Berlin. Nach Weihnachten wird meist vieles umgetauscht. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn Läden wegen des Lockdowns geschlossen sind?

Normalerweise platzen die deutschen Einkaufsstraßen nach den Weihnachtsfeiertagen aus allen Nähten: Die Menschen lösen nicht nur ihre Gutscheine ein, sondern nutzen die Zeit auch, um unliebsame Geschenke umzutauschen.

Im Jahr 2020 ist wegen des Corona-Lockdowns alles anders – viele Geschäfte müssen noch mindestens bis zum 10. Januar geschlossen bleiben. Doch was ist zu tun, wenn Beschenkten ihre Gaben nicht gefallen? Wie können Verbraucher jetzt ihre Käufe zurückgeben? Können die Waren auch umgetauscht werden, wenn die Geschäfte noch für längere Zeit geschlossen bleiben? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Gibt es ein grundsätzliches Recht auf Umtausch?

Händler sind generell nicht zum Umtausch verpflichtet, wenn die Ware einwandfrei ist. „Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein“, sagt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Wegen des Lockdowns bis mindestens zum 10. Januar ist ein Umtausch im stationären Handel allerdings erst wieder möglich, wenn die Läden wieder öffnen dürfen.

Da der Umtausch einwandfreier Ware eine Kulanzleistung ist, kann der Händler selbst entscheiden, was er dem Kunden anbietet, erklärt der HDE. Das kann ein Gutschein sein, Geld zurück oder ein gleichwertiges Produkt.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: „Kunden können mit dem Händler ein Rückgaberecht ausdrücklich vereinbaren“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das sollten sie sich vom Händler auf den Kassenbon notieren lassen – zum Beispiel, dass die Ware bei Wiedereröffnung der Geschäfte im Januar umgetauscht werden kann. Der Händler ist daran dann gebunden.

Weil die meisten Geschäfte derzeit bis auf Weiteres geschlossen sind, rät Rehberg, beim stationären Händler per Telefon oder Mail nachzufragen, wie dieser mit Kundenwünschen umgeht. „Ich gehe aber davon aus, dass sich das vorher vereinbarte Umtausch- oder Rückgaberecht dann bis zur Wiedereröffnung verlängert.“

Kann man personalisierte Ware umtauschen?

Ob maßgeschneiderte Schuhe oder mit dem Namen bestickte Handtücher: Personalisierte Ware ist in aller Regel vom Umtausch ausgeschlossen. Schließlich kann der Händler die Produkte nicht mehr anderweitig verkaufen.

Die gekaufte Ware ist kaputt oder mangelhaft – was nun?

Wenn die Ware defekt ist oder Teile fehlen, haben Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz. „In solchen Fällen ist der Händler verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen“, erklärt Rehberg. Die sogenannte gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre – sie wird oft auch Mängelhaftung genannt. „Für die Beseitigung eines Mangels ist in diesen 24 Monaten immer der Händler und nicht der Hersteller zuständig“, erläutert Rehberg.

Verbraucher sollten sich nicht abwimmeln oder an den Hersteller verweisen lassen. Weist die Ware nach dem Umtausch oder dem zweiten Reparaturversuch immer noch einen Mangel auf, können Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen – oder die mangelhafte Ware behalten und den Kaufpreis reduzieren.

Allerdings gilt auch hier: Bei Reklamationen müssten Verbraucher sich gedulden, bis die Beschränkungen wieder aufgehoben sind, erklärt HDE-Sprecher Hertel. Die Reparatur oder der Umtausch gehe in der Regel nur, wenn der Laden offen sei.

Wer muss den Mangel beweisen?

Die Beweispflicht liegt in den ersten sechs Monaten beim Händler. Wer später einen Mangel geltend machen will, muss wissen: Der Händler kann vom Kunden nach sechs Monaten einen Nachweis verlangen. In dem Fall muss der Käufer also beweisen, dass die Ware schon beim Kauf einen Mangel hatte - in der Praxis nicht immer einfach.

Welche Umtauschoptionen gelten in Online-Shops?

Für online bestellte Waren gilt normalerweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Kunden in dieser Zeit die Ware zurückschicken können und ihr Geld zurückerstattet bekommen. „Die Frist ist in der Weihnachtszeit teilweise auch verlängert. Aber das ist Kulanzsache der Onlinehändler", sagt Verbraucherschützerin Rehberg.

Wichtig: Es genügt nicht, die Ware zurückzuschicken. Kunden müssen den Widerruf erklären: Auf dem Rücksendeformular oder formlos per E-Mail, Brief oder Telefon. „Einen Grund für den Widerruf muss man nicht angeben“, sagt Rehberg.

„Gründe für den Widerruf müssen sie nicht nennen“, so Rehberg. Die Kosten für die Rücksendung kann der Anbieter dem Kunden auferlegen. Häufig übernehmen die Shops aber das Porto. Steht dazu nichts prominent im Onlineshop, genügt ein Blick in die Widerrufsbelehrung des Händlers. „Ist dort keine Vereinbarung getroffen worden, trägt die Kosten der Händler“, erklärt die Rechtsexpertin.

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Personalisierte Ware ist vom Umtausch in Online-Shops und Apps allerdings ausgenommen – genau wie im stationären Handel auch. Darüber hinaus sind manchmal auch bestimmte Waren aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. „Das betrifft zum Beispiel Zahnbürsten, die nicht mehr original verpackt sind“, zählt Schröder beispielhaft auf. Informationen, welche Waren vom Umtausch ausgeschlossen sind, finden Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Was gilt für Waren mit gesenkter Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt – der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Wer Ware 2020 mit gesenkter Mehrwertsteuer gekauft hat und erst 2021 umtauscht, muss wissen: „Rückerstattet wird immer nur der Betrag, der auch beim Kauf bezahlt wurde“, so Schröder. Der Kunde erhält also beispielsweise den Betrag inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer zurück. Lesen Sie hier: Soli, Rente und Mindestlohn: Das ändert sich 2021

Und wenn der Händler im Lockdown Pleite geht?

„Dann werde ich meine Ansprüche in der Praxis eigentlich nicht mehr durchsetzen können“, sagt Rehberg. HDE-Sprecher Hertel erwartet erstmal kaum Insolvenzen. Die Insolvenzantragspflicht für Händler sei bis Ende Januar ausgesetzt.

(raer/mah/dpa)