Gera. Am Landgericht Gera hat ein Prozess gegen einen jungen Angeklagten begonnen. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Am Landgericht Gera hat am Mittwoch ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Verhandelt wird gegen einen zur Tatzeit 16-jährigen deutschen Staatsangehörigen, teilte das Gericht mit.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten aus dem Altenburger Land demnach zur Last, an drei Zeitpunkten in den Jahren 2022 und 2023 an insgesamt drei Mädchen gegen deren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen unter Gewaltanwendung vorgenommen zu haben. Die Mädchen waren zu diesem Tatzeitpunkt erst zwölf Jahre alt. Das Alter der Mädchen soll dem Angeklagten hierbei bekannt gewesen sein.
Darum darf die Verhandlung nicht mit Öffentlichkeit stattfinden
Das Verfahren wird vor der neunten Strafkammer als Jugendkammer verhandelt. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Das Verfahren findet nicht-öffentlich statt, weil der Tatverdächtige das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Geregelt ist dies im Jugendgerichtsgesetz: Demnach findet der komplette Prozess einschließlich der Entscheidungen ohne Öffentlichkeit statt. Neben den am Verfahren Beteiligten ist dem Verletzten, seinem Erziehungsberechtigten und seinem gesetzlichen Vertreter die Anwesenheit gestattet. Teilnehmen dürfen – falls vorhanden – auch der Bewährungs- oder Betreuungshelfer oder ein Erziehungsbeistand. Das gleiche gilt in den Fällen, in denen dem Jugendlichen Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung gewährt wird, für den Leiter der Einrichtung. Andere Personen kann der Vorsitzende Richter aus besonderen Gründen, namentlich zu Ausbildungszwecken, zulassen.
Eine Ausnahme gibt es
Anders liegt der Fall, wenn auch Personen, die schon mindestens 18 Jahre alt sind, anklagt sind. Dann gilt das Prinzip der Öffentlichkeit bei den Gerichtsverhandlungen.