore wissenschaftlich und allgemeinverständlich weiterentwickeln. Wir unterstützen die Entwicklung von Kriterien für einen ökologischen Fußabdruck. Wir werden den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken und zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrine Disruptoren, Mehrfachbelastungen, Kontaktmaterialen forschen. Lebensmittelwarnung.de wird praktikabler weiterentwickelt. Wir schaffen wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppenabgestimmte Reduktionsziele für Zucker, Fett und Salz.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Das wird der Industrie nicht gefallen. Die Koalition will ein Werbeverbot für Zuckerbomben für Kinder vorantreiben, wie es seit Jahren von Verbraucherorganisationen gefordert wird. Das ist angesichts der Übergewichtigkeit vieler Kinder zumindest ein Schritt in Richtung einer gesünderen Ernährung. Jedes leicht verständliche, seriöse Label ist wichtig, um die Ernährungsgewohnheiten zu verbessern und damit auch die Gesundheit. Viele erkranken noch an zu viel Zucker, Salz und Fett.

Landbau

Das Artensterben, der Verlust der Biodiversität ist eine weitere ökologische Krise. Wir wollen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken. Mit folgenden Maßnahmen wollen wir den Einsatz ambitioniert reduzieren:

Wir unterstützen fairen Wettbewerb mit fairen Preisen im Lebensmittelmarkt. Wir werden die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Bundeskartellamt stärken. Wir gehen gegen unfaire Handelspraktiken vor und prüfen, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann. Den Milchmarkt werden wir weiter beobachten und die Bilanz der Lieferbeziehungen evaluieren.

Mobilität

Wir wollen die 2020er Jahre zu einem Aufbruch in der Mobilitätspolitik nutzen und eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität ermöglichen. Für die notwendigen Veränderungsprozesse werben wir um Akzeptanz und werden unsere Ziele dialogorientiert umsetzen und die Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Die erforderlichen Entscheidungen zur Erreichung unserer Klimaschutzziele für 2030 und 2045 mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Mobilitätsbereiches werden wir treffen und die praktische Umsetzung deutlich beschleunigen. Mobilität ist für uns ein zentraler Baustein der Daseinsvorsorge, Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Logistikstandorts Deutschland mit zukunftsfesten Arbeitsplätzen. Dafür werden wir Infrastruktur ausbauen und modernisieren sowie Rahmenbedingungen für vielfältige Mobilitätsangebote in Stadt und Land weiterentwickeln.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Unsere Mobilität wird sich deutlich verändern, der Verbrennungsmotor zunehmend von der Straße verschwinden. Bislang ist Elektromobilität teuer - ein E-Auto kann sich längst nicht jeder leisten und die Infrastruktur mit Ladestationen ist noch immer mangelhaft. Hier ist der beschriebene Aufbruch dringend nötig.

Infrastruktur

Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur müssen weiter erhöht und langfristig abgesichert werden. Dabei wollen wir erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, um prioritär Projekte eines Deutschlandtaktes umzusetzen. Bei den Bundesfernstraßen wollen wir einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke. Dazu werden wir den Anteil der Erhaltungsmittel bis 2025 bei wachsendem Etat schrittweise erhöhen.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Bislang hatte der Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen oberste Priorität. Nun rücken Eisenbahnstrecken und der Erhalt der bestehenden Straßen in den Fokus.

Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.

Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen. Wir wollen das Nebeneinander von Autobahn GmbH und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft (DEGES) aufheben. Zwischen Bund und Autobahn GmbH wollen wir eine überjährige Finanzierungsvereinbarung abschließen.

Wir wollen Lärmbelastungen durch den Verkehr reduzieren, setzen uns für eine Reduzierung von mutwilligem Lärm ein und sorgen für mehr aktiven und passiven Lärmschutz. Um zu angemessenen Lärmschutzmaßnahmen zu kommen, werden wir die gesamte Lärmsituation berücksichtigen. Die Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und Schienenwege werden wir besser finanzieren. Innovative Technik zur Lärmvermeidung, so für neue Güterwagen, werden wir bis zur Markteinführung unterstützen.

Bahnverkehr

Wir werden den Masterplan Schienenverkehr weiterentwickeln und zügiger umsetzen, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr verdoppeln. Den Zielfahrplan eines Deutschlandtaktes und die Infrastrukturkapazität werden wir auf diese Ziele ausrichten. Sofern haushalteerisch machbar, soll die Nutzung der Schiene günstiger werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen zu stärken.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Der Ausbau könnte den Bahnverkehr für Passagiere bequemer und pünktlicher machen, aber auch die Straßen vom Güter- und Autoverkehr stärker entlasten. Beides ist für die Erreichung der Klimaziele essenziell. Allerdings sollte der Konzern noch stärker über günstigere Fahrpreise für spontane Reisen nachdenken, um die Bahn für alle attraktiver zu machen.

Wir werden mehr Oberzentren an den Fernverkehr anbinden. Wir werden die Umsetzung eines Deutschlandtaktes infrastrukturell, finanziell, organisatorisch, eisenbahnrechtlich und europarechtskonform absichern.

Grenzüberscheitenden Verkehr wollen wir stärken und mit der EU sowie ihren Mitgliedstaaten Nachtzugangebote aufbauen. Bis 2030 wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren und innovative Antriebstechnologien unterstützen. Die Digitalisierung von Fahrzeugen und Strecken werden wir prioritär vorantreiben. Wir werden ein Programm „Schnelle Kapazitätserweiterung“ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. Die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung wollen wir beschleunigen, den Einzelwagenverkehr stärken und Investitionsanreize für Gleisanschlüsse setzen. Bei neuen Gewerbe- und Industriegebieten soll die Schienenanbindung verpflichtend geprüft werden. KV-Terminals wollen wir weiter fördern, die Kranbarkeit von Standard-Sattelaufliegern vorantreiben und den Zu- und Ablauf bis max. 50 Kilometer von der Lkw-Maut freistellen.

Wir werden die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern inklusive des konzerninternen Arbeitsmarktes im öffentlichen Eigentum erhalten. Die internen Strukturen werden wir effizienter und transparenter gestalten. Die Infrastruktureinheiten (DB Netz, DB Station und Service) der Deutschen Bahn AG werden innerhalb des Konzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt. Diese steht zu 100 Prozent im Eigentum der Deutschen Bahn als Gesamtkonzern. Gewinne aus dem Betrieb der Infrastruktur verbleiben zukünftig in der neuen Infrastruktureinheit. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden markt- und gewinnorientiert im Wettbewerb weitergeführt.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Die Bahn wird nicht zerschlagen, aber die Infrastruktur soll als gemeinwohlorientierte Sparte fortgeführt werden. Dies ist ein guter Kompromiss, sichert die Jobs der Beschäftigten und könnte gleichzeitig mehr Wettbewerb auch im Fernverkehr auf die Schiene bringen.

Wir wollen die Investitionsmittel für die DB Infrastruktur erhöhen.

Öffentlicher Verkehr und neue Mobilitätsangebote

Wir wollen Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Ziel ist, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern. 2022 werden wir die pandemiebedingten Einnahmeausfälle wie bisher ausgleichen. Wir wollen einen Ausbau- und Modernisierungspakt, bei dem sich Bund, Länder und Kommunen unter anderem über die Finanzierung bis 2030 einschließlich der Eigenanteile der Länder und Kommunen und die Aufteilung der Bundesmittel verständigen sowie Tarifstrukturen diskutieren. Regionalisierungsmittel werden ab 2022 erhöht. Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Aus Regionalisierungsmitteln finanzieren die Bundesländer den regionalen Bahnverkehr. Mit mehr Geld können die Länder das Angebot ausbauen.

Für eine nahtlose Mobilität verpflichten wir Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter, ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen. Anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung wollen wir ermöglichen. Den Datenraum Mobilität entwickeln wir weiter.

Intermodale Verknüpfungen werden wir stärken und barrierefreie Mobilitätsstationen fördern.

Autoverkehr

Wir werden den Transformationsprozess der deutschen Automobilindustrie vor dem Hintergrund von Digitalisierung und Dekarbonisierung unterstützen. Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen werden wir darauf ausrichten, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist.

Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus. Außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte setzen wir uns dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Das bedeutet ein weitgehendes Aus für neue Autos mit Verbrennungsmotor.

Wir setzen uns für die Verabschiedung einer ambitionierten und umsetzbaren Schadstoffnorm EURO 7 ein und werden dabei Wertschöpfung und Arbeitsplätze berücksichtigen.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss dem Bedarf vorausgehen. Wir werden deshalb den vorauslaufenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur mit dem Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren.

Deutschland soll Vorreiter beim CO2-neutralen Fliegen werden bei Wahrung von fairen Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb. Unser Ziel ist die Schaffung von fairen Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb für einen wirksamen Klimaschutz im Luftverkehr, der Emissionen effektiv reduziert sowie Carbon Leakage vermeidet.

Bis zur europäischen Entscheidung über die Einführung einer Kerosinsteuer in Anlehnung an den Energiegehalt werden wir uns dafür einsetzen, auch europaweit eine Luftverkehrsabgabe einzuführen, wie sie in Deutschland erhoben wird.

Wir werden uns bei der Europäischen Union dafür einsetzen, dass Flugtickets nicht zu einem Preis unterhalb der Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen. Mit Blick auf die aktuelle pandemiebedingte Krise der Luftfahrtbranche werden wir eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe erst nach 2023 prüfen. Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer werden wir für die Förderung von Produktion und Einsatz von CO2-neutralen strombasierten Flugkraftstoffen sowie für Forschung, Entwicklung und Flottenmodernisierung im Luftverkehr einsetzen. Wir unterstützen ambitionierte Quoten für Power-to-Liquid (PtL-Quoten) im Luft- und Schiffsverkehr, um einen Markthochlauf anzureizen. Wir wollen Fluglärm reduzieren und den Anteil lärmabhängiger Flughafenentgelte erhöhen. Wir fördern einen klimaneutralen Flughafenbetrieb.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Damit wäre die Zeit von Super-Billig-Tickets vorbei.

Die Aufgabe der Deutschen Flugsicherung wird um das Thema eines effektiven Lärmschutzes erweitert. Eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes werden wir auf Basis des Evaluierungsberichts der Bundesregierung betrachten. Wir werden uns auf EU-Ebene für die Umsetzung des „Single European Sky“ und einen niedrigeren Schwefelgehalt von Kerosin einsetzen.

Detektion und Abwehr von Drohnen ist hoheitliche Aufgabe.

Erneuerbare Energien

Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.

Wir richten unser Erneuerbaren-Ziel auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680-750 TWh im Jahr 2030 aus. Davon sollen 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen. Entsprechend beschleunigen wir den Netzausbau. Die jährlichen Ausschreibungsmengen passen wir dynamisch an.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Der Bedarf, den die Ampelpartner hier nennen, liegt weit über dem aktuellen und auch über dem, was das Wirtschaftsministerium bisher angenommen hat. Um 80 Prozent über erneuerbare Energien zu decken, muss der Ausbau jetzt jedes Jahr sehr schnell vorangehen.

Wir benötigen einen Instrumentenmix, um den massiven Ausbau zu erreichen: Neben dem EEG werden wir Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. langfristige Stromlieferverträge (PPA) und den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen im Sinne des Klimaschutzes stärken.

Den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen wir stärken. Erneuerbarer Strom, insbesondere aus ausgeförderten Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung soll stärker in der Erzeugerregion genutzt werden können. Dafür werden wir alle notwendigen Regelungen überprüfen. Grün erzeugter Strom muss in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden dürfen.

Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Die Erneuerbaren Energien liegen im öffentlichen Interesse und dienen der Versorgungssicherheit. Bei der Schutzgüterabwägung setzen wir uns dafür ein, dass es einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für Erneuerbare Energien gibt. Wir schaffen Rechtssicherheit im Artenschutzrecht, u. a. durch die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben. Des Weiteren werden wir uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz auf europäischer Ebene einsetzen und die Ausnahmetatbestände rechtssicher fassen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Zulassungsbehörden durch den Einsatz externer Projektteams wirksam entlastet werden. Der zeitliche Beginn der gesetzlichen Genehmigungsfristen soll durch klare Anforderungen an die Antragsunterlagen gesichert werden. Auch soll eine Klarstellung der Umsetzungsfristen für Genehmigungen vorgenommen werden.

Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Eine Solaranlage auf jedes Dach - das wird das Gesicht deutscher Dörfer und Städte verändern, und schnell für einen Zuwachs an erneuerbaren Energien sorgen. Möglicher Stolperstein sind allerdings die fehlenden Handwerker zur Installation.

Unser Ziel für den Ausbau der Photovoltaik (PV) sind ca. 200 GW bis 2030. Dazu beseitigen wir alle Hemmnisse, u. a. werden wir Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen. Auch innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-PV werden wir stärken und die Ko-Nutzung ermöglichen.

Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die nähere Ausgestaltung des Flächenziels erfolgt im Baugesetzbuch. Wir stärken den Bund-Länder-Kooperationsausschuss.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Während die nord- und ostdeutschen Bundesländer erhebliche Flächen für die Windenergie zur Verfügung stellen, verhindern die südlichen Länder etwa mit sehr großzügigen Abstandsregeln einen Ausbau der Windenergie.

Wir werden noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen anstoßen, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren-Ausbaus und die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren.

Wir werden sicherstellen, dass auch in weniger windhöffigen Regionen der Windenergieausbau deutlich vorankommt, damit in ganz Deutschland auch verbrauchsnah Onshore-Windenergie zur Verfügung steht (und Netzengpässe vermieden werden).

Die Kapazitäten für Windenergie auf See werden wir auf mindestens 30 GW 2030, 40 GW 2035 und 70 GW 2045 erheblich steigern. Dazu werden wir entsprechende Flächen in der Außenwirtschaftszone sichern. Offshore-Anlagen sollen Priorität gegenüber anderen Nutzungsformen genießen. Auch in der Ko-Nutzung sehen wir eine Möglichkeit für einen besseren Interessenausgleich. Wir treiben europäische Offshore-Kooperationen weiter voran und stärken grenzüberschreitende Projekte in Nord- und Ostsee.

Den zusätzlich erzeugten Offshore-Windstrom werden wir beschleunigt, eingriffsminimierend und gebündelt anbinden. Die dafür notwendigen Technologieentscheidungen, beispielsweise zur Rolle hybrider Interkonnektoren, vermaschter Offshore-Netze oder von Multiterminalanbindungen, werden wir umgehend treffen und dabei auch die landseitige Netzintegration im Blick haben.

Die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zukunft haben. Dazu werden wir eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Tank statt Teller - diese Debatte hat schon in der Vergangenheit Protest ausgelöst. Aus gutem Grund ist daher zuletzt auf den weiteren großspurigen Ausbau von Bioenergie verzichtet worden.

Wir wollen das Potenzial der Geothermie für die Energieversorgung, u. a. durch Verbesserung der Datenlagen und Prüfung einer Fündigkeitsrisikoversicherung, stärker nutzen.

Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können.

Wir werden die Länder zu Gesprächen darüber einladen, wie der Bund sie bei der Umsetzung der in der Klimarahmenkonvention verankerten Klimabildung am besten unterstützen kann.

Kohleausstieg

Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung nötig. Idealerweise gelingt das schon bis 2030. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das verschärfte 2030-Klimaziel sowie die kommende und von uns unterstützte Verschärfung des EU-Emissionshandels schränken die Spielräume zunehmend ein. Das verlangt den von uns angestrebten massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Dafür werden wir den für 2026 im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Überprüfungsschritt bis spätestens Ende 2022 analog zum Gesetz vornehmen.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Kohlegegner- und gegnerinnen werden nicht begeistert sein, dass das Wort "idealerweise" auch im Koalitionsvertrag noch drin steht. Aber die Koalitionäre haben eine Idee, wie sie das umsetzen wollen - das Stichwort heißt europäischer Emissionshandel. Mehr dazu unten.

Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke sollen zur Nutzung der vorhandenen (Netz-)Infrastrukturen und zur Sicherung von Zukunftsperspektiven auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. Sie müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. Die Versorgungssicherheit und den schnellen Ausbau der Erneuerbaren werden wir regelmäßig überprüfen. Dazu werden wir das Monitoring der Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme zu einem echten Stresstest weiterentwickeln.

Die betroffenen Regionen sowie die vom Kohleabbau Betroffenen können weiterhin auf solidarische Unterstützung zählen. Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes wie zum Beispiel das Vorhaben Universitätsmedizin Cottbus werden vorgezogen bzw. beschleunigt. Die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen wie das Anpassungsgeld werden entsprechend angepasst und um eine Qualifizierungskomponente für jüngere Beschäftigte ergänzt. Niemand wird ins Bergfreie fallen. Unser Ziel ist es, im Rahmen des Kohleausstiegs ergänzend zu den bisher im Gesetz zugesagten Leistungen an Kommunen keine zusätzlichen Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen. Die im dritten Umsiedlungsabschnitt betroffenen Dörfer im Rheinischen Revier wollen wir erhalten. Über Lützerath werden die Gerichte entscheiden.

Gas und Wasserstoff

Eine Energieinfrastruktur für erneuerbaren Strom und Wasserstoff ist eine Voraussetzung für die europäische Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im 21. Jahrhundert. Wir wollen die Energieversorgung für Deutschland und Europa diversifizieren. Für energiepolitische Projekte auch in Deutschland gilt das europäische Energierecht.

Wir beschleunigen den massiven Ausbau der Erneuerbare Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Das gibt Ärger mit der Klimaschutzbewegung. Fridays for Future hatte zum Beispiel hatte ein Ausstiegsdatum auch für Erdgas als fossilen Energieträger gefordert. Das fehlt im Vertrag – stattdessen wird Gas als "vorrübergehend unverzichtbar" bezeichnet.

Die Wasserstoffstrategie wird 2022 fortgeschrieben. Ziel ist ein schneller Markthochlauf. Erste Priorität hat die einheimische Erzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Für einen schnellen Hochlauf und bis zu einer günstigen Versorgung mit grünem Wasserstoff setzen wir auf eine technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik.

Wir wollen den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft und die dafür notwendige Import- und Transportinfrastruktur möglichst schnell vorantreiben. Wir wollen eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 erreichen. Dies werden wir u. a. durch den Zubau von Offshore-Windenergie sowie europäische und internationale Energiepartnerschaften sicherstellen. Dazu ist ein engagierter Aufbau der notwendigen Infrastruktur erforderlich. Dafür werden wir die notwendigen Rahmenbedingungen einschließlich effizient gestalteter Förderprogramme schaffen und insbesondere auch die europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich stärken.

Wir treiben eine Reform der Netzentgelte voran, die die Transparenz stärkt, die Transformation zur Klimaneutralität fördert und die Kosten der Integration der Erneuerbaren Energien fair verteilt.

Sozial gerechte Energiepreise

Um – auch angesichts höherer CO2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden. Wir werden sie daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen. Die Finanzierung übernimmt der EKF, der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Der EKF wird in der Lage sein, die Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen und der EEG-Umlage zu stemmen.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Ein Ende der EEG-Umlage in ihrer jetzigen Form wollten alle drei Koalitionspartner. Das lässt sich auch schnell umsetzen und zeigt sich auf der Stromrechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mit der Vollendung des Kohleausstieges werden wir die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen. Im Rahmen dieser Änderungen werden alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst. Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die Unternehmen sollen dadurch insgesamt nicht mehr belastet werden.

Wir wollen den europäischen Emissionshandel und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Sinne des EU-Programms „Fit for 55“ überarbeiten. Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen. Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.

Daher unterstützen wir die Pläne der Europäischen Kommission zur Stärkung des bestehenden Emissionshandels und setzen uns für eine ambitionierte Reform ein. Wir setzen uns insbesondere auf europäischer Ebene für einen ETS-Mindestpreis sowie für die Schaffung eines zweiten Emissionshandels für die Bereiche Wärme und Mobilität (ETS 2) ein. Dabei ist vorzusehen, dass in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ein sozialer Ausgleich stattfindet. In den 2030er Jahren soll es ein einheitliches EU-Emissionshandelssystem über alle Sektoren geben, das Belastungen nicht einseitig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verschiebt.

Der Preis im ETS liegt derzeit bei um die 60 Euro/Tonne. Nach allen Prognosen wird er strukturell nicht unter dieses Niveau fallen, sondern eher steigen. Sollte die Entwicklung der nächsten Jahre anders verlaufen und die Europäische Union sich nicht auf einen ETS-Mindestpreis verständigt haben, werden wir über die entsprechenden nationalen Maßnahmen entscheiden (wie z. B. Zertifikatlöschung oder Mindestpreis etc.), damit der CO2-Preis langfristig nicht unter 60 Euro/Tonne fällt.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Das ist der Weg, den die Partner gehen wollen, um den Kohleausstieg 2030 sicherzustellen, denn so rechnet sich Kohlestrom nicht mehr. Aber: Ob die Koalition den Preis wirklich oben hält, wenn er eigentlich sinken und das Leben für Bürger und Industrie billiger machen würde, muss sich noch zeigen.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), einschließlich der erfassten Brennstoffemissionen in der Industrie (industrielle Prozesswärme), wollen wir auf seine Kompatibilität mit einem möglichen ETS 2 überprüfen und gegebenenfalls so anpassen, dass ein möglichst reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Wir betrachten Energiepreise und CO2-Preise zusammen.

Angesichts des derzeitigen Preisniveaus durch nicht CO2-Preis-getriebene Faktoren halten wir aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad fest. Wir werden einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026 machen. Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).

Wir setzen uns für eine Reform des Energiecharta-Vertrages ein.

Transformation der Wirtschaft

Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland als Grundlage für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand und hohe Beschäftigung in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft erhöhen. Wir werden Unternehmen und Beschäftigte bestmöglich unterstützen, Innovation fördern und neues Zutrauen in Gründergeist, Innovation und Unternehmertum schaffen. Wir müssen die Klimakrise gemeinsam bewältigen. Darin liegen auch große Chancen für unser Land und den Industriestandort Deutschland: Neue Geschäftsmodelle und Technologien können klimaneutralen Wohlstand und gute Arbeit schaffen.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Die Stärke der deutschen Wirtschaft besteht darin, in vielen Bereichen immer einen Schritt weiter zu sein, als internationale Wettbewerber. Mit den richtigen Rahmenbedingungen gelingt dies auch beim Wandel zur Klimaneutralität. Dies sichert den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Wir sehen den Weg zur CO2-neutralen Welt als große Chance für den Industriestandort Deutschland. Neue Geschäftsmodelle und Technologien können klimaneutralen Wohlstand und gute Arbeit schaffen, wenn wir die richtigen Rahmenbedingungen für Industrie und Mittelstand wie einen massiven Ausbau Erneuerbarer Energien, wettbewerbsfähige Energiepreise, Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme sowie schnelle und unbürokratische Genehmigungsverfahren sicherstellen.

Wir wollen mehr privates Kapital für Transformationsprojekte aktivieren. Dazu prüfen wir auch, welche Beiträge öffentliche Förderbanken zur Risikoabsicherung leisten können.

Für Menschen in Arbeitslosigkeit und in der Grundsicherung weiten wir die eigenständige Förderung von Grundkompetenzen aus und stellen klar, dass die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat, die die Beschäftigungschancen stärkt. Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro, sodass ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung entsteht. Nach einer Weiterbildung soll mindestens ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Wir halten am Grundsatz des 8-Stunden-Tages im Arbeitszeitgesetz fest. Im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass sich Büro-Arbeit auch anders organisieren lässt. Für die Zeit nach der Pandemie sind dafür verbindliche Regeln nötig.

Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen (Experimentierräume). Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.

Homeoffice grenzen wir als eine Möglichkeit der Mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ab. Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sind bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen. Dies erfordert Information und Beratung der Beschäftigten sowie deren angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice erarbeiten wir im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen.

Zur Unterstützung von Soloselbständigen in der andauernden Corona-Pandemie führen wir die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus so lange wie benötigt fort. Um auch bei zukünftigen schweren Krisen, die zu nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen führen, Selbstständige auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können, treffen wir Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen. Dabei werten wir die Erfahrungen mit der Neustarthilfe aus. Wir schaffen kein neues Regelsystem. Während der Corona-Pandemie hat sich die besondere Bedeutung der Künstlersozialkasse für die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden bewährt. Diese wollen wir auch künftig sicherstellen.

Mindestlohn

Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene armutsfeste Mindestlöhne zur Stärkung des Tarifsystems. Dabei setzen wir uns – unter Achtung der europäischen Kompetenzordnung sowie unterschiedlicher Systeme und Traditionen von Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten – bei den Verhandlungen für verbindliche Mindeststandards ein, wie sie in Deutschland mit dem neuen Mindestlohngesetz nach Beschluss gelten werden.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Die Wirtschaft dürfte massiv dagegen kämpfen. Denn das ist eine deutliche Erhöhung und führt zu Mehrkosten für die Arbeitgeber. Derzeit liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 9,60 pro Stunden. Auch für Kunden und Verbraucher könnte es teurer werden.

Mini- und Midijobs

Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs werden wir stärker kontrollieren.

Eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit ist für die Beschäftigten wichtig. Es geht darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Wir werden daher die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent (Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision) dauerhaft sichern. In dieser Legislaturperiode steigt der Beitragssatz nicht über 20 Prozent.

Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.

Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen. Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Hier dürfte es Gegenwind aus Sozialverbänden und aus der Wissenschaft geben. Denn der Einstieg in die kapitalgedeckte Rente, bei der es um Gewinne aus Aktien und Wertpapieren gehen, ist ein grundlegender Wandel im deutschen Rentensystem. Sozialverbände warnen vor möglichen Verlusten für Rentnerinnen und Rentner.

Die umlagefinanzierte Rente wollen wir durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken.

Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen. So stellen wir sicher, dass sich Renten und Löhne im Zuge der Coronakrise insgesamt im Gleichklang entwickeln und stärken die Generationengerechtigkeit ebenso wie die Stabilität der Beiträge in dieser Legislaturperiode. Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Hier dürfte es zu Konflikten kommen. Denn mit der Wiedereinführung des 2018 ausgesetzten Nachholfaktors werden Rentenerhöhungen abgeschwächt, indem theoretische Kürzungen etwa in Krisenjahren in der Zukunft mit eingerechnet werden. Unter dem Strich fallen damit künftige Rentenerhöhungen geringer aus. Und zwar demnach bereits mit der Rentenanpassung 2022, die dann für das Jahr 2023 gilt.

Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.

Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.

Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.

Bürgergeld

Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Kritiker werden hierin lediglich eine Namensänderung von Hartz IV zum Bürgergeld sehen. Zwar soll das System unbürokratischer und digitaler werden. Auch die Anrechnung von Wohnraum und Privatvermögen wird großzügiger geregelt. Aber Mitwirkungspflichten der Betroffenen bleiben. Eine grundsätzlicher Systemwandel ist das nicht.

Wir gewähren in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und anerkennen die Angemessenheit der Wohnung. Wir werden das Schonvermögen erhöhen und dessen Überprüfung entbürokratisieren, digitalisieren und pragmatisch vereinfachen. Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen.

Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land. Wir wollen einen Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik und ziehen Lehren aus der Pandemie, die uns die Verletzlichkeit unseres Gesundheitswesens vor Augen geführt hat. Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege.

Pflege

Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu werden wir die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
In der Pandemie lastet viel auf den Schultern des Pflegepersonals. Ein Bonus ist gut, wird aber den Pflegenotstand in Deutschland keineswegs grundlegend beseitigen.

Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an.

Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege.

Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern. Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen wir Regelungslücken. Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“.

Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter. Wir machen Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig. Wir bringen ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg.

Wir vereinfachen und beschleunigen die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Das Land braucht dringend mehr Pflegekräfte. Schon die Groko hat sich mit nur mäßigem Erfolg um ausländische Fachkräfte für Kliniken und Pflegeheime bemüht. Doch ohne deutlich bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege wird der Mangel langfristig nicht zu lösen sein.

Mit einer bundesweiten Befragung aller professionell Pflegenden wollen wir Erkenntnisse darüber erlangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann. Wir stärken den Deutschen Pflegerat als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien und unterstützen ihn finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Aus- und Weiterbildung in Gesundheit und Pflege

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind. Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen. Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
In der Pandemie hat sich gezeigt, wie sehr das deutsche Gesundheitswesen unter fehlender Digitalisierung leidet. Hier braucht es massive Investitionen. Es wird spannend, wie schnell die kommt.

Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus. Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.

Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten ab. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht. Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben. Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.

Wir starten eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus. Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung bauen wir flächendeckend aus.

Krankenhausplanung und -finanzierung

Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg. Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Eine Regierungskommission bilden, Empfehlungen vorlegen - das klingt sehr nach Formelkompromiss. Sprich: Die Ampel hat nochkeinen klaren Plan, wie sie in einer alternden Gesellschaft eine hochwertige, flächendeckende Klinikversorgung überall im Land garantieren will. Zumal: Ohne die Länder geht hier gar nichts - und denen geht das Geld aus.

Rechte von Patientinnen und Patienten

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.

Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.

Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen

Wir stellen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicher. Die Engpässe in der Versorgung bekämpfen wir entschieden. Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktionsstätten, sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, schaffen wir mehr Transparenz über finanzielle Zuwendungen an Leistungs- und Hilfsmittelerbringer.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Corona hat gezeigt, wie wenig die Versorgung mit Impfstoffen, Masken und Schnelltests geklappt hat. Dieses Kapitel im Koalitionsvertrag darf also als Lehre der Ampel aus der Pandemie angesehen werden.

Drogenpolitik

Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Fakt ist - wer heute einen Joint rauchen will, kommt irgendwie an Cannabis. Durch eine kontrollierte Abgabe entfällt der Reiz des Verbotenen, die Qualität ist sichergestellt und die Justiz wird um Tausende Verfahren entlastet.

Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen.

Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Die Debatte um Werbeverbote für Alkohol dauert schon Jahrzehnte - getan hat sich bislang wenig. Die Lobby im Brauerei-Land Deutschland ist stark und wird alles daran setzen, ein allgemeinesAlkohol-Werbeverbot zu verhindern.

Gesundheitsfinanzierung

Wir bekennen uns zu einer stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren wir regelhaft. Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln. Wir behalten das bestehende Preismoratorium bei. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) entwickeln wir weiter. Wir stärken die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. Der verhandelte Erstattungspreis gilt ab dem siebten Monat nach Markteintritt.

Bauen und Wohnen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und so vielfältig wie die Menschen. Wir werden das Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen gestalten. Dabei haben wir die Vielfalt der Rahmenbedingungen und Wohnformen und individuellen Bedürfnisse der Menschen in ländlichen und urbanen Räumen im Blick.

Dafür starten wir einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Fast viermal mehr Sozialwohnungen als bisher sollen entstehen, insgesamt will die Ampel-Koalition 100.000 Wohnungen mehr bauen als noch die Große Koalition. Die Bauwirtschaft arbeitet bereits an ihrer Kapazitätsgrenze.

Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortführen und die Mittel erhöhen.

Wir werden ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteuren schließen.

Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen. Sie soll nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft ergänzen, ohne diese zu benachteiligen.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Eine neue Wohngemeinnützigkeit ist ein von SPD und Grünen vorangetriebenes Ziel, das die FDP aber wahrscheinlich mittragen wird – zumal die Definition bewusst schwammig gehalten ist.

Wir legen ein Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende auf. Wir werden eine Bau- und Investitionsoffensive starten, die die Voraussetzungen schafft schnell und günstig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, und dadurch sowohl der Bau- und Immobilienwirtschaft langfristige Planungsperspektive als auch den Mieterinnen und Mietern Sicherheit gibt.

Wir werden einen Bau-, Wohnkosten und Klimacheck einführen. Wir wollen Kommunen helfen, Potenzialflächenregister einzuführen.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Der "Baukosten-TÜV" war eine zentrale Forderung der FDP, an der auch SPD und Grüne Gefallen finden. Bauen ist derzeit in zu vielen Bereichen zu kompliziert und zu teuer. Dass eine Verschlankung der Vorgaben notwendig ist, haben die Ampel-Parteien erkannt.

Wir setzen im Rahmen des Bündnisses die Arbeit der Baukostensenkungskommission fort. Wir gliedern die nicht bahnnotwendigen Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein und richten die BImA auf unsere bau-, wohnungs-, stadtentwicklungspolitischen und ökologischen Ziele aus. Wir werden der BImA mehr Freiheiten verschaffen und ihr die Aufnahme von Krediten ermöglichen. Die BImA soll künftig selbst investieren und bauen sowie weiterhin kommunales Bauen unterstützen können. Dazu wollen wir die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA konzentrieren.

Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW Programm auskömmlich aufstocken.

Digitalisierung und Vereinfachung

Wir werden durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau senken. Wir wollen modulares und serielles Bauen und Sanieren durch Typengenehmigungen beschleunigen. Wir wollen die Prozesse der Normung und Standardisierung so anpassen, dass Bauen günstiger wird.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Serielles Bauen findet sich immer wieder in den Koalitionsverträgen. Voran ging es dabei zuletzt aber kaum. Was die Ampel konkret anders machen möchte, verrät sie im Koalitionsvertrag nicht.

Wir werden die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie alle Ebenen der Verwaltung unterstützen die Digitalisierung zu meistern, Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards umzusetzen. Der Bundesbau ist Vorbild bei der Digitalisierung und unseren bau-, wohnungs- und klimapolitischen Zielen.

Wir werden das Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel novellieren, seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren und weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen. Wir werden die entsprechenden Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz entfristen und die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren schaffen. Wir werden prüfen, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Wir wollen die Bauforschung stärken.

Klimaschutz im Gebäudebereich

Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms führen wir 2022 nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau ein, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussiert und ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der THG-Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen eingesetzt werden.

Wir werden mit der Wohnungswirtschaft die begonnene Innovationspartnerschaft wieder aufgreifen und den Quartiersansatz und die Innovationsklausel fortschreiben. Wir heben die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent an und behalten dabei die unterschiedlichen Effekte auf die verschiedenen Bauherren im Blick. So starten wir die klimagerechte Neubauoffensive.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Die Wohnungswirtschaft dringt seit langem auf eine dauerhafte Abschreibung von drei Prozent. Die Forderung dürfte von der Ampel erhört werden – zumal sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode zeitweise galt.

Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.

Wir werden die Grundlagen schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können. Dazu führen wir u. a. einen digitalen Gebäuderessourcenpass ein. So wollen wir auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft kommen. Außerdem werden wir eine nationale Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie auflegen. Innovativen Materialien, Technologien und Start-ups wollen wir den Markteintritt und Zulassungen erleichtern.

In den Verhandlungen über das EU-Programm „Fit for 55“ unterstützen wir die Vorschläge der EU-Kommission im Gebäudesektor. Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, prüfen wir einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen. Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Eine Teilwarmmiete ist umstritten – in der Bevölkerung wie auch unter den Koalitionspartnern. Es ist ein Kompromiss: Die SPD hätte die Kosten gerne ganz beim Vermieter abgeladen, die FDP plädierte zuletzt für das bisherige Modell, wonach der Mieter die Kosten trägt. Eine Aufteilung ist wahrscheinlich, birgt aber Konfliktpotenzial.

