Berlin. Viele Produkte werben mit der Bezeichnung „klimaneutral“ . Doch was bedeutet sie eigentlich? Was man beim Einkaufen wissen sollte.

Einkaufen ist anstrengend geworden. Bio, regional, CO2-reduziert, recycelt – welche Option ist eine gute Wahl beim umweltbewussten Konsum? Die Bezeichnung „klimaneutral“ scheint dabei viele guten Eigenschaften zu vereinen. Das wissen auch Hersteller und Handel.

„Es gibt derzeit eine Schwemme von Produkten, die damit werben, klimaneutral oder nachhaltig zu sein. Durch die gesteigerte Aufmerksamkeit für diese Themen lässt sich damit viel Geld verdienen“, sagt Barbara Metz, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Und ständig würden weitere Werbeversprechen erfunden, die selbst klimaschädlichen Lebensmitteln, Textilien, Elektrogeräten oder auch ganzen Unternehmen einen grünen Anstrich verliehen.

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„Das Problem ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher anhand dieser Versprechen meist nicht erkennen können, was diese konkret bedeuten sollen“, so Metz. Eine Plastikverpackung könne beispielsweise nie klima- oder CO-neutral hergestellt werden. Bei der Produktion würden fossile Rohstoffe verarbeitet, es werde Energie aufgewendet, die nur selten vollständig aus erneuerbaren Quellen stamme, und der Transport erfolge teilweise über weite Strecken. „So eine Verpackung wird dann klimaneutral gestellt, indem Hersteller eine Kompensation an Klimaschutzprojekte zahlen“, erklärt Metz.

Baum muss mindestens zehn Jahre wachsen

Oftmals sind das beispielsweise Aufforstungsprojekte. „Aber ein Baum muss erst wachsen und zwar mindestens zehn Jahre, bevor er den Ausstoß von CO2 kompensieren kann“, so Metz. Gerade das seien aber jetzt die entscheidenden Jahre, wo schon etwas passieren müsste. „Das ist also kein unmittelbar effektiver Ausgleich“, so Metz. Hinzu komme, dass auch die Anbieter von Kompensationsprojekten nicht immer vertrauenswürdig seien.

„Das Problem ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst keinerlei Möglichkeit haben, solche Hintergründe zu prüfen“, sagt Metz. Zwar gebe es vertrauenswürdige Organisationen, die Ausgleichszahlungen anbieten. Stiftung Warentest etwa benotete 2018 Atmosfair, Klima-Kollekte und Primaklima mit der Note „sehr gut“, jedoch machen nicht alle Hersteller auf ihren Produkten kenntlich, ob und mit welchen Partnern sie zusammenarbeiten.

Verbraucher sollten Unterschiede erkennen können

Manche Fälle landeten sogar vor Gericht, weiß Martin Bolm, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, einer Institution der Selbstkontrolle der Wirtschaft, die unlauteren Wettbewerb bekämpft. Denn bei pauschalen Umweltversprechen sei die Gefahr besonders hoch, dass sich Käuferinnen und Käufer darunter etwas anderes vorstellen als tatsächlich dahintersteckt.

Hersteller haben Bolm zufolge mehrere Möglichkeiten, Produkte klimaneutral zu gestalten. „Einer davon ist aufwendig und teuer, nämlich jede Produktionsstufe auf ihren Treibhausgasausstoß zu prüfen, Berater hinzuzuziehen und die Produktion entsprechend umzustellen“, sagt er. „Der andere ist, weiter konventionelle Produkte zu verkaufen und CO2-Zertifikate zu kaufen, die verursachte Emissionen ausgleichen“. Für Verbraucher müssten diese Unterschiede klar erkennbar sein.

Drei Punkte seien dafür zentral. „Wenn die Klimaneutralität nicht vollständig auf eigenen Maßnahmen beruht, müssen Informationen darüber angegeben werden, dass und zu welchem Anteil der Treibhausgasausstoß durch den Kauf von CO2-Zertifikaten kompensiert wurde“, erklärt Bolm – „die Rechtsprechung ist uns in diesen Punkten bisher gefolgt“.

Die Werbewirtschaft verfolgt die Urteile aufmerksam

Zwölf Abmahnungen sprach die Wettbewerbszentrale 2021 aus, für Produkte, die aus ihrer Sicht unlauter als klimaneutral beworben wurden. In sieben Fällen reichte sie Klage ein. Drei Landgerichtsurteile wurden bereits zu ihren Gunsten gefällt, in zweien davon haben die Hersteller Berufung eingelegt. „Im Grunde begrüßen wir das, denn durch unsere Verfahren möchten wir eine abschließende Klärung dieser Fragen erreichen, die zu Rechtssicherheit führt“, erklärt Bolm.

Auch in der Werbewirtschaft verfolgt man die Urteile. „Wenn Umweltargumente in der Werbung genutzt werden, dürfen diese keinen unzutreffenden Eindruck erzeugen“, sagt Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft. Man müsse die Urteile auch als Sensibilisierung begreifen.

„Unternehmen müssen sich den Vorwurf des Greenwashing immer häufiger gefallen lassen, es ist in ihrem Interesse, dem vorzubeugen, indem man sich um Transparenz bemüht“, sagt Nauen. Viele Hersteller würden sich aber auch noch ausprobieren. „Einige haben im Unternehmen vielleicht wirklich etwas zum Guten verändert und schreiben das auf das Produkt, haben aber nicht hinterfragt, welchen Verständnishorizont Verbraucher haben. Da tasten sich die Unternehmen jetzt noch heran“, glaubt Nauen.

Die EU arbeitet an einheitlichen Kriterien

Einheitliche Kriterien dafür, wann ein Produkt sich klimaneu­tral nennen darf, gibt es bisher nicht. „Die wird aber hoffentlich die ,Green Claims Initiative‘ liefern, die im Frühjahr 2022 von der EU-Kommission vorgestellt werden soll“, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums, das seit Dezember auch für Verbraucherthemen zuständig ist. Man bereite sich bereits auf eine mögliche nationale Umsetzung vor. Wichtig sei etwa, dass eigene Minderungsmaßnahmen im Vordergrund stünden, Kompensationszahlungen dürften nur für die übrig bleibenden Emissionen gezahlt werden.

So fordert es auch DUH-Expertin Metz: „Die Faustregel lautet, nur Emissionen, die nicht vermeidbar sind, sollten kompensiert werden. Wenn Ausgleichszahlungen legitimieren, dass umweltschädliche Produkte auf den Markt kommen, macht Kompensation keinen Sinn mehr.“

Sie jedenfalls rät davon ab, den Ausdruck „klimaneutral“ zu einem Einkaufskriterium zu machen. „Im Moment ist es einfach viel zu intransparent, was das im Einzelfall überhaupt bedeutet“, sagt Metz. Stattdessen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer prüfen, ob es eine sinnvolle Alternative gibt. „Eine regionale Mehrwegflasche ist immer besser als eine Einwegplastikflasche, die als klimaneu­tral verkauft wird. Das gilt auch für regionale Produkte und wenig oder gar nicht Verpacktes.“