Berlin. Ob Rücktritt oder nicht ist für betroffene Politiker in der Maskenaffäre auch eine finanzielle Frage. Was steht für sie auf dem Spiel?

Der CDU-Politiker Nikolas Löbel hat sein Bundestagsmandat in der Maskenaffäre mit sofortiger Wirkung niedergelegt, sein Parlamentskollege Georg Nüßlein bislang nicht. Er ist bisher nur aus der Unionsfraktion und der CSU ausgetreten und verzichtet auf die Kandidatur zur Bundestagswahl im September. Damit scheidet er spätestens Ende Oktober mit der konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments aus. Welche finanziellen Folgen hat ein Rücktritt oder das Festhalten am Mandat für die Politiker und die Steuerzahler?

Da sind zum einen die laufenden Bezüge der Politiker: Die Bundestagsabgeordneten erhalten eine monatliche Entschädigung von derzeit 10.083,47 Euro. Die Höhe ist seit dem 1. Juli 2019 unverändert. Hinzu kommt eine steuerfreie Pauschale von 4418,09 Euro, etwa für die Unterkunft in der Hauptstadt und das Wahlkreisbüro in der Heimat.

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Übergangsgeld und Altersentschädigung

Nicht zu vernachlässigen sind bei der Frage nach den finanziellen Konsequenzen zwei weitere Punkte, bei denen jeder Tag zählt: Nach ihrem Ausscheiden erhalten Abgeordnete für jedes Jahr im Bundestag einen Monat Übergangsgeld – maximal jedoch für insgesamt 18 Jahre. Und ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden laufende Einkünfte angerechnet.

Zudem steigt mit jedem Jahr im Bundestag die Altersentschädigung der Abgeordneten um 2,5 Prozent der monatlichen Diäten. Nüßlein gehört dem Bundestag seit dem 18. Oktober 2002 an – ohne vorzeitigen Rücktritt blickt er bei seinem Ausscheiden im Herbst also auf 19 Jahre in der obersten Volksvertretung zurück.

Während Nüßlein also die Höchstgrenze für das Übergangsgeld ohnehin erreicht hat, würden seine Altersbezüge bis dahin um weitere 2,5 Prozent steigen. Sollte er aber doch noch vor dem 19. April ausscheiden, müsste er darauf verzichten: Aufgrund von Rundungsvorschriften – mehr als sechs Monate gelten als ganzes Jahr – würden ihm dann nur 18 Jahre angerechnet. So will es das Abgeordnetengesetz. (aky)

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