Wir streben eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen an und werden diese z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos machen.

Wir werden serielles Sanieren vorantreiben, indem wir das Förderprogramm fortführen und innerhalb des BEG ausweiten. Im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ werden wir serielles und modulares Bauen und Sanieren z. B. nach dem niederländischen Energiesprong-Prinzip weiterentwickeln sowie bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Hürden identifizieren und beseitigen. Wir verbessern, vereinheitlichen und digitalisieren den Gebäudeenergieausweis. Wir werden die Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters prüfen.

Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.

Schutz der Mieterinnen und Mieter

Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am Wohnungsmarkt bilden können. Daher werden wir die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern. In angespannten Märkten werden wir die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken. Wir verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029. Wir werden qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreitern und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre herangezogen werden. Wir werden für mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen sorgen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Derzeit beträgt die Kappungsgrenze, also die Begrenzung der Mietsteigerung, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten für die Dauer von drei Jahren. SPD und Grüne setzen auf eine Absenkung. Die FDP steht der Mietpreisbremse als solche kritisch gegenüber. Streit scheint vorprogrammiert.

Für Gemeinden über 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern werden qualifizierte Mietspiegel verpflichtend. Wir werden ein Pilotprojekt starten, um in ausgesuchten Kommunen anhand von Angaben in der Steuererklärung einen Mietspiegel zu erstellen.

Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern. Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf.

Wohneigentum

Wir wollen mehr Menschen in Deutschland ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum zu wohnen. Die Hürden beim Eigentumserwerb wollen wir durch eigenkapitalersetzende Darlehen senken und Schwellenhaushalte langfristig z. B. mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb unterstützen.

Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Einigkeit besteht bei allen drei Koalitionspartnern, dass man den Eigentumserwerb stärken möchte. Sie spielen den Ball in die Hälfte der Länder. Eine bequeme und dadurch sehr realistische Idee der künftigten Koalitionäre.

Wir wollen die illegale Finanzierung von Immobilien durch geeignete Maßnahmen bekämpfen. Dazu gehört der Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland, bei jeglichem Immobilienerwerb in Deutschland, und ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld. Im Grundbuch wird eine ladungsfähige Anschrift bei Änderungen verpflichtend. Wir geben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag um zu untersuchen, ob ein Grundbuch auf der Blockchain möglich und vorteilhaft ist.

Wir führen den echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter ein. Wir wollen das KfW Programm zum Kauf von Genossenschaftsanteilen stärken.

Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Wir werden Kitas, Schulen und sonstige Angebote der Bildung und Teilhabe sowie Mobilität weiter stärken.

In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Die Idee, Kinder im Sozialsystem nicht als weniger bedürftige Erwachsene zu betrachten, ist sinnvoll. Entscheidend wird aber sein, wie hoch die Kindergrundsicherung jeweils im Einzelfall sein wird und ob sie für ärmere Kinder tatsächlich zu spürbaren finanziellen Verbesserungen führt.

Mit dem Garantiebetrag legen wir in dieser Legislaturperiode die Grundlage für unser perspektivisches Ziel, künftig allein durch den Garantiebetrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens zu entsprechen.

Bei der Leistungsbündelung prüfen wir Wechselwirkungen mit anderen Leistungen und stellen sicher, dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend soll dazu eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Mit einem neuen digitalen Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sind, wollen wir Kindern einen einfachen Zugang ermöglichen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir dafür den Einkommensbegriff bis Mitte 2023 in allen Gesetzen harmonisieren. Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.

Familienrecht

Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.

Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Die Ampel verbessert die Rechtsstellung von gleichgeschlechtlichen weibliche Ehepaare. Wenn ein Kind in einer solchen Ehe zur Welt kommt, kann es künftig zwei Mütter haben: Eine natürliche und zudem eine "juristische".

Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen.

Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Rechtsstaat bedeutet, dass wir die Regeln unseres Gemeinwesens gegen Angriffe verteidigen. Dazu gehört der Schutz vor Kriminalität und die Bewahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte. Wir stehen für Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit für alle Menschen in Deutschland ein. Die Angehörigen der Sicherheitsbehörden in unserem Land, die uns jeden Tag aufs Neue bei der Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung unterstützen, verdienen unseren Respekt und Anerkennung.

Bundespolizeien

Unsere Sicherheitsbehörden in Deutschland leisten professionelle Arbeit im Kampf gegen Kriminalität und für den Schutz unserer Demokratie. Die Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten drückt sich auch durch eine gute Personal- und Sachausstattung, den Zustand der Liegenschaften, den Abbau von Überstunden und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus. Die Finanzierung werden wir sicherstellen. Außerdem steigern wir die Attraktivität durch die Förderung von Fachkarrieren und eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Polizistinnen und Polizisten klagen seit Jahren über wachsende Zahl an Überstunden. Immer wieder sind gerade in der Corona-Pandemie Sonderschichten fällig: Demonstrationen, Corona-Kontrollen. Schon vergangene Bundesregierungen haben das Personal aufgestockt. Doch bisher unzureichend. Viele Stellen sind zwar versprochen, bleiben aber lange unbesetzt. Es fehlt Personal.

Bürgernähe und eine transparente Fehlerkultur werden wir stärken, indem wir die Aus- und Fortbildung bei der Polizei weiterentwickeln und noch intensiver die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere der Grund- und Menschenrechte, vermitteln. Damit beugen wir auch der Entstehung und der Verfestigung von Vorurteilen, Diskriminierungen und radikalen Einstellungen vor. Die in anderen Bereichen bewährte Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern weiten wir aus und stärken so die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse. In diesem Zusammenhang sorgen wir auch für die Ausweitung von Supervisionsangeboten.

Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten ein. Wir führen die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Einen Beauftragten für die Polizei gibt es mittlerweile in mehreren Bundesländern. Nicht immer ist diese Stelle jedoch unabhängig - sondern selbst Teil der Polizei. Vor allem die Grünen haben sich in der Vergangenheit für einen unabhängigen Polizeibeauftragten stark gemacht.

Sichere und leistungsfähige Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT und klar geregelten Kompetenzen, sind Grundvoraussetzung moderner Polizeiarbeit. Wir entwickeln die Strategie Polizei 20/20 weiter. Wir unterziehen die umfangreiche Anzahl von Datenbanken einer grundlegenden Revision und präzisieren deren Verarbeitungsregelungen. Den Rechtsschutz sowie die Datenaufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stärken wir deutlich. Wir öffnen die Polizei stärker für unabhängige Forschung.

Bevölkerungsschutz

Der Bund muss mehr Verantwortung für den Bevölkerungsschutz übernehmen. Daher richten wir das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) neu aus, entwickeln es unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiter und stellen es entsprechend personell und materiell auf. Verfügbare Kräfte und Ressourcen von Bund und Ländern werden in einem fortlaufenden Lagebild dargestellt. Die Warnstrukturen verbessern wir und bauen den „Warn-Mix“ aus.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Eine der Lehren aus der verheerenden Flutkatastrophe im Sommer im Südwesten Deutschlands ist: der Bund muss angesichts wachsender Bedrohungen durch die Folgen des Klimawandels mehr Verantwortung beim Katastrophenschutz bekommen. Kleine Gemeinden und teilweise auch einzelne Bundesländer sind damit bisher alleingelassen. Zugleich ist klar: Fundamental ändern wird auch die neue Bundesregierung nicht. Denn der akute Schutz bei Katastrophen ist in der Hand der Länder und Kommunen -- nicht des Bundes.

Die Freiwilligen stärken wir durch ein Ehrenamtskonzept und in föderaler Abstimmung durch bundesweit einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln der Helferinnen und Helfer. Das Technische Hilfswerk (THW) nimmt weiter eine zentrale Rolle ein und soll seine Kompetenzen in der Cyberhilfe erweitern. Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITIS-Dachgesetz.

Die Konzeption „Zivile Verteidigung“ richten wir strategisch neu aus. Neben der nationalen und europäischen Resilienz-Strategie sind Grundlagen für die zukünftige Bevorratung, Notfallreserven oder den Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern nötig. Dazu bauen wir unabhängig vom Konzept „Zivile Verteidigung“ das bestehende Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“ zu einer nationalen Reserve aus. In Europa bringen wir gezielt mehr Fähigkeiten in „rescEU“ ein.

Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Unter anderem regeln wir die Verständigung im Strafverfahren einschließlich möglicher Gespräche über die Verfahrensgestaltung und das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation. Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein. Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher.

Kampf gegen Organisierte Kriminalität

Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und einer verbesserten Analysefähigkeit. Die bestehende Koordinierungsstelle OK beim BKA entwickeln wir zu einem Teil der Gemeinsamen Zentren auf gesetzlicher Grundlage weiter. Im OK-Lagebild sollen relevante Gruppierungen, z. B. die der Mafia oder der sogenannten Clankriminalität, aussagekräftiger analysiert werden. Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt. Den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren wir.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Der Fokus auf die Organisierte Kriminalität ist ein wichtiger Schritt. Deutschland gilt als Paradies für Geldwäsche. Mafia-Strukturen haben sich in vielen Regionen etabliert. Der Kampf gegen Geldwäsche stand nicht im Mittelpunkt der Politik der vergangenen Bundesregierung. Auch Ampel-Kanzler Olaf Scholz fiel nicht mit übermäßigem Engagement im Kampf gegen Geldwäsche auf.

Kampf gegen Extremismus

Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie. Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, Verschwörungsideologien, Linksextremismus oder jeder anderen Form des Extremismus. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie auf nationaler und europäischer Ebene aus Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden wir anpassen und weiterentwickeln. Datenbanken in der EU wollen wir kompatibel ausgestalten, die Gefährder-Definitionen vereinheitlichen, deren Früherkennung forcieren und für eine koordinierte Überwachung sorgen. Wir verbessern die Erfassung der politisch motivierten Kriminalität, z. B. in Hinblick auf frauen- und queerfeindliche Hasskriminalität. Bewährte Präventions- und Deradikalisierungsprogramme, insbesondere in Gefängnissen, stellen wir auf eine verlässliche finanzielle Grundlage. Wir verbessern die Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte. Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg. Der 11. März wird nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Den Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen und Katastrophen nationaler Tragweite wollen wir empathischer und würdiger gestalten. Die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) wird für die Tätigkeit auch in Deutschland als Ombudsstelle ausgerichtet. Wir schließen Lücken im Opferentschädigungsrecht und bei der Opferhilfe. Die Akten der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen sollen der Öffentlichkeit und Forschung langfristig zur Verfügung stehen.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Noch immer sind viele Fragen zur Mordserie des NSU nicht aufgeklärt. Wenig wahrscheinlich, dass die neue Bundesregierung hier Aufklärung bringen kann. Jedenfalls ist ein "Archiv zu Rechtsterrorismus" eher ein Nebenschauplatz des Themas.

Kampf gegen Kindesmissbrauch

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken wir das Bundeskriminalamt (BKA) personell und entlasten die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch technische Lösungen – unter Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten der Opfer – und realisieren den tagesaktuellen Abgleich mit den Datenbanken. Die Informationsweitergabe zwischen den Ämtern und den am Hilfenetzwerk des Kindes beteiligten Akteurinnen und Akteuren muss verbessert und verbindlicher geregelt werden – unter Wahrung des Datenschutzes und Achtung der Vertrauensstellung der Jugendämter. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden“ unterstützen wir. Wir wollen eine kindgerechte Justiz und Verwaltung, die Kindern Gehör schenkt.

Mit der Login-Falle wollen wir grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen, um die Identifizierung der Täterinnen und Täter zu erreichen.

