Berlin. Aufgrund der explodierenden Corona-Zahlen greifen Bund und Länder durch: Diese Regeln gelten in Restaurants, im Einzelhandel und mehr.
- Bald wird es neue verschärfte Corona-Regeln in Deutschland geben
- Die 2G-Regel soll bundesweit in vielen Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt werden
- Doch es gibt auch Ausnahmen
Die Corona-Fallzahlen steigen weiterhin an. Angesichts einer bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von über 400 schlagen Experten Alarm. Um die Pandemie bestmöglich einzudämmen, wurden die Maßnahmen in den Ländern bereits verschärft.
Auf ihrem Corona-Gipfel einigten sich Bund und Länder Anfang Dezember darauf: In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene.
Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten.
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2G, 2G Plus, 3G - Was bedeutet was?
Bisher gelten bereits vielerorts die 3G- oder die 2G-Regel. Auch 3G plus wird mancherorts praktiziert. Das verbirgt sich hinter den Abkürzungen:
- 3G: Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete mit Schnelltest
- 3G plus: Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete mit PCR-Test
- 2G: Zutritt für Geimpfte und Genesene
- 2G plus: Bei der sogenannten 2G-plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht bei Veranstaltungen und Besuchen im Innenbereich eingeführt
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Fitnessstudios: 2G-Regel oder noch schärfere Maßnahme?
Fitnessstudios erlebten gerade erst ihr Comeback: Nach vollständiger Schließung im letzten Lockdown durften Sportbegeisterte wieder in den Innenräumen trainieren. Nun wurden allerdings erneut Einschränkungen für Sportstudios beschlossen. Ein Überblick über die Bundesländer:
- Baden-Württemberg: 2G mit Maskenpflicht
- Bayern: 2G plus
- Berlin: 2G
- Brandenburg: 3G, bei Kontaktsport 2G
- Bremen: 2G
- Hamburg: 2G
- Hessen: 2G mit Maskenpflicht
- Mecklenburg-Vorpommern: 2G plus
- Niedersachsen: 2G
- Nordrhein-Westfalen: 2G
- Rheinland-Pfalz: 2G
- Saarland: 2G
- Sachsen: geschlossen
- Sachsen-Anhalt: 2G
- Schleswig-Holstein: 2G
- Thüringen: 2G plus
2G oder 2G plus in Sauna, Hallenbad, Solarien und Wellness
Saunen und Innenbereiche von Schwimmbädern dürfen prinzipiell in allen Bundesländern außer Sachsen und Thüringen öffnen. Für fast alle anderen Länder gelten verschärfte Regeln mit mindestens 2G.
- Baden-Württemberg: 2G
- Bayern: 2G plus
- Berlin: 2G
- Brandenburg: 2G
- Bremen: größtenteils 2G
- Hamburg: 2G plus; bei 2G gilt starke Zugangsbeschränkung
- Hessen: 2G oder 2G plus
- Mecklenburg-Vorpommern: 2G plus
- Niedersachsen: 2G
- Nordrhein-Westfalen: 2G
- Rheinland-Pfalz: größtenteils 2G
- Saarland: 2G
- Sachsen: geschlossen
- Sachsen-Anhalt: 2G
- Schleswig-Holstein: 2G
- Thüringen: geschlossen
2G in Restaurants und Gaststätten: Ungeimpfte bleiben außen vor
Auch was die Gastronomie betrifft, müssen sich Ungeimpfte auf Konsequenzen einstellen. In allen Bundesländern sind Restaurantbesuche nur noch für Geimpfte und Genesene gestattet.
