Berlin. In vielen Bundesländern beginnt die Schule nach dem Sommerferien wieder. Wo gibt es eine Maskenpflicht und in welchen Klassen genau?
- In einigen Bundesländer wird bereits wieder unterrichtet
- Das stellt die Schulen in der Corona-Krise vor große Herausforderungen
- Viele Länder führen für Schüler eine Maskenpflicht ein
- Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland
Die Sommerferien gehen vielerorts zu Ende und ein Bundesland nach dem nächsten beginnt trotz anhaltender Corona-Krise wieder mit dem Schulbetrieb. In der Schule gilt es für Schüler und Lehrer einiges zu beachten. Das sind die Corona-Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern.
Baden-Württemberg
Schulbeginn: 12. September
Corona-Regelungen: Derzeit sind Sommerferien in Baden-Württemberg. Danach sollen die Schüler wieder regulär unterrichtet werden. Der Unterricht soll in möglichst festen Gruppen ablaufen, sodass sich die Schüler möglichst wenig durchmischen. Auf dem Schulgelände und in Gebäuden der weiterführenden Schulen soll zudem eine Maskenpflicht gelten - nicht aber im Unterricht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos melden.
Dann müssen die Kinder aber aus der Ferne mitlernen. Alle Mitarbeiter an Schulen und Kitas können sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal kostenfrei und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Schwerpunkt im neuen Schuljahr solle es sein, Inhalte zu wiederholen und zu vertiefen, sagt Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU).
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Bayern
Schulbeginn: 8. September
Corona-Regelungen: Auch in Bayern laufen die Sommerferien noch. Es gibt aber bereits mehrstufige Pläne, wie es in Schulen und Kindergärten abhängig vom lokalen Pandemie-Verlauf weitergehen soll. Klar ist, dass es eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts geben wird. Ab September sollen Kinder mit Schnupfen und laufender Nase nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Lokale Schließungen von Einrichtungen sollen in jedem Fall die letzte Option sein.
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Der Freistaat will auch Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium einsetzen, um Stammlehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören und nicht an die Schule können, zu unterstützen. Für Lehrer sollen zu Beginn des Schuljahres einmalige Reihentests angeboten werden.
Berlin
Schulbeginn: 1. August
Corona-Regelungen: In Berlin läuft der Unterricht bereits wieder – und zwar in vollem Umfang. Ein Abstand von 1,50 Metern muss in den Schulen nicht eingehalten werden, wie das Berliner Verwaltungsgericht urteilte. Damit sind größere Unterrichtsgruppen möglich. Stattdessen gilt eine Maskenpflicht – aber nicht überall: Schüler müssen sich auf den Fluren und in Aufenthaltsräumen daran halten, jedoch nicht im Unterricht oder auf dem Schulhof. Und auch nicht bei der Hortbetreuung.
Für diese widersprüchliche und den Infektionsschutzmaßnahmen zuwider laufende Regelung steht die Berliner Bildungssenatorin, Sandra Scheeres (SPD), in der Kritik. Sowohl der Landeselternausschuss als auch die zwölf Bezirksausschüsse und Elternvertretungen sind gegen die derzeitige Regelung.
Brandenburg
Schulbeginn: 10. August
Corona-Regelungen: Nach fast fünfmonatiger Zwangspause wegen der Corona-Pandemie hat für 294.000 Schüler in Brandenburg wieder der Unterricht im Regelbetrieb begonnen. In Schulen und Horten gilt eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auf Fluren, in Gängen, Treppenhäusern und beim Anstehen vor Mensen, nicht aber in Klassenräumen und Schulhöfen. Abstandsregeln gelten nicht für Schüler, sie sollen aber so sitzen, dass enge Kontakte minimiert werden. .
Alle Lehrer können sich in der Zeit zwischen Anfang August und Ende November sechs Mal auf Kosten des Landes freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Dagegen gibt es nur eine einmalige Test-Stichprobe bei einem Prozent der Schüler. Die freiwilligen Tests betreffen 2944 Schüler und 1074 Kita-Kinder.
