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Steuererklärung

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Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Das Wichtigste rund um das Dokument für das Finanzamt.

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Für viele ist sie eine lästige Pflicht: die Steuererklärung. Jährlich müssen für sie Dokumente und Belege zusammengesucht werden. Danach muss man sich entweder selbst durch die verschiedenen Formulare kämpfen oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beauftragen – und dafür gutes Geld zahlen. Doch eine Steuererklärung kann auf für Freude sorgen, wenn man am Ende eine satte Rückzahlung erhält.

Tatsächlich ist das deutsche Steuerrecht kompliziert und sorgt bei vielen Menschen für Ratlosigkeit. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Und wann sind die jeweiligen Fristen? Wie funktioniert die Abgabe über Elster? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Bereits die erste Frage sorgt häufig für Verwirrung: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben? Dabei gilt: Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen das nicht tun, weil ihr Betrieb bereits monatlich Lohnsteuer für sie abführt. Dennoch ist es möglich, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. So können etwa Spenden, Werbungskosten und Kosten für Handwerker von der Steuer abgesetzt werden. Häufig ergibt sich dadurch eine Steuerrückzahlung.

Grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Selbständige, Gewerbetreibende und Landwirte. Doch auch bei Angestellten kann das der Fall sein. Das gilt vor unter anderem in diesen Fällen:

  • Es bestehen Einkünfte, von denen noch keine Lohnsteuer abgezogen wurde (zum Beispiel durch Vermietung)
  • Die betroffene Person hat steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro in einem Jahr erhalten (unter anderem Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld)
  • Es werden mehrere Löhne nebeneinander bezogen
  • Es werden Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen

Zudem kann das Finanzamt Arbeitnehmende dazu auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Das erfolgt in der Regel schriftlich. Wer einen entsprechenden Brief erhält sollte diesen keinesfalls ignorieren, denn das Finanzamt kann bei Nichtabgabe hohe Strafen verhängen.

Steuererklärung selbst machen: Was brauche ich?

Wer die Steuererklärung selbst machen will, sollte ein paar Hinweise beachten. Denn: Die Vorbereitungszeit ist am wichtigsten. Was nach viel Arbeit klingt, ist mit etwas Vorbereitung halb so aufwendig: Was brauche ich, um die Steuererklärung selbst zu machen? Unter anderem benötigen Sie:

  • Bescheinigungen über die Höhe des ausgezahlten Arbeitslosengeldes, Krankengeldes, Mutterschaftsgeldes, Elterngeldes, Übergangsgeldes oder Insolvenzausfallgeldes
  • Abfindungen
  • Rentenbescheide
  • Notarvertrag mit vereinbarter Kaufpreisrente
  • Mieteinnahmen
  • Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen über Zins- und andere Kapitaleinnahmen
  • Zinsanteile bei unverzinslichen Forderungen
  • Unterhaltsleistungen bei Realsplitting
  • erhaltene Leistungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich

Steuererklärung: Welche Fristen gelten für 2019, 2020, 2021 und 2022?

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung sind nicht einheitlich. Vielmehr sind sie von verschiedenen Faktoren abhängig. Wer seine Steuererklärung freiwillig an das Finanzamt schickt, hat am meisten Zeit. Das ist nämlich vier Jahre lang möglich. Ende 2022 kann also noch die Erklärung für 2018 eingereicht werden. Die Abgabe für 2019 muss spätestens am 31. Dezember 2023 erfolgen.

Deutlich mehr beeilen müssen sich alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Ihre Frist läuft grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres ab. Heißt: Die Steuererklärung für 2021 können noch bis zum 31. Juli 2022 eingereicht werden. Die Unterlagen für 2022 müssen am 31. Juli 2023 beim Finanzamt sein. Ausnahmen gibt es für alle, die sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützten lassen. In diesen Fällen endet die Frist Ende Februar des übernächsten Jahres – also zum Beispiel für die Steuererklärung 2020 am 28. Februar 2022.

Zumindest theoretisch. Denn für das Jahr 2020 wurde wegen der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung für die Steuererklärung eingeführt. Dadurch verschiebt sich die Frist bei allen, die zur Abgabe verpflichtet sind, um drei Monate nach hinten. Dabei ist es egal, ob die Erklärung selbst oder durch einen Steuerberater angefertigt wird.

Steuererklärung Online machen: So funktioniert "Mein Elster"

Zwar ist der Weg, die Steuererklärung von einem Experten oder einer Expertin anfertigen zu lassen, oft der einfachere – doch auch der teurere. Für die Dienste eines Steuerberaters werden schnell Summen im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich fällig, teilweise auch mehr. Viele Menschen entscheiden sich daher, ihre Steuererklärung selbst anzufertigen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Eine davon ist es, "Mein Elster", das Onlineportal der deutschen Steuerverwaltung, zu nutzen. Das Angebot ist kostenlos, anmelden kann man sich mit einer E-Mail-Adresse und der Steuer-Identifikationsnummer. Per Post erhält man dann die Zugangsdaten, über die "Mein Elster" genutzt werden kann. Dabei füllt man die Steuererklärung in digitaler Form aus und übermittelt sie direkt vom Computer an das Finanzamt. Rund 28 Millionen Einkommensteuererklärungen wurden im Jahr 2020 so abgegeben.

Das Programm hat seine Tücken: Die Anwendung ist nicht immer benutzerfreundlich, ein gewisses Grundwissen zum Thema Steuern ist unumgänglich. Zudem können sich leicht Fehler einschleichen. Alternativen zu "Mein Elster" gibt es daher viele: Diverse Firmen bieten kostenpflichtige Steuer-Software an, mit denen die Steuererklärung erleichtert werden soll. Inzwischen gibt es sogar einige Steuer-Apps für das Smartphone. Bei einem Test zeigte sich "Computerbild" vor allen von diesen Anwendungen überzeugt:

  1. WISO Steuer-Sparbuch 2022
  2. tax 2022
  3. Taxman 2022

Welche Formulare braucht man für die Steuererklärung?

Welche Formulare bei der Steuererklärung abgegeben werden müssen ist von der jeweiligen Person abhängig. Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Dokumente.

MantelbogenAllgemeine Angaben, immer auszufüllen
Anlage NErfassung der Daten von Arbeitnehmern
Anlage SErfassung der Daten von Freiberuflern
Anlage GErfassung der Daten von Gewerbetreibenden
Anlage EÜRErfassung der Daten von Freiberuflern
Anlage VorsorgeaufwandErfassung von Versicherungsbeiträgen
Anlage AVErfassung der Riester-Rente
Anlage KAPErfassung der Daten von Kapitalanlegern
Anlage AUSErfassung ausländischer Kapitaleinkünfte
Anlage VLErfassung von vermögenswirksamen Leistungen

Steuererklärung für Rentner: Vereinfachung kommt

Nicht nur für Berufstätige, auch für Rentnerinnen und Rentner kann sich eine Steuererklärung lohnen. Vor allem, weil die Rente seit einigen Jahren zunehmend besteuert wird, können Rentnerinnen und Rentner zahlreiche Kosten von der Steuer absetzen. Teilweise ist man zudem auch in der Rente zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Um Rentnern die Abgabe einer Steuererklärung zu erleichtern, wurden zuletzt neue Regeln beschlossen.

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Die Seite "Steuererklärung" wurde zuerst auf waz.de veröffentlicht.