Berlin. Die telefonische Krankschreibung wurde weiter bis zum 18. Mai verlängert. Was man zu der Sonderreglung jetzt unbedingt wissen sollte.

Krankschreibung per Telefon – das ist aufgrund der Situation rund um das Coronavirus seit März möglich. Jetzt wurde die Regelung bis zum 18. Mai verlängert, sie wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Mittwoch mit.

Die Verlängerung erfolge „aufgrund der fortbestehenden Krisenlage“, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Patienten kann damit vorerst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese für maximal eine Woche bescheinigt werden. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Krankschreibung einmal verlängert werden.

Die Regelung war im März von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen worden. Alles, was man zu dieser Ausnahmeregelung wissen muss:

Krankschreibung am Telefon: Für wen gilt die Regelung?

Arbeitnehmer, die an einer leichten Atemwegserkrankung leiden – also etwa an einer Erkältung oder einem grippalen Infekt –, brauchen nicht vom Arzt persönlich untersucht zu werden. Sie können sich nach telefonischer Rücksprache mit einem Arzt krankschreiben lassen.

Nach der telefonischen Anamnese sendet der Arzt dem Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zu.

AU-Bescheinigung per Telefon: Wer ist von der Regel ausgenommen?

Zeigt ein Patient schwere Symptome, ist er von der neuen Regel ausgenommen. Auch, wer in den 14 Tagen vor seiner Erkrankung Kontakt zu einer Person hatte, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, oder wer sich in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten hat, fällt aus dem Raster.

Coronavirus- Symptome und Übertragungswege

weitere Videos

    Im Grunde fallen darunter alle Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. All diese Personen sollten weiterhin durch die vorgesehenen Stellen getestet werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Lesen Sie hier: Verdacht auf Covid-19 – wie soll ich mich verhalten?

    Für wie lange kann die telefonische AU ausgestellt werden?

    Ein Arzt kann den „gelben Schein“ telefonisch für maximal sieben Tage ausstellen. Er kann einmal verlängert werden.

    Coronavirus – Mehr zum Thema:

    Warum haben KBV und GKV-Spitzenverband die neue Regelung eingeführt?

    Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung soll sowohl Ärzte als auch Patienten entlasten. Auf der einen Seite gehen die Gesundheitsexperten so auf die Sorge der Patienten ein, sich womöglich erst beim Arztbesuch im Wartezimmer mit dem Coronavirus zu infizieren. Auf der anderen Seite steht das Ziel, Arztpraxen zu entlasten.

    „Gleichzeitig soll das Risiko für eine vermeidbare Ausbreitung von Infektionskrankheiten der oberen Atemwege über die Wartezimmer der Arztpraxen reduziert werden“, wird der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, in einer Mitteilung zitiert.

    Empfohlener externer Inhalt
    An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
    Externer Inhalt
    Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

    Wie lange gilt die Ausnahmeregelung?

    Die Sonderregelung zur AU-Bescheinigung per Telefon galt ab dem 9. März zunächst für vier Wochen, also bis Sonntag, 5. April. Seit dem ersten Beschluss wurde die Regelung bereits zweimal verlängert. Allerdings gab es darüber auch Streit. Mitte April hatten der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen eine Auflösung der Sonderregel beschlossen. Daran hatte es massive Kritik gegeben. Jetzt wurde die Ausnahmeregelung erneut verlängert. (mit dpa/afp)