Sollte es zu einem Corona-Ausbruch kommen, sollen die Schüler möglichst nur einzelne Klassen in den Heimunterricht geschickt werden. Es soll nicht gleich die ganze Schule geschlossen werden. Bis zum Ende des ersten Halbjahres sollen für alle Schüler mobile Endgeräte zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zum Schulbeginn in Brandenburg finden Sie hier.
Bremen
Schulbeginn: 27. August
Corona-Regelungen: Bremen hat ein „Rahmenkonzept Schuljahr 2020/2021“ aufgestellt und will damit „möglichst viel Normalität und einen Regelbetrieb unter den Auflagen des Hygieneplans erreichen“. Eine Maskenpflicht ist nicht geplant, entscheiden sollen die Schulen. Leitmotiv aller Entscheidungen sei das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe. Vorgesehen sind „möglichst feste Klassenteams“.
Falls es pandemiebedingt doch zu Einschränkungen des Schulbetriebs kommen sollte, sollen Grundschüler und Schüler, die zu Hause keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen haben, bevorzugt mit Präsenzzeiten versorgt werden.
Mehr Informationen zum Schulbeginn in Bremen
Hamburg
Schulbeginn: 6. August
Corona-Regelungen: Kurz vor dem Beginn des Schuljahres wurde für die Schulen der Hansestadt eine Maskenpflicht verfügt. Der Mund-Nasen-Schutz muss demnach mit Betreten des Schulgeländes getragen werden. Nur im Unterricht darf er abgelegt werden. Ausgenommen von den Regelungen sind Grundschüler. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verteidigte den geplanten Vollbetrieb gegen Kritik von besorgten Eltern und Gewerkschaften.
In dieser Situation sei es sehr vertretbar, jetzt mit dem Schulunterricht wieder zu beginnen. Hamburger Schüler aus einer Klasse können gemeinsam unterrichtet werden. Einschränkungen wie die bisherigen Abstandsgebote bleiben vorsichtshalber erhalten. In bestimmten Situationen gibt es für Kinder einer Jahrgangsstufe Ausnahmen. Alle Hamburger Lehrer und anderen Beschäftigten der Schulen können sich mehrfach kostenlos auf Corona testen lassen.
Hessen
Schulbeginn: 17. August
Corona-Regelungen: In Hessen wird der Mindestabstand in den Klassenräumen aufgehoben, er besteht jedoch weiterhin beispielsweise bei Konferenzen und Veranstaltungen. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nur im Freien erlaubt. Außerdem müssen im gesamten Bundesland Mund-Nase-Bedeckungen in den Schulen getragen werden – bis zum Hinsetzen auf dem Platz. Der Landkreis Groß-Gerau hat für einen Teil der Schulen sogar eine Maskenpflicht auch im Unterricht angeordnet.
Sport darf wieder in allen Schulformen und Jahrgangsstufen unterrichtet werden, es gelten jedoch Schutzmaßnahmen. Künftig wird unter anderem jeder Schülergruppe ein festgelegter Bereich innerhalb der Sportstätte zugewiesen, die Gruppen dürfen sich nicht mischen.
Jede hessische Lehrkraft kann sich ab der letzten Ferienwoche bis zum 1. Oktober kostenlos auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen. Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf Covid-19 hindeuten, dürfen die Schulen nicht betreten
Mecklenburg-Vorpommern
Schulbeginn: 3. August
Corona-Regelungen: Als erstes Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern zurück in den regulären Schulbetrieb gestartet. Das Bildungsministerium hat die Schüler jahrgangsmäßig in Gruppen eingeteilt. So bleiben beispielsweise die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 7 und 8 unter sich. „Die verschiedenen definierten Gruppen sollen sich einander nicht beziehungsweise möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m begegnen“, lautet die Anweisung.
Für alle Schüler gibt es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht – mit mindestens vier Stunden am Tag in der Grundschule und an den weiterführenden Schulen mindestens fünf. Einen Tag nach Schulbeginn wurde nachträglich eine Maskenpflicht für Lehrer und Schüler ab der fünften Klasse auf dem Schulgelände, nicht aber im Unterricht beschlossen. Die Maskenpflicht gilt ab Klasse fünf. Damit sind die Grundschulen befreit.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es kostenlose Corona-Tests für Lehrer und Kita-Personal. Möglich sind bis zu den Herbstferien fünf Tests pro Person im Abstand von zwei Wochen.