Die Ausnutzung von Schwachstellen von IT-Systemen steht in einem hochproblematischen Spannungsverhältnis zur IT-Sicherheit und den Bürgerrechten. Der Staat wird daher keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten, sondern sich in einem Schwachstellenmanagement unter Federführung eines unabhängigeren Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik immer um die schnellstmögliche Schließung bemühen.

Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch und passen das geltende Recht so an, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben. Transparenz und effektive Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Parlament werden wir sicherstellen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Wie sehr die Sicherheitsbehörden Computer und Handys von mutmaßlichen Extremisten oder Schwerkriminellen überwachen dürfen und unter welchen Voraussetzungen, ist ein großes Streitthema. Und wird es auch bleiben. Die Innenexperten der SPD wollen mehr Eingriffsrechte für die Polizei und den Verfassungsschutz als die Grünen. Nun sollen die Eingriffsschwellen "hoch" gesetzt werden. Wie weit der Geheimdienst gehen darf, soll überprüft werden. Spätestens beim nächsten Terrorangriff, der nicht verhindert wurde, dürfte der Streit um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in der Koalition neu entfachen.

Wir schaffen für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTis) und in enger Abstimmung mit den Ländern für die gemeinsamen Zentren (GTAZ etc.) gesetzliche Grundlagen, legen die Verantwortlichkeiten klarer fest und garantieren die lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden.

Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab.

Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards. Dazu gehören eine umfassende Verbraucherbildung, mehrsprachige Aufklärung und der situationsgerechte Zugang zu Informationen.

Die Finanzierung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands passen wir entsprechend dem gestiegenen Bedarf bezüglich kollektiver Rechtsdurchsetzung, Marktbeobachtung und Verbraucherbildung an.

Im finanziellen Verbraucherschutz nehmen wir die individuellen Verhältnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in den Fokus, insbesondere bei der Vergabe von Verbraucherkrediten. Auf EU-Ebene setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz vor Überschuldung durch nicht marktgerechte Zinsen und Wucher bei sämtlichen Darlehensformen gestärkt und irreführende Werbung verboten werden. Wir wollen die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen. Die Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen begrenzen wir auf das Angemessene, stellen den fairen Zugang zu einem Basiskonto sicher und schaffen Transparenz. Die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen bündeln wir.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Guter Ansatz: Konsumenten müssen hier deutlich besser geschützt werden, über ihre finanziellen Möglichkeiten hinaus, Kredite aufzunehmen. Unternehmen werden sich jedoch gegen Einschränkungen wehren.

Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Nachhaltigkeit ist im Interesse aller Konsumenten und der Nachhaltigkeit. Unternehmen denken hier langsam um - wie zuletzt Apple. Aber es bedarf wirtschaftlichen Drucks, damit alle Unternehmen Ersatzteile zur Verfügung stellen, um technische Produkte, aber auch E-Bikes problemlos zu reparieren anstatt sie wegzuwerfen.

Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass elektronische Widerrufbuttons verpflichtend werden. Wir führen bei Dauerschuldverhältnissen über die Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Warenleistungen Angaben zu den durchschnittlichen monatlichen Kosten ein. Abo-Verträge müssen immer auch mit einer Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr angeboten werden. Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein. Den Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften verbessern wir.

Wir setzen uns dafür ein, dass Flugreisen in die Pauschalreise-Richtlinie bezüglich der Insolvenzabsicherung einbezogen werden. Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen sollen bei allen Verkehrsträgern automatisiert werden. „No-show“-Klauseln untersagen wir im AGB-Recht. Bei Neuregelung der Fluggastrechteverordnung setzen wir uns für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein. Die Aufsichtsbefugnisse des Kraftfahrt-, des Luftfahrt-, des Eisenbahnbundesamtes und der Bundesnetzagentur im Hinblick auf kollektive Verbraucherinteressen erweitern wir ohne zusätzliche Bürokratie.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Die Reisewirtschaft hat bereits einen neuen Deutschen Reiseversicherungsfonds gegen Insolvenzen gegründet. Hier könnten auch Flugreisen abgesichert werden - oder andernfalls die Vorkasse für Flüge abgeschafft werden.

Entscheidung Sterbehilfe

Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.

Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

Reproduktive Selbstbestimmung

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Den Paragraphen abzuschaffen, kostet nichts, lässt sich schnell umsetzen – und beendet einen jahrelang schwelenden Konflikt. Ein Erfolg für die Frauenbewegung und die betroffenen Ärztinnen und Ärzte.

Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.

Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild „Einheit in Vielfalt“ und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates). In der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung führen wir eine ganzheitliche Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel ein. Die Migrantenselbstorganisationen, die auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, sind dabei wichtige Partnerinnen und Partner.

Um neue Potenziale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu erschließen, wollen wir, dass Menschen aus anderen Ländern in unserem Land leichter studieren oder eine Ausbildung machen können.

Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Für zukünftige Generationen prüfen wir, wie sich ausländische Staatsbürgerschaften nicht über Generationen vererben.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Deutschland ist ein Einwanderungsland - und mit diesen Änderungen soll sich das bald auch in der Gesetzgebung widerspiegeln.

In Anerkennung ihrer Lebensleistung wollen wir die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration erleichtern, deren Integration lange Zeit nicht unterstützt wurde, indem wir für diese Gruppe das nachzuweisende Sprachniveau senken. Zudem schaffen wir eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis. Das Einbürgerungserfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden wir durch klare Kriterien ersetzen. Wir werden mit einer Kampagne über die Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werben und begrüßen die Durchführung von Einbürgerungsfeiern ausdrücklich.

Muslimisches Leben
Queeres Leben

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um. Darin unterstützen wir u. a. die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit, fördern Angebote für ältere LSBTI und bringen in der Arbeitswelt das Diversity Management voran, insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab. Regenbogenfamilien werden wir in der Familienpolitik stärker verankern. Geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe werden wir in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufnehmen. Die Polizeien von Bund und Ländern sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen.

Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden. Wir werden im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Umgehungsmöglichkeiten beseitigen. Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein. Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Die ärztlichen Gutachten, die nach dem Transsexuellengesetz von 1980 bisher nötig waren und die Betroffene oft als demütigend empfunden haben, sind damit bald Geschichte. Für transgeschlechtliche Menschen wird damit vieles einfacher.

Wir treten dafür ein, dass Regenbogenfamilien und in der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen anerkannt werden. Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen. Wir werden für queere Verfolgte Asylverfahren überprüfen (z. B. Dolmetscher, Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr), Unterbringung sicherer machen und eine besondere Rechtsberatung einrichten.

Rassismus bekämpfen

Wir setzen uns ein für eine EU, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und entschlossen für sie eintritt. Als größter Mitgliedstaat werden wir unsere besondere Verantwortung in einem dienenden Verständnis für die EU als Ganzes wahrnehmen.

Zukunft der Europäischen Union

Die Konferenz zur Zukunft Europas nutzen wir für Reformen. Erforderliche Vertragsänderungen unterstützen wir. Die Konferenz sollte in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen, der dezentral auch nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und die Grundrechtecharta zur Grundlage hat. Wir wollen das Europäische Parlament (EP) stärken, z. B. beim Initiativrecht; vorzugsweise in den Verträgen, andernfalls interinstitutionell. Wir werden der Gemeinschaftsmethode wieder Vorrang geben, aber wo nötig mit einzelnen Mitgliedstaaten vorangehen. Wir unterstützen ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit teils transnationalen Listen und einem verbindlichen Spitzenkandidatensystem. Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird Deutschland dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Mehr Befugnisse für das EU-Parlament, ein einheitliches Wahlrecht und das Prinzip, dass der nächste EU-Kommissionspräsident zwingend als Spitzenkandidat bei der Europawahl angetreten sein muss - das sind wichtige Signale. Geht die Bundesregierung hier endlich zusammen mit Frankreich voran, könnte es bis 2024 klappen.

Die Arbeit des Rates muss transparenter werden. Wir werden eine Initiative dafür ergreifen, dass Kommissionsvorschläge im Rahmen einer gesetzten Frist öffentlich im Rat debattiert werden. Wir werden Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat nutzen und ausweiten. Wir werden ein Verfahren festlegen, um die Information und Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages gemäß Art. 23 GG zu verbessern.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Die Abkehr vom Einstimmigkeitszwang unter den EU-Staaten etwa in der Außenpolitik ist ein wichtiges Anliegen. Das hat schon die alte Bundesregierung vergeblich gefordert. Aber alle wissen: Es ist auf absehbare Zeit nicht durchsetzbar.

Die strategische Souveränität Europas wollen wir erhöhen. Dies bedeutet in erster Linie eigene Handlungsfähigkeit im globalen Kontext herzustellen und in wichtigen strategischen Bereichen, wie Energieversorgung, Gesundheit, Rohstoffimporte und digitale Technologie, weniger abhängig und verwundbar zu sein, ohne Europa abzuschotten. Wir werden kritische Technologie und Infrastruktur besser schützen, Standards und Beschaffung daran ausrichten und ein europäisches Open Source-5/6G-Konsortium initiieren. Europäische Unternehmen schützen wir besser gegen extraterritoriale Sanktionen.

Wir wollen Europa zu einem Kontinent des nachhaltigen Fortschritts machen und international vorangehen. Durch europäische Standards setzen wir Maßstäbe für globale Regelwerke.

Rechtsstaatlichkeit

Wir wollen die Werte, auf denen sich die EU in Art. 2 Vertrag über die Europäische Union (EUV) gründet, effektiv schützen. Wir fordern die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente konsequenter und zeitnah zu nutzen und durchzusetzen, auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), via Artikel 260 und 279 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Gleichzeitig werden wir im Rat die Anwendung der bestehenden Rechtsstaatsinstrumente (Rechtsstaatsdialog, Rechtsstaatscheck, Konditionalitätsmechanismus, Vertragsverletzungsverfahren, Empfehlungen und Feststellungen nach Artikel-7-Verfahren) konsequenter durchsetzen und weiterentwickeln. Wir werden den Vorschlägen der EU-Kommission zu den Plänen des Wiederaufbaufonds zustimmen, wenn Voraussetzungen wie eine unabhängige Justiz gesichert sind.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Die Koalition geht im Konflikt mit Polen und Ungarn jetzt klar auf Konfrontationskurs - eine Abkehr vom Kurs von Angela Merkel. Die EU-Kommission kommt stärker unter Druck, wegen der Rechtsstaatsdefizite in beiden Ländern europäische Fördergelder zu streichen. Der EU stehen da unruhige Zeiten bevor.

Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Weiterentwicklung des Rechtsstaatsberichts durch länderspezifische Empfehlungen und wollen u. a. den Prozess mit unabhängiger Expertise weiter stärken. Wir setzen uns dafür ein und unterstützen, dass die EU-Kommission künftig auch Verfahren gegen systemische Vertragsverletzungen vorantreibt, indem sie einzelne Verfahren bei Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit gegen einen Mitgliedstaat bündelt. Wir wollen, dass die Rechte aus der EU-Grundrechtecharta vor dem EuGH künftig auch dann eingeklagt werden können, wenn ein Mitgliedstaat im Anwendungsbereich seines nationalen Rechts handelt.

Um den EuGH zu stärken, sollte die Richterwahlzeit auf einmalig zwölf Jahre verlängert werden. Wir befähigen die liberalen Demokratien Europas dazu, Desinformation, Fake-News, Kampagnen, Propaganda sowie Manipulationen aus dem In- und Ausland besser abwehren zu können. Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit über Grenzen hinweg fördern. Wir wollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern.

