Berlin. Urlaub während der Pandemie ist noch immer mit strengen Auflagen verbunden. Eine Übersicht der Maßnahmen für In- und Auslandsreisen.
- Die Urlaubssaison steht bevor: Auch wenn es mit den Corona-Impfungen deutlich schneller vorangeht in der EU, sind Reisen noch immer nur unter erschwerten Bedingungen möglich
- Die generelle Reisewarnung für einfache Risikogebiete läuft zum 1. Juli aus
- Reisen in Deutschland sind einfacher möglich als der Urlaub im Ausland - auch wenn viele Länder ihre Regeln gelockert haben
- Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die aktuellen Regeln für Quarantäne, Tests und Einreise nach Deutschland
Trotz sinkender Infektionszahlen ist der weltweite Tourismus weiterhin eingeschränkt und mit strikten Auflagen verbunden, darunter Quarantäne und die Testpflicht. Selbst innerhalb Deutschlands ist der Übernachtungstourismus noch nicht überall gestattet. Lesen Sie hier, welche Beschränkungen aktuell für Reisen in der Pandemie gelten.
Wo ist Urlaub in Deutschland möglich?
In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen dürfen Beherbergungsbetriebe zwar wieder öffnen, allerdings nur unter Auflagen. Hotels dürfen nur Geimpfte, Genesene und regelmäßig negativ Getestete aufnehmen.
Der Übernachtungsbetrieb ist an eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 beziehungsweise 50 gebunden. In weiteren Bundesländern sind touristische Übernachtungen nur in Ferienwohnungen und Campingplätzen gestattet oder noch untersagt. Lesen Sie hier eine Übersicht der Regeln in den Bundesländern.
Kann ich an der Ostsee-Urlaub machen?
Ob ein Ostsee-Urlaub derzeit möglich ist, hängt von der Region ab. In Schleswig-Holstein sind Übernachtungen für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete seit 7. Mai bei einer stabilen Inzidenz unter 100 möglich.

In Mecklenburg-Vorpommern und damit auf den Inseln Rügen, Usedom und Poel ist ab 28. Mai der Übernachtungstourismus für Einheimische wieder gestattet. Ab 4. Juni dürfen Urlauber aus anderen Bundesländern anreisen, ab 11. Juni ist privates Reisen und Tagtourismus gestattet.
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Wohin kann man ins Ausland reisen?
Reisen ins Ausland sind prinzipiell gestattet. Das Auswärtige Amt gibt für jedes Land Reise- und Sicherheitshinweise. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt aber eine Liste mit Reisezielen, die als Risikogebiete eingestuft sind. Für diese Länder gilt eine Reisewarnung.
Die generelle Reisewarnung für einfache Risikogebiete (Inzidenz unter 200) läuft zum 1. Juli aus. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird dann lediglich „abgeraten“. Allerdings gibt es auch Regionen, in denen der Urlaub besonders sicher ist, weil sie als nahezu coronafrei gelten.
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Für die Einreise nach Deutschland müssen Reisende aus Risikogebieten noch vor Abflug einen negativen Corona-Test mit Bescheinigung einer zugelassenen Stelle vorlegen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Zugelassen sind PCR-Tests und Schnelltests. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen lediglich entsprechende Nachweise vorlegen.
Was für Risikogebiete gibt es?
Das RKI stuft viele Regionen auf der ganzen Welt als Risikogebiete ein. Auch in der EU sind zahlreiche Länder betroffen. Dabei ordnet die Bundesregierung riskante Orte dem Infektionsgeschehen entsprechend in drei unterschiedliche Kategorien ein: Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete.
Wie unterscheiden sich Risikogebiete?
- Risikogebiete bezeichnen Regionen mit einem erhöhten Risiko für eine Coronavirus-Infektion. Hier lag die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt über 50.
- Hochinzidenzgebiete sind Gebiete, in denen das Coronavirus noch stärker verbreitet ist. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Regel bei über 200.
Was sind Virusvariantengebiete?
Virusvariantengebiete werden nicht anhand der Inzidenz, sondern den dort auftretenden Varianten des Coronavirus definiert. Aktuell zählen unter anderem Großbritannien, Brasilien, Indien und Südafrika dazu.
Wie auch bei einem Hochinzidienzgebiet gelten bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiete strenge Auflagen. Unter anderem muss ein negativer Corona-Test vorliegen, der frühestens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde - bei Virusvariantengebieten frühestens 24 Stunden.
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Muss ich in Quarantäne, wenn ich aus dem Urlaub komme?
- Wer aus einem Risikogebiet zurückreist, muss seit dem 13. Mai nicht mehr zwingend in eine zehntägige häusliche Quarantäne.
- Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, können diese vermeiden, indem sie sich freitesten. Für Reisende, die durch ein Risikogebiet gefahren sind, ohne dort anzuhalten, entfällt die Quarantänepflicht ebenfalls.
- Einreisende aus Hochinzenz- und Virusvariantengebieten müssen sich nach der Landung unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben.
- Reisende aus Hochinzidenzgebieten können die Quarantäne nach frühestens fünf Tagen durch ein negatives Corona-Testergebnis verkürzen. Diese Möglichkeit besteht für Reisende aus Virusvariantengebieten nicht - die Quarantänezeit beträgt zwei Wochen.
- Je nach Bundesland können die Regelungen abweichen.
Für Geimpfte und Genesene entfällt bei Risiko- und Hochinzidenzgebieten die Quarantänepflicht ab dem Zeitpunkt, an dem der Nachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird. Das kann auch schon vor Einreise vorgenommen werden.
Gibt es eine Testpflicht für Einreisen nach Deutschland?
Wer nach Deutschland reisen will, muss am Check-In des Flughafens bereits einen negativen Test vorlegen. Geimpfte und Genese legen entsprechende Nachweise statt Testergebnisse vor. Die Testpflicht für die Einreise gilt nur für den Flugverkehr. Urlauber, die mit dem Auto oder der Bahn nach Deutschland einreisen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Welche Unterlagen brauche ich für Reisen?
Neben dem Personalausweis und anderen Ausweisdokumenten sind weitere Dokumente bei Reisen von wichtiger Bedeutung. Auch der sogenannte digitale Impfpass soll bei der Einreise in EU-Länder eine entscheidende Rolle spielen.
Kann ich meinen Urlaub wegen Corona stornieren?
Prinzipiell können Reisen jederzeit storniert werden - je nach Vertragsbedingungen ist allerdings mit einer Stornierungspauschale zu rechnen. Stornierungen sind dann kostenlos, wenn der Urlaub aufgrund von unvermeidbaren Umständen gecancelt werden muss. Beispiele dafür sind ein Einreisetopp für den gebuchten Ort oder auch Transportbeschränkungen, die eine Reise unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts wird als Nachweis akzeptiert.
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