Gera. Zwei Bekannte sanieren ein AWO-Motorrad in Ostthüringen und kommen dabei auf die strafbare Idee, in den Hanfanbau zu investieren.
Das Landgericht Gera verhandelt seit Donnerstag gegen drei Männer, die an zwei Drogengeschäften in Meuselwitz (Altenburger Land) beteiligt waren. Insgesamt geht es um elf Kilogramm Marihuana. Besonders ein Geständnis war von tiefer Reue geprägt.
Ein 44-jähriger Zimmermann berichtet, den Mitangeklagten 2021 bei einem Oldtimertreffen kennengelernt zu haben. Gemeinsam restaurierten sie ein AWO-Motorrad und schmiedeten weitere Pläne. „Ich habe im Frühjahr 2022 angefangen, 20 Stecklinge zu besorgen und großzuziehen“, sagt der Angeklagte. „Die neue Regierung war an die Macht gekommen und die Marihuana-Legalisierung in Aussicht. Deshalb wollte ich mich auf dem Terrain ausprobieren.“
Überrascht von der großen Ausbeute von 20 Hanf-Stecklingen
Selbst habe er zwar in der Vergangenheit die Droge konsumiert, aber zu dieser Zeit nicht. Die Pflanzen seien auf seinem Bauhof gesprießt. „Am Tag der Ernte waren es Unmengen Marihuana, etwa drei Kilogramm. Ich habe mich gefragt, was mache ich mit dem Zeug“, sagt der Angeklagte. Er habe mit dem Mitangeklagten, der ebenfalls eine Zucht betrieb, besprochen, die Ware abzusetzen.
Was sie nicht wussten: Über Kontakte in Altenburg wurden sie an eine Vertrauensperson der Polizei vermittelt, die zunächst 790 Gramm erwarb und später weitere drei Kilogramm für 15.000 Euro orderte. Der 51-jährige Angeklagte hatte sich zwischendurch eine Gaspistole besorgt, weil ihm der Kunde Angst gemacht habe, Drogendealer würden seine Hunde erschießen.
Haft als prägende Erfahrung
Der 51-Jährige heuerte für 90 Euro und ein paar Gramm Drogen einen Bekannten an, um die zweite Übergabe mit abzusichern, weil der andere Mittäter auf Montage war. Nach dem Deal klickten die Handschellen. Inzwischen sitzt nur noch der 51-Jährige in Untersuchungshaft.
„Mir haben sie in den vier Monaten in Haft den Kopf gewaschen: Ich weiß nun, welche Typen im Drogengeschäft aktiv sind, dass es weder eine weiche Droge noch ein Kavaliersdelikt ist“, sagt der Zimmermann. „Ich würde das meiner Familie nie wieder antun. Ich habe einen großen Fehler gemacht.“
Welche Strafen die Angeklagten erwartet
Er hofft auf eine Bewährungschance. Doch die Kammer sieht nach vorläufiger Einschätzung eine Haftstrafe zwischen drei und fünf Jahren als realistisch. Der Haupttäter, der die Waffe einbrachte, muss mit vier bis fünf Jahren rechnen, kann allerdings auf die Einweisung in die Entziehungsanstalt hoffen. Den Wachposten, der Pfefferspray zufällig in der Tasche mitgeführt haben will, erwartet eine Bewährungsstrafe. Weitere Prozesstage sind angesetzt.
Unter diesen Umständen ist eine Bewährungsstrafe möglich
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