Wirtschafts- und Währungsunion, Fiskalpolitik

Wir wollen die Wirtschafts- und Währungsunion stärken und vertiefen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) hat seine Flexibilität bewiesen. Auf seiner Grundlage wollen wir Wachstum sicherstellen, die Schuldentragfähigkeit erhalten und für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen sorgen. Die Weiterentwicklung der fiskalpolitischen Regeln sollte sich an diesen Zielen orientieren, um ihre Effektivität angesichts der Herausforderungen der Zeit zu stärken. Der SWP sollte einfacher und transparenter werden, auch um seine Durchsetzung zu stärken.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Wie weit die Schuldenregeln im Stabilitätspakt demnächst gelockert werden, ist zwischen den Koalitionsparteien umstritten. Bei den konkreten Verhandlungen auf EU-Ebene dürfte es noch zu Konflikten auch innerhalb der Ampel kommen, die Knackpunkte sind ausgeklammert.

Next Generation EU (NGEU) ist ein zeitlich und in der Höhe begrenztes Instrument und wir wollen, dass mit dem Wiederaufbauprogramm ein schneller und zukunftsgerichteter Aufschwung nach der Krise in ganz Europa gelingt. Das liegt auch im elementaren deutschen Interesse. Die im Rahmen NGEU verabredeten qualitativen Vorgaben und Reformmaßnahmen müssen eingehalten werden. Wir werden sicherstellen, dass die Rückzahlungen von NGEU nicht zu Kürzungen bei EU-Programmen und -Mitteln führen. Wir stehen zu den Erklärungen der EU-Institutionen vom 11. November 2020 und den Erklärungen und der Verordnung des Rats vom 14. Dezember 2020 und zu den Prinzipien und Vereinbarungen der Roadmap der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 22. Dezember 2020 und werden entsprechend die Vorschläge prüfen. Mittel für Zahlungen aus dem Jahreshaushalt wollen wir im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) flexibler gestalten und damit vor allem Programme für transnationale Infrastruktur, Forschung und Erasmus stärken.

Die etablierten Instrumente der Haushaltssicherung werden wir stärken (OLAF, EPPO, Europäischer Rechnungshof).

Preisstabilität ist elementar für den Wohlstand Europas. Die Sorgen der Menschen angesichts einer steigenden Inflation nehmen wir sehr ernst. Die EZB kann ihr Mandat, das vor allem dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist, dann am besten ausüben, wenn die Haushaltspolitik in der EU und in den Mitgliedsstaaten ihrer Verantwortung nachkommt.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Angesichts der steigenden Inflationsraten in Deutschland und Europa macht die Koalition klar, dass sie den traditionell stabilitätsorientierten Kurs Deutschlands nicht ändern will. Ihr Einfluss ist aber begrenzt - in der EZB sowieso schon grundsätzlich, doch gibt es hinsichtlich der Haushaltspolitik auch auf EU-Ebene andere Auffassungen.

Investitionen

Eine europäische digitale Infrastruktur, ein gemeinsames Eisenbahnnetz, eine Energieinfrastruktur für erneuerbaren Strom und Wasserstoff sowie Forschung und Entwicklung auf dem Niveau der Weltspitze sind Voraussetzungen für die europäische Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im 21. Jahrhundert. Dafür werden wir die Initiative ergreifen und mit unseren europäischen Partnern eine Investitionsoffensive anstoßen, die sich auf transnationale Projekte mit einem Mehrwert für die EU als Ganzes fokussiert sowie dem Lückenschluss von Netzen eine besondere Bedeutung zumisst. Dabei soll sowohl öffentliches als auch privates Kapital eine Rolle spielen.

Wir setzen uns für einen starken EU-Katastrophenschutz, gemeinsame Beschaffung, Koordinierung der Produktion kritischer Güter sowie die Reduktion kritischer Importprodukte ein. Um die EU-Gesundheitsbehörden krisenfest zu machen, statten wir diese mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen aus. Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden.

Europapolitische Koordinierung

Wir wollen eine aktive Europapolitik betreiben und haben einen konstruktiven Gestaltungsanspruch, zu dem auch gehört, uns durch eine stringentere Koordinierung eindeutig und frühzeitig zu Vorhaben der Europäische Kommission zu positionieren. Im nationalen Gesetzgebungsprozess wird wie bisher die Europakonformität geprüft, ebenso wie die Frage, ob geplante nationale Maßnahmen auf europäischer Ebene zielführender umgesetzt werden können. Europäische Vorhaben prüfen wir auf ihre Subsidiarität.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Darauf warten Europapolitiker schon lange. Die Koordinierung von Fachressorts, Außenministerium und Kanzleramt für eine Positionierung in der EU hat oft zu lange gedauert. Abhilfe erfordert vor allem Entschlossenheit im Kanzleramt.

Wir werden europäisches Recht bürokratiearm und bürgernah umsetzen. Ebenso machen wir uns auf europäischer Ebene für mittelstandsfreundliche Lösungen stark (KMU-Test).

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Das außenpolitische Engagement der EU ist dem Frieden, den internationalen Menschenrechten und der Konfliktvermeidung verpflichtet. Unser Ziel ist eine souveräne EU als starker Akteur in einer von Unsicherheit und Systemkonkurrenz geprägten Welt. Wir setzen uns für eine echte Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa ein. Die EU muss international handlungsfähiger und einiger auftreten.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Die Koalition formuliert ein wichtiges Ziel, wenn sie mehr gemeinsame Außenpolitik der EU und einen echten EU-Außenminister fordert. Aber dazu bräuchte es entschlossenes Handeln auf EU-Ebene - jenseits von Sonntagsreden gibt es Widerstände in vielen Hauptstädten. Die Koalition wird da ein dickes Brett bohren müssen.

Wir wollen deshalb die Einstimmigkeitsregel im EU-Ministerrat in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit ersetzen und dafür mit unseren Partnern einen Mechanismus entwickeln, um auch die kleineren Mitgliedstaaten auf diesem Weg angemessen zu beteiligen. Den Europäischen Auswärtigen Dienst gilt es zu reformieren und zu stärken, einschließlich der Rolle der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters als echte „EU-Außenministerin“ bzw. echtem „EU-Außenminister“.

Wir stehen für einen umfassenden Sicherheitsbegriff. Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement werden wir in besonderer Weise stärken, u. a. mehr ziviles Personal entsenden. Dem European Institute of Peace werden wir beitreten und das Exzellenzzentrum für zivile GSVP-Missionen in die institutionelle Förderung überführen.

Europäische Partner

Uns leitet eine starke deutsch-französische Partnerschaft, die den Vertrag von Aachen und die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung mit Leben füllt, z. B. durch einen neuen strategischen Dialog. Ferner treiben wir erweiterte Formate wie das Weimarer Dreieck mit konkreten Projekten voran. Deutschland und Polen verbindet eine tiefe Freundschaft. Wir stärken hier die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. Deutsch-Polnisches Jugendwerk). Wir verbessern die Zusammenarbeit in Grenzräumen, z. B. durch Grenzscouts, Regionalräte und Experimentierklauseln.

Wir unterstützen den EU-Beitrittsprozess der sechs Staaten der Westbalkanregion und die hierfür notwendigen Reformen zur Erfüllung aller Kopenhagener Kriterien. In diesem Rahmen stärken wir die Zivilgesellschaft und unterstützen weitere Heranführungsschritte. Als Nächstes müssen die ersten EU-Beitrittskapitel mit Albanien und Nordmazedonien eröffnet, die Visaliberalisierung mit Kosovo beschlossen und die Verhandlungen mit Montenegro und Serbien fortgesetzt werden. Wir unterstützen den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien und die Bemühungen um dauerhaften Frieden in Bosnien und Herzegowina, aufbauend auf der Wahrung der territorialen Integrität und der Überwindung ethnischer Spaltung. Parallel zu den Beitrittsverhandlungen muss die EU ihre Aufnahmefähigkeit verbessern.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Der EU-Beitritt der sechs Westbalkan-Staaten ist in der Union umstritten. Und auch in Deutschland gibt es Bedenken. Wenn die Koalition es ernst meint, wird sie in den nächsten vier Jahren massiv für den Beitritt werben müssen, auch gegen Widerstände.

Wir bekennen uns zu einer gemeinsamen europäischen Politik gegenüber dem Vereinigten Königreich und streben in diesem Rahmen eine enge bilaterale Zusammenarbeit an. Wir bestehen auf die vollständige Einhaltung der beschlossenen Abkommen, insbesondere bezüglich des Nordirlandprotokolls und des Karfreitagsabkommens. Bei Nicht-Einhaltung der vereinbarten Standards und Verfahren setzen wir auf eine konsequente Anwendung aller vereinbarten Maßnahmen und Gegenmaßnahmen. Wir wollen unsere Anstrengungen in der Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik in einem gemeinsamen europäischen Rahmen ausrichten, ggf. auch unter Einschluss der regionalen Ebenen.

Europäische Freizügigkeit
Aufenthalts- und Bleiberecht

Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. Auch um transnationale Arbeitsmigration zu ermöglichen, wollen wir, dass Aufenthaltsgenehmigungen nicht bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlöschen. Wir streben ein in sich stimmiges, widerspruchsfreies Einwanderungsrecht an, das anwenderfreundlich und systematisiert idealerweise in einem Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch zusammengefasst wird.

Wir werden das komplizierte System der Duldungstatbestände ordnen und neue Chancen für Menschen schaffen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind: Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen (§ 25a Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten würdigen wir, indem wir nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnen (§ 25b AufenthG).

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Mit mehreren Maßnahmen will die neue Regierung laut Koalitionsvertrag mehr Geflüchteten einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Vor allem Firmen drängen auf der Suche nach Arbeitskräften seit Jahren auf bessere Bleibeperspektiven. Wie jedoch die Bundesregierung Personen schneller und konsequenter abschieben will, die nicht in Deutschland bleiben soll, lässt die neue Regierung offen.

Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).

Wir wollen Geduldeten in der Ausbildung und ihren Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis (§ 60 c AufenthG) verleihen. Die Beschäftigungsduldung wollen wir entfristen und Anforderungen realistisch und praxistauglicher fassen. Die „Duldung light“ schaffen wir ab. Tragen Geduldete nicht zur Klärung ihrer Identität bei, wird der Zeitraum der Duldung nicht für ein Bleiberecht angerechnet. Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen.

Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.

Wir werden das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten. Minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen bzw. -kürzungen auszunehmen.

Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen. Wir werden unserer besonderen humanitären Verantwortung gerecht und Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft nehmen. Die freiwillige Ausreise hat stets Vorrang. Die staatliche Rückkehrförderung für Menschen ohne Bleiberecht wollen wir finanziell besser ausstatten. Um freiwillige Ausreisen zu fördern, wollen wir staatliche und unabhängige Rückkehrberatung systematisieren und stärken. Wir streben an, dass die zuständige oberste Bundesbehörde für einzelne Herkunftsländer einen temporären nationalen Abschiebestopp erlassen kann.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Bei der Frage, wie Rückführungen von abgelehnten Asylsuchenden beschleunigt werden sollen, liefert der neue Koalitionsvertrag keine neuen Ansätze. Die Strategie ist ähnlich wie der zur Vorgängerregierung.

Asylanträge aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten werden zur Verfahrensbeschleunigung priorisiert.

Europäische und internationale Flüchtlingspolitik

Wir wollen neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards schließen. Diese Vereinbarungen sollen ein Gesamtkonzept umfassen wie z. B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Der Abschluss möglicher Abkommen wird nicht von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit abhängig gemacht. Zur Gestaltung solcher Migrationsabkommen setzt die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten ein.

Wir setzen uns für eine grundlegende Reform des Europäischen Asylsystems ein. Unser Ziel ist eine faire Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit bei der Aufnahme zwischen den EU-Staaten. Wir wollen bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU-Staaten. Wir wollen irreguläre Migration wirksam reduzieren und Ursachen für die lebensgefährliche Flucht bekämpfen. Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Ein gemeinsames europäisches Asylsystem scheitert seit Jahren. Die Verteilung von Geflüchteten sorgt immer wieder für Streit in der EU. Wie die neue Regierung hier eine »grundlegende Reform« erreichen will, bleibt unklar.

Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden. Die EU und Deutschland dürfen nicht erpressbar sein. Wir wollen verhindern, dass Menschen für geopolitische oder finanzielle Interessen instrumentalisiert werden. Deshalb setzen wir uns für rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten im Rahmen des Europa- und Völkerrechts ein. Wir werden hierfür prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus in Ausnahmefällen unter Achtung der GFK und EMRK in Drittstaaten möglich ist.

Auf dem Weg zu einem gemeinsamen funktionierenden EU-Asylsystem wollen wir mit einer Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedstaaten vorangehen und aktiv dazu beitragen, dass andere EU-Staaten mehr Verantwortung übernehmen und EU-Recht einhalten. Die Aufnahmebereitschaft in Deutschland und der EU wollen wir stützen und fördern.

Der Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Nachhaltigkeit ist für uns ein unverzichtbarer Teil einer erfolgreichen und glaubwürdigen Außenpolitik für Deutschland und Europa.

Multilateralismus

Wir setzen uns für die Stärkung der Vereinten Nationen (VN) als wichtigster Institution der internationalen Ordnung politisch, finanziell und personell ein. Eine Reform des VN-Sicherheitsrates bleibt ebenso unser Ziel wie eine gerechtere Repräsentanz aller Weltregionen. Wir unterstützen und stärken Initiativen wie die Allianz der Demokratien, die Allianz für den Multilateralismus entwickeln wir weiter. Wir setzen uns auch über unseren G7-Vorsitz für die Stärkung des Multilateralismus ein. Das Engagement für freien und fairen Handel ist Teil unserer internationalen Politik. Wir werden uns für den Schutz der Unabhängigkeit und autonomen Handlungsfähigkeit der Menschenrechtsinstitutionen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einsetzen. Wir wollen die Institutionen und die Arbeitsfähigkeit des Europarates stärken und gegen alle Schwächungsversuche autoritärer Europaratsmitglieder verteidigen. Wir werden den deutschen Sitz der Vereinten Nationen in Bonn stärken.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Auch die neue Bundesregierung erhebt die Verteidigung der regelbasierten internationalen Ordnung zu ihrem Leitmotiv. Sprich: Konflikte sollen in Institutionen wie den Vereinten Nationen behandelt werden. Das Problem: Die UN sind gespalten wie nie.Eine Allianz der Multilateralisten – die von den USA über Europa bis nach Japan und Australien reicht – soll ein Gegengewicht bilden. Dahinter steckt jede Menge Wunschdenken. Ein Rezept, wie man mit Rechtsverstößen von Autokraten umgeht, fehlt allerdings.

Wir suchen aktiv den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Herausforderungen der internationalen Politik. Den Deutschen Bundestag unterrichten wir regelmäßig vor und nach wichtigen internationalen Gipfeln. Wir werden im ersten Jahr der neuen Bundesregierung eine umfassende Nationale Sicherheitsstrategie vorlegen.

Wir wollen, dass Deutschland im Sinne eines vernetzten und inklusiven Ansatzes langfristig drei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts in internationales Handeln investiert, so seine Diplomatie und seine Entwicklungspolitik stärkt und seine in der NATO eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Wir wollen die Ziele des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst erreichen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Damit wird das Nato-Ziel, dass jedes Land bis 2024 zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung für Verteidigung ausgibt, elegant umschifft. Das wird die Amerikaner ärgern. Streit zwischen Grünen (rüstungskritisch) und FDP (starke Verteidigung) ist programmiert.

Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir im Sinne einer Feminist Foreign Policy Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit stärken und gesellschaftliche Diversität fördern. Wir wollen mehr Frauen in internationale Führungspositionen entsenden, den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln.

Deutschland betreibt eine aktive digitale Außenpolitik für ein globales, offenes Internet und eine konsistente EU-Digitalpolitik über Ressortgrenzen hinweg. Wir stärken unseren Einsatz in internationalen Gremien, Normen- und Standardisierungsprozessen sowie Multi-Stakeholder-Foren (z. B. IGF). Den Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte unterstützen wir. Wir wollen ein Völkerrecht des Netzes. In der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten wir mit unseren Partnern am Aufbau ihrer unabhängigen digitalen Infrastruktur zur Stärkung ihrer digitalen Souveränität, auch auf EU-Ebene. Wir verfolgen im digitalen Raum eine Politik der Abrüstung. Dazu gehören auch ein Stopp der Weitergabe von Überwachungstechnologien an repressive Regime sowie der Schutz ziviler Infrastruktur vor Cyberangriffen.

Die NATO bleibt unverzichtbare Grundlage unserer Sicherheit. Wir bekennen uns zur Stärkung des transatlantischen Bündnisses und zur fairen Lastenteilung. Wir bringen uns aktiv in den Prozess zur Entwicklung eines neuen Strategischen Konzepts ein, um die neuen Herausforderungen der NATO anzugehen. Die NATO-Fähigkeitsziele wollen wir in enger Abstimmung mit unseren Partnern erfüllen und entsprechend investieren.

Wir setzen uns dafür ein, die politische Dimension der NATO zu stärken, auch um im Bündnis bestehende Spannungen zu adressieren. Solange Kernwaffen im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Bedrohung für die Sicherheit Deutschlands und Europas nehmen wir die Sorgen insbesondere unserer mittel- und osteuropäischen Partnerstaaten ernst, bekennen uns zur Aufrechterhaltung eines glaubwürdigen Abschreckungspotenzials und wollen die Dialoganstrengungen der Allianz fortsetzen. Wir unterstützen die Bemühungen des Bündnisses zu konventioneller und nuklearer Abrüstung sowie Rüstungskontrolle. Wir werden den europäischen Pfeiler in der NATO stärken und uns für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen NATO und EU einsetzen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Der Streit um die "nukleare Teilhabe" - Bundeswehr-Jets fliegen im Notfall US-Atombomben auf feindliche Ziele - wird übertüncht. Widerstand gegen das Konzept gibt es vor allem bei den Grünen, aber auch innerhalb der SPD. Die FDP hält dagegen.

Abrüstung, Rüstungskontrolle, Rüstungsexporte

Wir brauchen eine abrüstungspolitische Offensive und wollen eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregimes einnehmen, u. a. bei der Stockholm-Initiative für Nukleare Abrüstung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass von der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) 2022 ein wirklicher Impuls für die nukleare Abrüstung ausgeht. Unser Ziel bleibt eine atomwaffenfreie Welt (Global Zero) und damit einhergehend ein Deutschland frei von Atomwaffen. Wir setzen uns mit Nachdruck für ein Nachfolgeabkommen zu NewSTART ein, das neben neuen strategischen Nuklearwaffensystemen auch solche kurzer und mittlerer Reichweite umfasst. Wir setzen uns für Verhandlungen zwischen den USA und Russland zur vollständigen Abrüstung im substrategischen Bereich ein. Nuklearwaffenstaaten wie China wollen wir stärker in nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle einbinden.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Jede Menge Wunschdenken. Insbesondere bei den Grünen. Das Problem: Autokraten sind weltweit auf dem Vormarsch. China und Russland rüsten massiv auf, die USA sind bereits Militärmacht Nummer eins. Pazifistische Appelle werden den Trend nicht stoppen. Die FDP sich um Schulterschluss mit Amerika bemühen.

Im Lichte der Ergebnisse der Überprüfungskonferenz des NVV und in enger Absprache mit unseren Alliierten werden wir als Beobachter (nicht als Mitglied) bei der Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages die Intention des Vertrages konstruktiv begleiten.

Wir wollen unser Engagement für biologische und chemische Sicherheit im Rahmen der Übereinkommen über das Verbot biologischer bzw. chemischer Waffen (BWÜ und CWÜ) stärken. Bewaffnete Drohnen wollen wir verstärkt in internationale Kontrollregime einbeziehen. Letale Autonome Waffensysteme, die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Deren internationale Ächtung treiben wir aktiv voran.

Wir stehen an der Seite der Menschen in Belarus und unterstützen ihren Wunsch nach Neuwahlen, Demokratie, Freiheit sowie Rechtsstaatlichkeit und fordern die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen. Die russische Einmischung zugunsten Lukaschenkos ist inakzeptabel. Die demokratische Opposition in Belarus werden wir durch weitere Angebote unterstützen. Sollte sich Lukaschenko nicht zu einem Kurswechsel entschließen streben wir eine Erweiterung der bestehenden EU-Sanktionen an, um dem Regime den Zugang zu Finanzmitteln zu erschweren.

Die deutsch-russischen Beziehungen sind tief und vielfältig. Russland ist zudem ein wichtiger internationaler Akteur. Wir wissen um die Bedeutung von substantiellen und stabilen Beziehungen und streben diese weiterhin an. Wir sind zu einem konstruktiven Dialog bereit. Die Interessen beider Seiten adressieren wir auf der Grundlage der Prinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und der europäischen Friedensordnung, zu denen sich auch Russland bekannt hat. Wir achten die Interessen unserer europäischen Nachbarn, insbesondere unserer Partner in Mittel- und Osteuropa. Unterschiedlichen Bedrohungsperzeptionen werden wir Rechnung tragen und den Fokus auf eine gemeinsame und kohärente EU-Politik gegenüber Russland legen.

Wir fordern ein unverzügliches Ende der Destabilisierungsversuche gegen die Ukraine, der Gewalt in der Ostukraine und der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim. Der Weg zu einer friedlichen Lösung des Konflikts in der Ostukraine und die Aufhebung der diesbezüglichen Sanktionen hängt von der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ab. Wir treten für die Lösung eingefrorener Konflikte in der Region ein.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Weite Teile der SPD drängen auf eine Samthandschuh-Politik gegenüber Moskau. Das deutsch-russische Pipeline-Projekt Nord Stream 2 verteidigen die Sozialdemokraten als „rein wirtschaftliches Vorhaben“, obwohl etliche EU-Länder und die USA warnen: Kremlchef Wladimir Putin könnte Europa den Gashahn abdrehen. Die Grünen fordern klare Kante gegen Putin und schrecken auch vor weiteren Sanktionen nicht zurück. Die SPD will es bei mahnenden Appellen belassen – selbst im Falle von massiven russischen Truppenkonzentrationen vor der ukrainischen Ostgrenze. Die FDP hat die Interessen der deutschen Firmen im Auge und zucken vor Strafmaßnahmen gegen Russland zurück.

Wir wollen mit Russland stärker zu Zukunftsthemen (z. B. Wasserstoff, Gesundheit) und bei der Bewältigung globaler Herausforderungen (z. B. Klima, Umwelt) zusammenarbeiten.

Wir kritisieren die umfassende Einschränkung bürgerlicher und demokratischer Freiheiten mit Nachdruck und erwarten von der russischen Regierung, dass sie der dortigen Zivilgesellschaft die Gelegenheit zum ungehinderten Kontakt mit deutschen Partnern gibt, und verstärken unser Engagement zu ihrer Unterstützung. Wir wollen die Möglichkeit des visafreien Reiseverkehrs aus Russland nach Deutschland für besonders wichtige Zielgruppen, zum Beispiel junge Menschen unter 25, schaffen.

● Wir führen die Nachhaltigkeitsberichterstattungen für die Sozialversicherungen fort.

● Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Schuldenbremse werden wir das Konjunkturbereinigungsverfahren basierend auf den in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnissen, zum Beispiel durch systemische Krisen, evaluieren und die sich daraus ergebenden Bedarfe entsprechend anpassen, ohne die grundgesetzliche Schuldenbremse zu ändern.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass für die gesamte Legislaturperiode alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden und eine strikte Neupriorisierung am Maßstab der Zielsetzungen in diesem Koalitionsvertrag erfolgt. Die daraus erzielten Umschichtungspotenziale und unerwartete finanzielle Spielräume sind prioritär für die Projekte des Koalitionsvertrages einzusetzen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Mammutaufgabe für den Finanzminister. Er wird sich mit vielen Ressorts anlegen müssen, Krach ist unvermeidbar.

