Berlin. Brustkrebs, Darmkrebs oder Hautkrebs: Krankenkassen zahlen eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen. Welche Sie wann bekommen können.

Die Gefahr für unsere Gesundheit – durch verengte Gefäße etwa oder Tumore – kann im Verborgenen lauern. Lange Zeit haben wir dann keine sicht- oder spürbaren Vorzeichen. Und doch: Die Bedrohung ließe sich erkennen, würde man nach ihr suchen.

Bei der Früherkennung von Krankheiten gilt das Gebot der Rechtzeitigkeit. Für eine Reihe medizinischer Vorsorgeuntersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen dabei die Kosten. Voraussetzung ist, dass die Leiden wirksam behandelt oder die Gesundheitsrisiken wenn nicht beseitigt, so doch vermindert werden können. Darüber hinaus müssen die angewandten diagnostischen Verfahren verlässlich sein.

Vorsorge-Untersuchungen: Warum Früherkennung wichtig ist

Vom Grundsatz her orientiert sich die Früherkennung in Deutschland damit an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die bereits in den 1960er-Jahren aufgestellt worden sind. Die Details regeln das Sozialgesetzbuch und der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A), das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Im GB-A sitzen Vertreter von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken und entscheiden aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse.

„Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Daher sind Vorsorgeuntersuchungen in der Regel sehr sinnvoll“, sagt Mathias Brunner, Experte für ambulante Versorgung bei der Techniker Krankenkasse (TK). Allerdings gebe es kleine Einschränkungen. „Bei den Untersuchungen kann es zu Fehlern und falschen Befunden kommen. Daher empfehlen wir, dass sich die Versicherten über die Vor- und Nachteile einer Maßnahme zur Früherkennung informieren“, sagt Brunner.

Was zahlt die Kasse und was zahlt man selbst

Neben den gesetzlich festgelegten Vorsorgeleistungen, auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Anrecht haben, lassen sich zwei weitere Kategorien unterscheiden: freiwillig und privat gezahlte Untersuchungen.

Bei den freiwilligen Leistungen nutzen die Krankenkassen den ihnen gewährten Spielraum und legen per Satzung fest, welche Angebote zur Früherkennung sie bezahlen, obwohl sie das nicht müssten. Dabei kann es sich um gänzlich andere Untersuchungen handeln als die gesetzlich geregelten, oder auch um deren Ausdehnung. Die Kassen zahlen dann beispielsweise schon eine Untersuchung vor dem Zeitpunkt, an dem der gesetzliche Anspruch beginnt.

Ein klassisches Beispiel ist hier die Hautkrebsvorsorge. Der Anspruch beginnt ab einem Alter von 35. Einige Kassen aber zahlen bereits eher. „Versicherte sollten im Einzelfall mit ihrer Kasse abklären, welche Leistungen diese freiwillig bezahlt“, raten deshalb die Verbraucherzentralen.

Darüber hinaus gibt es spezielle Tests und Vorsorgeuntersuchungen, die Ärztinnen und Ärzte gegen private Kostenübernahme anbieten. Diese sind nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten, die Kassen übernehmen die Kosten dafür nicht.