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Niedersachsen
Schulbeginn: 27. August
Corona-Regelungen: Niedersachsen will nach Angaben des Kultusministeriums ein Maximum an Bildung und Betreuung anbieten. „Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität“, war die Ansage von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) Anfang Juli. Für das neue Schuljahr wurden - je nach Infektionslage - drei Szenarien entwickelt.
Im Moment wird vom „eingeschränkten Regelbetrieb“ ausgegangen - laut Tonne „Schule wie immer“ mit „ein paar Sonderregelungen“. Das heißt, dass auf das Abstandsgebot verzichtet wird, es aber feste Lerngruppen geben soll. Masken sollen auf den Fluren getragen werden.
Nordrhein-Westfalen
Schulbeginn: 12. August
Corona-Regelungen: Nordrhein-Westfalen ist mit Maskenpflicht im Unterricht ins neue Schuljahr gestartet. Zum Schutz vor Corona-Infektionen muss ein Mund-Nasen-Schutz von allen Schülern der weiterführenden und berufsbildenden Schulen auch in der Klasse am Platz getragen werden. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Für alle gilt aber eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren, diese ist zunächst bis zum 31. August begrenzt.
Unterrichtet werden soll „jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen“, so das Ministerium in seinem Konzept. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen - es sei denn, sie haben zum Beispiel Vorerkrankungen. Alle Lehrer können sich bis zum 9. Oktober alle 14 Tage kostenlos auf Corona testen lassen.
Rheinland-Pfalz
Schulbeginn: 17. August
Corona-Regelungen: Der für das neue Schuljahr weiterentwickelte Hygieneplan sieht kein Abstandsgebot mehr vor. Schüler müssen außerhalb des Klassenzimmers eine sogenannte Alltagsmaske tragen. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) plant je nach Entwicklung der Corona-Infektionen mit zwei weiteren Szenarien: Das bisherige Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht sowie temporäre Schulschließungen bei einem größeren Ausbruch.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte unserer Redaktion gesagt: „Wenn es zu einem Infektionsfall kommt, werden alle anderen in Quarantäne geschickt und es wird umfassend getestet - und die Schule im Zweifel temporär geschlossen.“ Das Vorgehen sei mit Gewerkschaften, Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretern besprochen.
Saarland
Schulbeginn: 17. August
Corona-Regelungen: Der Unterricht im Saarland soll in festen Gruppen innerhalb eines Jahrgangs stattfinden, „um eine Durchmischung mit den anderen Jahrgängen nach Möglichkeit zu vermeiden“. Ziel sei es, dass bei Infektionsfällen für die nicht betroffenen Personen der Präsenzunterricht weiterlaufen könne.
Im Hygieneplan des Landes für die Schulen wird außerdem empfohlen, Musikunterricht - wenn gesungen wird - bei gutem Wetter im Freien abzuhalten. Schüler, die zur Risikogruppe gehören, können mit ärztlichem Attest vom Schulbesuch befreit werden, müssen aber an Prüfungen teilnehmen. Dafür stellen die Schulen separate Räume zur Verfügung. Das Hygienekonzept in den Schulen sieht vor, dass die Schüler während des Unterrichts und in Pausen unter freiem Himmel keine Alltagsmasken tragen müssen, im Schulgebäude aber prinzipiell schon.
Den rund 9000 Lehrern im Saarland wird zum Beginn des neuen Schuljahres ein kostenloser Test auf das Coronavirus angeboten. Bis Ende des Jahres könne sich jeder freiwillig zusätzlich einmal testen lassen, teilte das Bildungsministerium mit.
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Sachsen
Schulbeginn: 31. August
Corona-Regelungen: „Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet“, hat Kultusminister Christian Piwarz (CDU) für Sachsen angekündigt. Der Schulbesuch ist Pflicht, der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nicht mehr. In Kitas und an Schulen gilt weiterhin keine umfassende Maskenpflicht und die Schulleitungen können selbst festlegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist.
Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kitas und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Außerhalb des Unterrichts wird Schülern und Lehrern eine Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
Wer die Schule betritt, muss sich die Hände waschen oder desinfizieren. Täglich wird dokumentiert, wer in der Schule war, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Lehrer, die etwa zur Risikogruppe gehören, können mit Attest vom Präsenzunterricht befreit werden, sagte Piwarz.
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Sachsen-Anhalt
Schulbeginn: 27. August
Corona-Regelungen: In Sachsen-Anhalt gilt die Anweisung, dass alle Schulen sich auf die Rückkehr in den Regelbetrieb vorbereiten sollen. Das Bildungsministerium weist aber auch darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden weiterhin lokale Schulschließungen vornehmen könnten. Daher seien die Schulen gehalten, sich auch auf eine teilweise oder vollständige Abkehr vom Regelbetrieb einzustellen, „um kurzfristig wieder Distanzunterricht anbieten zu können“.
Schüler und Lehrer sollen nach den Sommerferien zwei Tage lang Masken in den Schulgebäuden tragen. Nur an den ersten beiden Schultagen soll die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, nicht aber während des laufenden Unterrichts, gelten. Danach können die Schulleitungen festlegen, ob und wie weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände getragen werden muss.
Das Ministerium in Sachsen-Anhalt geht grundsätzlich davon aus, „dass das gesamte pädagogische Personal im Regelbetrieb eingesetzt werden kann“. Das Bildungsministerium empfiehlt zudem „allen schulischen Akteuren“ die Nutzung der Corona-Warn-App.
Schleswig-Holstein
Schulbeginn: 1. August
Corona-Regelungen: Nach den Sommerferien hat am 1. August das neue Schuljahr in Schleswig-Holstein begonnen. Unter Corona-Schutzmaßnahmen sollen möglichst viele der landesweit rund 363.000 Schülerinnen und Schüler wieder so viel Präsenzunterricht wie möglich bekommen. Dazu sollen neben Hygiene-Vorschriften auch das Unterrichten in festen Lerngruppen, sogenannten Kohorten, in den Schulen beitragen.
Zunächst galt im Norden nur eine dringende Empfehlung, an den Schulen eine Maske zu tragen. Ab Montag, den 19. August, wird auch an den Schulen in Schleswig-Holstein das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht - die Klassenräume sind davon aber ausgenommen. Das verkündete Bildungsministerin Karin Prien (CDU) in Kiel. Sie machte deutlich, dass Schulen nach Inkrafttreten der jetzt geplanten Ermächtigung des Landes auch für den Unterricht eine Maskenpflicht anordnen können.
Die „dringende Empfehlung“ im Norden galt bisher ab der 7. Klasse, nun kommt die Maskenpflicht für alle Jahrgänge. Auf Schulhöfen soll sie nur dort nicht gelten, wo die Lerngruppen räumlich voneinander getrennt werden können.
Thüringen
Schulbeginn: 31. August
Corona-Regelungen: Thüringen hat für die Schulen ein Ampel-Konzept mit abgestuften Sicherheitsmaßnahmen vorgelegt: Grün bedeutet Normalbetrieb, Gelb eingeschränkter Regelbetrieb, wenn beispielsweise ein Infektionsfall an der Schule auftritt, die Kontaktpersonen aber bekannt sind und nach Hause geschickt werden können. Bei Gelb werden die Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule verschärft. Wenn der Kontakt nicht nachzuvollziehen ist, tritt Stufe Rot in Kraft und es kann zu einer vorübergehenden Schulschließung kommen.
In den Schulen muss überall dort eine Maske getragen werden, wo nötige Abstände zwischen Schülern nicht eingehalten werden kann, nicht aber im Unterricht, so Bildungsminister Helmut Holter (Linke). Klassenfahrten sollen wieder möglich sein. Ab Mitte August sind freiwillige, kostenlose Corona-Tests für Lehrer möglich.
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(dpa/yah/msb/amw)