Berlin. Zwischenrufe und harte Diskussionen sind erfahrene Politiker im Bundestag gewohnt. Doch was am Donnerstag passierte, war für viele neu.

Am Donnerstag mussten gleich mehrfach Sitzungen des Bundestages unterbrochen werden. Während zunächst der Kollaps eines CDU-Abgeordneten für eine Unterbrechung sorgte, provozierte die AfD-Fraktion den Abbruch einer Bundestagssitzung.

In der Nacht zu Freitag hatte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Parlaments angezweifelt und deshalb eine namentliche Abstimmung über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert.

Bei dieser Abstimmung gaben nur 133 Parlamentarier ihr Votum ab, womit die notwendige Zahl von 355 Abgeordneten verfehlt wurde. Das Ergebnis: der vorzeitige Abbruch der Sitzung. Der amtierende Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) beendete die Sitzung.

Nach dem Schwächeanfall des CDU-Politikers Hauer war eine Sitzung lediglich unterbrochen, nicht aber beendet worden.

Thüringer CDU will weder mit AfD noch mit Linken zusammenarbeiten

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    AfD hatte immer wieder Beschlussfähigkeit bezweifelt – selbst aber auch gefehlt

    Streng genommen ist der Bundestag nämlich nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten anwesend ist – was zu dieser nächtlichen Stunde allerdings nie der Fall ist. Die AfD hatte in der Vergangenheit immer wieder bemängelt, dass bei Bundestagsdebatten nicht immer genug Abgeordnete anwesend sind. Auswertungen zeigten jedoch, dass die Fraktionsmitglieder der Partei selbst häufig Sitzungen auslassen.

    Neben der Abstimmung über das Energiewirtschaftsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie zum Erdgasbinnenmarkt umgesetzt werden soll, entfielen dadurch auch mehrere Abstimmungen über weitere Gesetzentwürfe. Dabei ging es unter anderem um ein Sozialabkommen mit der Ukraine und eine Umschichtung der EU-Agrarsubventionen zugunsten des Naturschutzes.

    Die AfD-Fraktion im Bundestag sorgte am Donnerstag noch für weitere Schlagzeilen: Der Rechtsausschuss des Bundestages will den AfD-Mann Brandner vom Vorsitz abwählen.

    (ac/dpa)