Berlin. Verbraucher müssen zustimmen, wenn Banken die Gebühren erhöhen, so ein BGH-Urteil. Viele fordern nun unzulässige Zahlungen zurück.

Fast drei Monate ist es her, dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat: Banken brauchen die Zustimmung ihrer Kunden, um ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und damit Gebühren zu erhöhen. Viele Verbraucher haben daraufhin unzulässige Gebühren zurückverlangt.

Der Geld-Ratgeber Finanztip hat rund 150 Leserzuschriften und weitergeleitete Bankdokumente ausgewertet. Ergebnis: Etliche Banken versuchen die BGH-Entscheidung auszusitzen. Die meisten Geldinstitute geben an, das Urteil noch genau studieren zu müssen.

Das könne bis September dauern, teilt etwa die VR Bank aus Monheim mit. Auch die HVB Unicredit, früher Hypovereinsbank, wertet noch aus. Die Postbank will zumindest in diesem Quartal beginnen, die Anträge auf Erstattung zu bearbeiten.

Manche Banken zahlen – aber zu wenig

Manche Kunden von Volksbanken und Sparkassen berichten, dass ihre Banken nicht zahlen wollen oder deutlich weniger als gefordert – weil sie das Urteil anders interpretieren als Finanztip oder die Verbraucherzentralen. Das Argument der Banken: Sie müssten nicht zahlen, sofern sie zuletzt vor 2018 die Gebühren erhöht haben.

Sie berufen sich auf ein Urteil zu Energieverträgen. Das überzeugt nicht: Die Situation beim Girokonto ist eine andere als bei Energielieferungen, wo Versorger wegen fester Umlagen wenig Einfluss auf den Preis haben.

Die Schlichtungsstelle der Volks- und Raiffeisenbanken sieht das ähnlich. Sie entschied: Die VR Bank Rhein-Mosel solle rund 60 Euro erstatten, obwohl sie vor 2018 die Gebühren erhöht hatte. Die Ansprüche seien nicht verjährt. Der Bank gefiel dieser Vorschlag nicht, sie lehnte ab. Jetzt bleibt dem Kunden nur der Rechtsweg.

Hartnäckig bleiben, nicht einschüchtern lassen

Wer nicht mehr warten will und seiner Bank bereits eine Frist gesetzt hatte, kann einen Rechtsdienstleister beauftragen. Dieser macht die Ansprüche mit einem Inkassoverfahren geltend und zieht notfalls vor Gericht. Falls Verbraucher noch zögern, ist das auch in Ordnung – Verjährung droht erst nach drei Jahren zum Jahresende. Im Internet gibt es entsprechende Musterbriefe für die Rückforderung.

Einige Leser des Geld-Ratgebers berichten, dass ihnen Bankmitarbeiter damit gedroht haben, das Konto zu kündigen. Davon sollte man sich nicht einschüchtern lassen – auch wenn grundlose Kündigungen möglich sind. Im Zweifel helfen Vergleichsrechner im Internet bei der Suche nach einem neuen Konto bei einer anderen Bank.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.