- Baden-Württemberg: 2G
- Bayern: 2G
- Berlin: 2G mit Maskenpflicht
- Brandenburg: 2G
- Bremen: 2G
- Hamburg: 2G
- Hessen: 2G
- Mecklenburg-Vorpommern: 2G plus
- Niedersachsen: 2G
- Nordrhein-Westfalen: 2G
- Rheinland-Pfalz: 2G oder 2G plus
- Saarland: 2G
- Sachsen: 2G
- Sachsen-Anhalt: 2G
- Schleswig-Holstein: 2G
- Thüringen: 2G
Regeln im Baumarkt und Einzelhandel
Im Frühjahr 2021 waren zeitweise alle Läden geschlossen. Ob es soweit wieder kommt, ist unklar. Sicher ist hingegen, dass in einigen Bundesländern nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zum Einzelhandel haben. Ausgenommen sind dabei Geschäfte der Grundversorgung, wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.
- Baden-Württemberg: 2G
- Bayern: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Berlin: 2G
- Brandenburg: 2G
- Bremen: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Hamburg: 2G
- Hessen: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Mecklenburg-Vorpommern: 2G
- Niedersachsen: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Nordrhein-Westfalen: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Rheinland-Pfalz: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Saarland: 3G
- Sachsen: 2G
- Sachsen-Anhalt: 3G
- Schleswig-Holstein: Keine generellen Zugangsbeschränkungen
- Thüringen: 2G
Clubs und Diskotheken: Mindestens 2G bei erhöhtem Infektionsrisiko
Was Clubs und Diskotheken betrifft, greifen die Länder ebenfalls durch. Mindestens eine 2G-Regel ist vorgeschrieben. Einige Länder setzen zusätzlich 2G plus mit Tests, andere schließen diese Bereiche komplett. Ein Überblick:
- Baden-Württemberg: 2G plus
- Bayern: geschlossen
- Berlin: 2G plus
- Brandenburg: 2G plus
- Bremen: 2G
- Hamburg: 2G
- Hessen: 2G plus
- Mecklenburg-Vorpommern: 2G plus oder geschlossen
- Niedersachsen: 2G plus
- Nordrhein-Westfalen: 2G plus
- Rheinland-Pfalz: 2G
- Saarland: 2G plus
- Sachsen: geschlossen
- Sachsen-Anhalt: 2G plus
- Schleswig-Holstein: 2G
- Thüringen: geschlossen
Friseur: Besuch für Ungeimpfte nur teilweise gestattet
Auch bei körpernahen Dienstleistungen wurden die Maßnahmen verschärft - was Besuche beim Friseur betrifft, wurde in einigen Bundesländern allerdings eine Ausnahmeregelung ausgesprochen. Die Maßnahmen der Bundesländer im Überblick:
- Baden-Württemberg: 3G plus
- Bayern: 2G
- Berlin: 2G, optional 2G plus möglich
- Brandenburg: 2G
- Bremen: 2G
- Hamburg: 3G
- Hessen: 3G
- Mecklenburg-Vorpommern: 3G
- Niedersachsen: 2G plus
- Nordrhein-Westfalen: 3G
- Rheinland-Pfalz: 2G
- Saarland: 2G
- Sachsen: 2G
- Sachsen-Anhalt: 3G
- Schleswig-Holstein: 3G
- Thüringen: 2G
Nagelstudios: Corona-Regeln bei körpernahen Dienstleistungen
Die Ausnahmeregelung für Friseure und medizinische Fußpflege kann nicht auf den Besuch beim Nagelstudio übertragen werden. Hier gelten folgende Regeln:
- Baden-Württemberg: 3G plus
- Bayern: 2G
- Berlin: 2G, optional 2G plus möglich
- Brandenburg: 2G
- Bremen: 2G
- Hamburg: 2G
- Hessen: 2G
- Mecklenburg-Vorpommern: 2G plus
- Niedersachsen: 2G plus
- Nordrhein-Westfalen: 3G
- Rheinland-Pfalz: 2G
- Saarland: 2G
- Sachsen: geschlossen
- Sachsen-Anhalt: 3G
- Schleswig-Holstein: 2G
- Thüringen: 2G
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