Führerschein: Was droht, wenn die Umtausch-Frist verpasst wird

Jana Borath
| Lesedauer: 2 Minuten
im Altenburger Land müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten Führerscheine eintauschen. Wer die Frist bis Januar 2024 verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen.

im Altenburger Land müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten Führerscheine eintauschen. Wer die Frist bis Januar 2024 verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen.

Foto: Marijan Murat / dpa-tmn

Altenburg.  Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen im Altenburger Land bis Januar 2024 alte Führerscheine gegen neue Exemplare eintauschen. Verzug kann Folgen haben.

  • Umtausch-Endspurt für Jahrgänge zwischen 1965 und 1970.
  • 3000 bis 4000 Vorgänge pro Jahr im Landkreis Altenburger Land.
  • Bei Verzug drohen polizeiliche Konsequenzen.

Umtausch-Endspurt für Jahrgänge zwischen 1965 und 1970. Bis zum 19. Januar 2024 haben sie die Pflicht, ihre „alten Lappen“ gegen ein fälschungssicheres Exemplar einzutauschen. Was aber passiert, wenn sie den Stichtag verstreichen lassen?

Wie viele Führerscheinbesitzer im Altenburger Land konkret zum Umtausch ihrer Fahrerlaubnis aufgefordert sind, lässt sich gar nicht genau beziffern: „Unter anderem durch Zuzug und Wegzug verändert sich die Zahl ständig. Die exakten Daten sammelt die Fahrerlaubnisbehörde gerade im Zuge des Umtauschs“, sagt Jörg Reuter, Sprecher des Landratsamtes. Für die Tauschaktion sei sogar eine neue Software eingeführt worden. Aus Erfahrungen vergangener Jahre, in denen jeweils sechs Geburtsjahrgänge ihre Führerscheine umtauschen mussten, habe sich diese Zahl auf etwa 3000 bis 4000 Vorgänge pro Jahr summiert.

Um die Bearbeitung zu erleichtern, empfiehlt die Kreisbehörde nicht nur eine Terminvereinbarung mit der Führerscheinbehörde, sondern all jenen, die ihre Fahrerlaubnis einst in einer anderen Region ausgestellt bekamen, von dort die Karteikartenabschrift zu besorgen. Und wenn das nicht gelingt? „Wünschenswert ist es schon, wenn die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt wird, die den nun ablaufenden Führerschein ausgestellt hatte“, so Jörg Reuter. Dann nämlich bekomme das Landratsamt des Altenburger Landes von dieser Behörde das Dokument direkt zugesendet und der neue Führerschein kann vorerfasst werden. Was vor allem Zeit spare. „Kommt jemand nicht an die Ausstellbehörde heran, dann bestände zum Termin die Möglichkeit, die Karteikartenabschrift anzufordern. Dies ist jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden“, erläutert Reuter.

Drohen Konsequenzen, wenn der Stichtag für den Umtausch, der 19. Januar 2024, gerissen wird und danach nur der „alte Lappen“ vorgezeigt werden kann? Zumindest bei der Führerscheinbehörde des Kreises erwartet Betroffene zum jetzigen Zeitpunkt keine Sanktionen, wenn sie zu spät dran sind.

Was aus polizeilicher Sicht schon anders aussieht. Wie in der zuständigen Landespolizeiinspektion Gera zu erfahren war, kann bei einem abgelaufenem Dokument ein Verwarngeld erhoben werden, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, heißt es auf Nachfrage dieser Zeitung. Zugleich werde eine Kontrollaufforderung ausgehändigt. Mit dieser müsse der Führerscheininhaber innerhalb einer festgelegten Zeit ein neues Dokument beantragen und dieses bei der Polizei zur Kontrolle vorzeigen.