Um finanzielle Potenziale für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, werden wir im Rahmen der Haushaltsaufstellungs- und des parlamentarischen Verfahrens auch Ausgabenkürzungen vornehmen und Ausgabenreste abbauen.

Mit unseren politischen Maßnahmen wollen wir unsere politischen Ziele wirksam und nachweisbar erreichen. Schrittweise werden wir den Bundeshaushalt (ohne Personal- und Verwaltungsausgaben) dazu auf eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung umstellen, in deren Rahmen die politisch-inhaltlichen Zielsetzungen aller Förder- und Ausgabeprogramme bereits bei der politischen Beschlussfassung in klar definierte, messbare und auf die beabsichtigte Wirkung ausgerichtete Indikatoren (zum Beispiel SMART-Ziele) übersetzt und mit festgelegten Evaluationsfristen versehen werden. Durch eine regelmäßige und umfassende Wirkungsprüfung, in Form eines einheitlichen Controllings, wollen wir die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen bewerten und uns zusätzliche haushälterische Spielräume erarbeiten, um unsere politischen Ziele effektiver erreichen zu können.

Wir werden das bereits praktizierte Gender Budgeting auf Bundesebene im Sinne einer verstärkten Analyse der Auswirkungen finanzpolitischer Maßnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter weiter entwickeln und auf geeignete Einzelpläne anwenden.

Subventionen

Wir wollen zusätzliche Haushaltspielräume dadurch gewinnen, dass wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen.

Kurzanalyse
Das wird zu Streit unter den Koalitionspartnern führen
Der Abbau von Subventionen klingt erstmal gut, ist in der Praxis aber mit vielen Konflikten verbunden. Auch in der Koalition besteht keine Einigkeit, wo gestrichen werden soll - ein Großkonflikt ist nur vertagt.

Mit der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die u. a. die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin vorsieht, werden wir die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer überprüfen.

Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.

Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Aus der Perspektive des Klimaschutzes ist der Umbau der E-Auto-Förderung richtig - aber nicht nur die Autoindustrie dürfte auf die Barrikaden gehen, wenn es neue Auflagen für Hybridfahrzeuge gibt.

Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen. Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer. Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird wie in anderen europäischen Ländern auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt.

Es muss auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte geachtet werden. Insbesondere bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet.

Steuern

Gerechte Steuern sind die Basis für staatliche Handlungsfähigkeit. Wir wollen das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher machen. Dazu wollen wir die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung vorantreiben. Steuerhinterziehung und Steuervermeidung werden wir intensiver bekämpfen.

Kurzanalyse
Die Umsetzung wird schwierig
Ein gewagtes Versprechen, das auch Vorgänger-Regierungen schon abgegeben haben. Die Umsetzung dürfte sich erneut als schwierig und hürdenreich erweisen.

 

 

Wir wollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter schaffen, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen („Superabschreibung“).

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Ein wichtiges Vorhaben, um über Steuervorteile den Klimaschutz voranzutreiben. Kommt nicht überraschend, ist aber effizient und schnell umsetzbar.

Wir wollen die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängern und den Verlustvortrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten.

Eine gute Eigenkapitalausstattung der Unternehmen ist elementar für den Erfolg der deutschen Wirtschaft und stärkt die Krisenfestigkeit. Wir werden daher das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung evaluieren und prüfen, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.

Wir werden die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 verlängern und evaluieren.

Wir werden den Ausbildungsfreibetrag erstmals nach 2001 von 924 auf 1.200 Euro erhöhen.

Wir werden das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz umsetzen. Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem werden wir den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht. Wir werden den Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöhen.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Ein wichtiges Zugeständnis vor allem an künftige Rentner. Die Festlegung ist präzise und schnell umsetzbar. Auch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags ist probemlos umzusetzen.

Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).

Um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen, werden wir gemeinsam mit den Ländern die Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickeln.

Das geplante Steuerforschungsinstitut wollen wir nutzen, um eine aktuelle und bessere Datenlage etwa für die Evaluierung von Steuerregelungen – auch im Hinblick auf ihre Belastungswirkung – oder die entgangenen Steuereinnahmen aufgrund Steuerhinterziehung und Steuergestaltung verschafft und damit die Grundlage für eine evidenzbasierte Gesetzgebung verbessern.

Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden. Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Bisher gehört Deutschland im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche sicher nicht zu den Vorreitern. Ein konsequenteres Vorgehen ist notwendig und könnte hier tatsächlich etwas verändern.

Wir werden die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausweiten.

Wir werden weiterhin den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Dieser Weg soll in Zusammenarbeit mit den Ländern intensiviert werden. Wir werden schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. So senken wir die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich und modernisieren und entbürokratisieren gleichzeitig die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben. Wir werden uns auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen (z. B. Reverse-Charge).

Finanzieller Verbraucherschutz und Altersvorsorge

Wir wollen die Reform der deutschen Finanzaufsicht BaFin fortsetzen. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbereichen der BaFin sowie mit anderen deutschen und internationalen Behörden muss intensiviert werden. Die BaFin muss als Arbeitgeberin attraktiver werden. Die Gründung, Übernahme, Umstrukturierung oder Kapitalstärkung von Banken und Finanzdienstleistern soll zügiger als bisher möglich sein. Wir werden uns für eine stärkere Standardisierung für die Erstellung von Prospekten einsetzen. Wir werden die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten weiter stärken. Wir werden den Verbraucherbeirat der BaFin weiter stärken.

Wir werden umgehend prüfen, wie die Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann. Handlungsempfehlungen werden wir zeitnah umsetzen. Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Die eine Bank verlangt 30 Cent je Überweisung, die andere 24 Euro Jahresgebühr für die Girokarte, eine weitere 5,90 Euro Monatsgebühr. Mehr Durchblick ist gut für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir werden die BaFin beauftragen, Regulierungslücken im Grauen Kapitalmarkt zu identifizieren.

Bei Restschuldversicherung, werden wir den Abschluss des Versicherungsvertrages und den Abschluss des Kreditvertrags zeitlich um mindestens eine Woche entkoppeln.

Sustainable Finance

Wir wollen Deutschland zum führenden Standort nachhaltiger Finanzierung machen und uns dabei am Leitbild der Finanzstabilität orientieren. Angemessene Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte unterstützen wir. Nicht-risikogerechte Eigenkapitalregeln lehnen wir ab. Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken sind Finanzrisiken. Wir setzen uns für europäische Mindestanforderungen im Markt für ESG-Ratings und die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Kreditratings der großen Ratingagenturen ein.

Wir setzen uns dafür ein, dass auf europäischer Ebene ein einheitlicher Transparenzstandard für Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen gesetzt wird. Ökologische und gegebenenfalls soziale Werte wollen wir im Dialog mit der Wirtschaft in bestehende Rechnungslegungsstandards integrieren, beginnend mit Treibhausgasemissionen. Wir unterstützen deshalb das Vorhaben der Europäischen Kommission, eine „Corporate Sustainability Reporting Directive“ zu entwickeln.

Kurzanalyse
Hier wird es Widerstände geben
Die Wirtschaft dürfte sich wegen des hohen bürokratischen Aufwands quer stellen.

Die Bundesregierung wird auf Basis der Empfehlungen des Sustainable Finance Beirats eine glaubwürdige Sustainable Finance Strategie mit internationaler Reichweite implementieren. Der Beirat soll als unabhängiges und effektives Gremium fortgeführt werden.

Geldwäsche

Um Geldwäsche effektiv zu bekämpfen braucht es eine zwischen Bund, Ländern und EU abgestimmte Strategie. Hierbei sind auch die Zuständigkeiten zu überprüfen. Mögliche Empfehlungen aus der FATF-Deutschlandprüfung werden wir wo nötig zügig in deutsches Recht umsetzen. Bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten wird die Geldwäscheaufsicht auf die BaFin übertragen. Für die laufende Bewertung und Verbesserung der Effektivität der Geldwäschebekämpfung in Deutschland soll die notwendige Informations- und Erkenntnisgrundlage aufgebaut werden. Die Geldwäsche-Meldungen aus dem Nicht-Finanzbereich, wie z. B. dem Immobiliensektor, wollen wir erleichtern und im Vollzug deutlich erhöhen. Wir wollen die illegale Finanzierung von Immobilien durch geeignete Maßnahmen bekämpfen. Dazu gehört der Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland sowie ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld.

Kurzanalyse
Diese Vorhaben haben Aussicht auf Erfolg
Der deutsche Immobilienmarkt gilt bislang als Paradies zum Geldwaschen. Harte Auflagen könnten dies eindämmen und damit auch die Spekulation mit Wohnraum reduzieren.

Wir werden uns auf EU-Ebene dafür einsetzen, die zentralen Geldwäschevorschriften in eine Verordnung zu überführen. Ziel ist es, den Kampf gegen Geldwäsche europaweit effektiver zu gestalten und noch bestehende Lücken zu schließen. Wir sind für eine effektive und unabhängige EU-Geldwäschebehörde wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und setzen uns für deren Sitz in Frankfurt am Main ein. Die EU-Aufsichtsbehörde soll sich nicht nur um den klassischen Finanzsektor kümmern, sondern auch den Missbrauch von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

Die FIU muss die notwendigen rechtsstaatlich abgesicherten Befugnisse bekommen sowie den Zugang zu allen nötigen Informationen. Wir werden Verbindungsbeamte aus den Landeskriminalämtern in der FIU einsetzen. Wir wollen den risikobasierten Ansatz weiter verbessern. Ferner wollen wir die Qualität der Meldungen verbessern, indem die Verpflichteten verstärkt Rückmeldung bekommen.

Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder im Ausnahmefall im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen. Die Tagesordnungen der Kabinettssitzungen sollen den Koalitionsfraktionen vorab mitgeteilt werden.

Wir werden das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken.

Wir begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, eine Kooperationsabrede zu treffen, um diesem Anspruch gerecht zu werden: Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht und die Rechte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse vor allem mit Blick auf die Rechtsbehelfe des Parlaments überprüft werden.

Kurzanalyse
Dadurch wird sich das Leben in Deutschland ändern
Mehr Debatte, mehr Transparenz - mit ihrer Mehrheit im Bundestag kann die Koalition die überfällige Stärkung des Parlaments problemlos durchsetzen. Ein wichtiges Signal, offenbar auch die Konsequenz aus den Erfahrungen, die Grüne und FDP in der Opposition gemacht haben.

Arbeit in der Bundesregierung

Im Kabinett werden Entscheidungen einvernehmlich getroffen, kein Koalitionspartner wird überstimmt.


Kommentare: Alexander Klay, Tobias Kisling, Beate Kranz, Theresa Martus, Alessandro Peduto, Julia Emmrich, Christian Unger, Christian Kerl, Michael Backfisch

Umsetzung: André Pätzold
und Benja Zehr.

Diesen Artikel teilen:
Funke Interaktiv Logo
Ein Projekt des Interaktiv-Teams der Funke Mediengruppe.
Weitere Anwendungen des Teams finden Sie in unserem Portfolio. Haben Sie Anmerkungen oder einen Fehler entdeckt? Wir freuen uns über Ihre Mail.
OTZ, 24.11.2021
Impressum / Datenschutz
Lesen Sie weiter
Angela Merkel in Zahlen
Merkels Umfragewerte in fast 16 Jahren, ihre Amtszeit in Tagen und Entwicklungen in ihrer Ära - von CO2-Ausstoß bis Elternzeit.
Zum Artikel