Berlin. Die Risikolebensversicherung ist eine wichtige Police für junge Familien. Sie greift, wenn ein Elternteil verstirbt. Sieben Tipps.

Die Familie ist gegründet, das Haus gekauft – höchste Zeit, an die Absicherung der Liebsten zu denken. Wenn dem Partner oder der Partnerin etwas zustößt, ist das für die Familie auch finanziell ein schwerer Schlag: Der Überlebende muss fortan alle Kosten wie Hauskredit, Miete oder Kinderunterhalt allein tragen. Gesetzliche Absicherungen wie Witwen- oder Waisenrente können die finanziellen Verpflichtungen meist nicht decken. Unverheiratete Paare gehen bei der Witwenrente sogar leer aus.

Die Risikolebensversicherung zahlt im Falle des Todes eines Partners eine feste Summe an die Hinterbliebenen. Der Geldratgeber Finanztip hat sieben Tipps für den Abschluss zusammengestellt.

Tipp 1: Einzelne Verträge bei der Risikolebensversicherung die bessere Wahl

Ehepaare mit Kindern sollten zwei einzelne Versicherungsverträge abschließen, wobei sich das Paar gegenseitig als Begünstigte im Vertrag einsetzt. Stirbt einer von beiden, erhält der andere die Summe aus dem Vertrag des Ehepartners.

Der Letztüberlebende kann die Kinder als Begünstigte einsetzen. So ist auch der Worst-Case abgesichert, dass beide Elternteile versterben. Bei einem gemeinsamen Vertrag („verbundene Leben“) gibt es die Versicherungssumme nur einmal. Einzelne Verträge bieten zudem die Möglichkeit, unterschiedlich hohe Versicherungssummen zu wählen. Wenn einer der Ehepartner weniger verdient, benötigt er in der Regel eine höhere Absicherung als der Besserverdiener.

Für kinderlose Paare kann ein gemeinsamer Vertrag hingegen sinnvoll sein, da das Geld nur einmal benötigt wird. Unter Umständen lässt sich so bei den Beiträgen sparen. Dennoch sollten Paare die Beiträge für einen gemeinsamen Vertrag immer mit den Kosten für zwei Einzelverträge vergleichen.

Tipp 2: Unverheiratete sollten sich „über Kreuz“ versichern

Unverheiratete Paare müssen in der Regel Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie das Geld aus dem Vertrag des Partners bekommen – der Freibetrag liegt gerade mal bei 20.000 Euro.

Daher bieten sich für unverheiratete Eltern sogenannte Über-Kreuz-Verträge an. Das heißt: Die Partner schließen beide jeweils einen eigenen Vertrag ab. Die Versicherungssumme gibt es dann aus dem eigenen Vertrag, wenn der andere Partner stirbt. Dadurch fällt keine Erbschaftsteuer an.

Tipp 3: Alleinerziehende sollten einen Vormund wählen

Wer seine Kinder allein erzieht, sollte die Risikolebensversicherung zugunsten der Kinder abschließen. Zusätzlich sollte der alleinerziehende Elternteil unbedingt einen Vormund wählen, der das Geld aus der Versicherung im Falle des Ablebens verwaltet. Das gilt ebenso für Witwer und Witwen, die den Nachwuchs allein großziehen.

Tipp 4: Versicherungssumme hoch genug ansetzen

Für die Versicherungssumme gibt es eine Daumenregel: Eine Familie mit Kindern sollte das Vier- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts des Hauptverdieners versichern. Ein offener Hauskredit sollte zusätzlich berücksichtigt werden.

Sind beide Partner berufstätig, sollte jeweils das Gehalt abgesichert werden, das nach dem eigenen Tod fehlen würde: Angenommen die Ehefrau verdient 40.000 Euro im Jahr, der Ehemann 30.000 Euro. In diesem Fall versichert die Ehefrau 160.000 bis 200.000 Euro, der Ehemann wählt eine Versicherungssumme von 120.000 bis 150.000 Euro. Bei Über-Kreuz-Verträgen funktioniert das genau umgekehrt: Im obigen Beispiel würde die Partnerin die geringere Versicherungssumme absichern.

Finanztip empfiehlt, bei Vertragsschluss auf eine Nachversicherungsgarantie zu achten. Die Versicherungssumme kann dann nochmals erhöht werden, etwa bei weiterem Nachwuchs oder wenn ein Immobilienkredit dazukommt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dann nicht notwendig.

Tipp 5: Lieber etwas länger versichern

Der Vertrag sollte so lange laufen, bis die Kinder selbst für sich sorgen können – also bis zu einem Zeitpunkt zwischen ihrem 20. und 25. Lebensjahr. Läuft der Hauskredit noch zwanzig Jahre, sollten sich Familien für diese Zeit absichern.

Familien sollten im Zweifel auch ein paar Jahre Versicherungszeit draufschlagen, selbst wenn der Vertrag dadurch teurer wird. Stehen die Kinder früher auf eigenen Beinen, können die Eltern den Vertrag kündigen – ihn zu verlängern, ist hingegen schwierig.

Gerade junge Familien können mit einer Risikolebensversicherung die finanzielle Lücke schließen für den Fall, dass ein Elternteil verstirbt.
Gerade junge Familien können mit einer Risikolebensversicherung die finanzielle Lücke schließen für den Fall, dass ein Elternteil verstirbt. © iStock | istock

Tipp 6: Günstige Anbieter suchen

Finanztip hat die Versicherer untersucht und kann die Risikolebensversicherung der Hannoverschen, Huk24, Europa und Cosmosdirekt empfehlen. Verbraucher sollten die Preise mehrerer Versicherer vergleichen und sich dann für die günstigste Versicherung entscheiden.

In der Finanztip-Untersuchung lag der Preis für eine Versicherungssumme von 200.000 Euro bei 100 bis 300 Euro im Jahr. Risikofaktoren wie Krankheiten, Rauchen oder riskante Hobbys können die Versicherung deutlich teurer machen.

Wer bereits Vorerkrankungen hat, sollte besser eine anonyme Risikovoranfrage machen. Ein Versicherungsmakler oder -berater fragt bei verschiedenen Versicherern nach, zu welchen Konditionen sie eine Person versichern würden, ohne dabei Name, Anschrift oder Geburtsdatum zu nennen. Dadurch entgeht der Verbraucher einem Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (kurz: HIS).

Lehnt eine Versicherung eine Anfrage aus gesundheitlichen Gründen ab, macht sie eventuell eine Meldung an das HIS. Dadurch kann es für den Verbraucher schwierig werden, eine andere Risikolebensversicherung zu bekommen.

Tipp 7: Einen Teil zu versichern ist besser als nichts

Für den Fall, dass die Beiträge für die gewählte Versicherungssumme zu hoch sind, rät Finanztip: Familien sollten zumindest einen Teil der Summe versichern. Etwas Geld ist am Ende immer noch besser, als komplett ohne Absicherung zu bleiben.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.