Diese Vorsorge-Untersuchungen stehen Ihnen zu

Frauen
AlterMännerAlter
+ Allgemeiner Gesundheits-Check/einmalig18 bis 35
+ Allgemeiner Gesundheits-Check/einmalig18 bis 35
+ Krebsfrüherkennung im Gebärmutterhals/
einmal pro Jahr
20 bis 34+ Allgemeiner Gesundheits-Check/
alle drei Jahre
ab 35
+ Test auf Chlamydien-Infektion, eine der
häufigsten Geschlechtskrankheiten/einmal pro Jahr
bis 25+ Hautkrebs-Screening/alle zwei Jahre
+ Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C/einmalig
ab 35
+ Erweiterte Krebsvorsorge etwa durch Abtasten
von Brust und Achselhöhle/einmal pro Jahr
ab 30+ Früherkennung Prostata- und Genitalkrebs/
einmal pro Jahr
ab 45
+ Krebsfrüherkennung im Gebärmutterhals und Test
auf humane Papillomviren (HPV)/alle drei Jahre
+ Allgemeiner Gesundheits-Check/alle drei Jahre
+ Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C/einmalig
+ Hautkrebs-Screening/alle zwei Jahre
ab 35+ Darmkrebs/im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise
als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder
eine Darmspiegelung (Koloskopie)
ab 50
+ Darmkrebs/ im Alter von 50 bis 54, jährlicher Test
auf verborgenes Blut im Stuhl
ab 50+ Darmkrebs/Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle
zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von
mindestens zehn Jahren
+ Brustkrebs-Mammographie-Screening/
alle zwei Jahre
50 bis 69+ Ultraschall zur Früherkennung von Aneurysmen
(krankhafte Gefäßerweiterungen) der Bauchschlagader
ab 65
+ Darmkrebs/alle zwei Jahre als Test auf Blut im Stuhl
oder durch zwei Darmspiegelungen im
Abstand von mindestens zehn Jahren
ab 55
Quelle: Verbraucherzentrale NRW/GB-A

Untersuchungen wie etwa das Messen des Augeninnendrucks oder ein Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung sind sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Deren Nutzen ist in vielen Fällen allerdings umstritten, weil wissenschaftliche Erkenntnisse dürftig oder widersprüchlich sind.

„Patientinnen und Patienten sollten deshalb zusätzliche Angebote, die ihre Kasse nicht zahlt, vor einer Zustimmung prüfen und mit ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, inwieweit kostenpflichtige Zusatzbehandlungen sinnvoll sind“, erklären die Verbraucherschützer. Ob die Kassen die Kosten doch übernehmen, sollte man dabei immer vorab klären. „Denn Beträge für bereits privat gezahlte Leistungen werden nachträglich meist nicht erstattet.“

Brustkrebsvorsorge: Frauen im Alter von 50 bis 69 werden alle zwei Jahre zum Mammografie-Screening eingeladen.
Brustkrebsvorsorge: Frauen im Alter von 50 bis 69 werden alle zwei Jahre zum Mammografie-Screening eingeladen. © iStock | istock

Nur jeder vierte Mann lässt sich untersuchen

Die gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen unterscheiden sich nach Geschlecht und Alter. Sie sind für Männer und Frauen, für Kinder und Jugendliche nicht identisch. Ebenso unterschiedlich können Motivation und Bereitschaft ausfallen, die Angebote zu nutzen.

Die gesetzlichen Krankenkassen jedenfalls verzeichnen hier seit Jahren starke Unterschiede: Die Leistungen für Kinder werden generell sehr gut angenommen, berichtet die TK. Im Schnitt nähmen über 90 Prozent der Eltern diese wahr. Anders sei dies bei den Erwachsenen. Im Schnitt nutzt den Angaben zufolge jede zweite Frau die Angebote zur Krebsfrüherkennung, bei den Männern hingegen ist es etwa nur jeder vierte Anspruchsberechtigte. Auch interessant:Diagnose Krebs: So können sich Betroffene digital vernetzen

Vorsorge bei Kindern: Von der Geburt bis zur Volljährigkeit

In den ersten sechs Lebensjahren stehen insgesamt zehn Untersuchungen auf dem Programm, in denen Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane, Skelett und Muskulatur und angeborene Stoffwechselstörungen untersucht sowie mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen festgestellt werden können. Dabei handelt es sich um die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9, inklusive U7a. Mehrere Regelimpfungen und sechs zahnärztliche Untersuchungen runden das Vorsorgeangebot für die Jüngsten ab. Vom 6. bis 18. Lebensjahr gibt es dann pro Jahr eine weitere Zahnuntersuchung.

Für Jugendliche von 13 bis 14 gibt es einen weiteren Check der körperlichen Verfassung und der seelischen Entwicklung (J1).