Berlin. Wer eigenmächtig hochdosiertes Vitamin D nimmt, gefährdet laut Experten seine Gesundheit. Ein Schutz vor Covid-19 sei nicht belegt.

Mit hochdosierten Vitamin-D-Präparaten einer Ansteckung mit dem Coronavirus vorbeugen? Vitamin-D-Tabletten gegen einen schweren Verlauf von Covid-19? Empfehlungen dieser Art kursieren seit längerem im Internet – und verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher. Experten haben nun erneut Stellung bezogen gegen die angebliche Wirkung des hochdosierten Vitamins.

Die Botschaft: Wer keinen ärztlich bescheinigten Mangel hat, sollte keinesfalls regelmäßig Vitamin-D-Präparate einnehmen, etwa aus Angst vor Sars-CoV-2. Denn das bringe im Zweifel sogar gesundheitliche Risiken mit sich.

Bundesinstitut warnt vor hochdosierten Vitamin-D-Präparaten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor den gesundheitlichen Risiken einer eigenständigen Einnahme von Vitamin-D-Präparaten. „Höhere Dosierungen sollten nur unter ärztlicher Kontrolle und unter Berücksichtigung des individuellen Vitamin-D-Status erfolgen“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Instituts.

Wer eigenmächtig Vitamin D einnehmen wolle, solle nur auf Präparate mit einer Tagesdosis von bis zu 20 Mikrogramm (800 Internationale Einheiten) zurückgreifen. „Bei dieser Menge sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.“

Vitamin D kann in hoher Dosierung regelmäßig eingenommen etwa die Nierenfunktion schädigen.
Vitamin D kann in hoher Dosierung regelmäßig eingenommen etwa die Nierenfunktion schädigen. © iStock | istock

Bei einer – nicht medizinisch begründeten – regelmäßigen täglichen Aufnahme von Vitamin D über hochdosierte Präparate steigt dem BfR zufolge das Risiko für Gesundheitsschäden wie die Bildung von Nierensteinen oder Nierenverkalkung. Es gebe auch Fälle von akutem Nierenversagen in Folge einer unkontrollierten Einnahme von Vitamin-D-Präparaten in Eigenregie.

Im Internet machen schon seit längerem Empfehlungen für die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten die Runde, aktuell auch begründet mit Hinweisen, eine Infektion mit dem Coronavirus oder ein schwerer Verlauf einer Covid-19-Erkrankung könnten damit verhindert werden.

Unter anderem stellte auch eine Studie der Universität Hohenheim eine direkte Verbindung zwischen einem Vitamin-D-Mangel, bestimmten Vorerkrankungen und einem schweren Covid-19-Verlauf her. Allerdings gilt diese Studie aus Mediziner-Sicht als umstritten.

Experten: Datenlage zu Atemwegserkrankungen durch Vitamin-D-Mangel noch unsicher

Es gebe zwar Hinweise darauf, dass ein unzureichender Vitamin-D-Serumspiegel mit einem erhöhten Risiko für akute Atemwegsinfekte einhergeht, hieß es nun vom BfR. Bei Covid-19 sei die Datenlage dazu aber aktuell noch unsicher.

Insbesondere habe bisher nicht gezeigt werden können, dass gut mit Vitamin D versorgte Menschen von einer zusätzlichen Vitamin-D-Gabe profitieren. „Eine generelle Empfehlung zur Einnahme von Vitamin-D-Präparaten zur Vorbeugung einer Sars-CoV-2-Infektion oder eines schweren Verlaufs einer Covid-19-Erkrankung ist daher derzeit nicht begründbar.“

Eine generelle Vitamin-D-Einnahme von bis zu 20 Mikrogramm pro Tag ist aus Sicht des BfR lediglich für bestimmte Risikogruppen zu erwägen. Dazu gehörten etwa Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. „Denn Vitamin D wird unter dem Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Viele ältere Menschen bewegen sich jedoch kaum im Freien.“ Zudem nehme die Vitamin-D-Bildung im Alter deutlich ab.

Zu den Risikogruppen in Bezug auf eine mangelnde Vitamin-D-Versorgung zählt das Bundesinstitut außerdem:

  • Personen, die sich kaum oder gar nicht im Freien aufhalten (können) und
  • Menschen, die etwa aus kulturellen oder religiösen Gründen nur mit gänzlich bedecktem Körper nach draußen gehen.
  • Außerdem Menschen mit einer dunklen Hautfarbe, da sie durch den hohen Gehalt des Hautpigments Melanin weniger Vitamin D bilden können als Menschen mit heller Haut.

Auch diese Gruppen sollten laut BfR-Empfehlung aber bei regelmäßiger Vitamin-D-Einnahme die Menge von bis zu 20 Mikrogramm pro Tag nicht ohne ärztliche Absprache überschreiten.

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(mahe/dpa)