Saarbrücken/Jena. Fotos von Temposündern aus bestimmten Blitzergeräten des Herstellers Jenoptik mit Sitz in Jena hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für nicht verwertbar erklärt.

Damit hatte ein Fahrer mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Gegen ihn war eine Geldbuße von 100 Euro verhängt worden, wie der Gerichtshof am Dienstag in Saarbrücken mitteilte ( Az.: Lv 7/17).

Die Verfassungsrichter kippten vorangegangene Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts.

Der Betroffene war im saarländischen Friedrichsthal innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden. Später monierte er, dass bei dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Blitzgerät nicht alle Messdaten gespeichert würden.

Der Verfassungsgerichtshof hörte Sachverständige an und sah schließlich das Recht des Fahrers auf ein faires Verfahren verletzt.