Berlin. Wer von den Energieanbietern Stromio oder gas.de gekündigt wurde, kann Schadensersatz fordern. Mit diesen Wegen kommt man an sein Geld.

Im Dezember stellten der Energieanbieter Stromio und die Schwesterfirma gas.de (Marke: Grünwelt Energie) überraschend die Lieferung ein. Bei vielen Kunden galt noch eine Preisgarantie. Seither zahlen die meisten von ihnen höhere Preise für Strom und Gas. Gefallen lassen muss sich das aber kein ehemaliger Grünwelt-Kunde, erklärt der Geldratgeber ­Finanztip. Betroffene können Entschädigung fordern. Schließlich sind die Anbieter nicht pleite.

Stromio und gas.de gehen in der Regel auf Schadensersatzforderungen ein

Erste Möglichkeit: Stromio oder gas.de erklären, welche Mehrkosten durch das vorfristige Vertragsende entstanden sind – und die Differenz einfordern. Hilfe beim Formulieren bietet der Verein Verbraucherhilfe Stromanbieter. Um Klagen abzuwenden, machen Stromio und gas.de in der Regel nach dem Erhalt einer E-Mail oder eines Briefs mit einer Schadenersatzforderung ein Angebot und lösen dieses auch ein.

In den Finanztip bekannten Fällen betrugen die Zahlungen 40 bis 50 Prozent der geforderten Kosten. Ein Betroffener, der ein erstes Angebot ausschlug und auf höheren Schadenersatz drängte, erhielt am Ende sogar die volle Forderung erstattet. Der Anspruch auf Schadenersatz ist mit einer Zahlung abgegolten.

Gegen Provision: Rechtsdienstleister einschalten

Zweite Möglichkeit: Betroffene suchen einen Rechtsdienstleister, etwa Rightnow. Die Firma verlangt die Unterlagen zum alten und neuen Energieliefervertrag und prüft sie. Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, bietet sie eine Zahlung an. Wer annimmt, erhält binnen zwei Wochen das Geld – und die Sache ist erledigt. Denn Rightnow klagt auf eigenes Risiko gegen gas.de und Stromio. Die Höhe der angebotenen Zahlung liegt dabei unter dem Schadenersatzanspruch, schließlich hat die Firma auch eigene Kosten zu decken.

Der Energiedienstleister Veneko treibt ebenfalls Schadenersatz ein – auch gegen andere Anbieter, die in den vergangenen Monaten Verträge außerordentlich gekündigt haben. Dazu gehören die Rheinische Elek­trizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Marke: immergrün!), Fuxx – Die Sparenergie GmbH oder die EnQu GmbH. Als Gegenleistung verlangt Veneko ein Drittel des erstrittenen Schadenersatzes.

Für Verbraucher kostenlos ist eine Musterfeststellungsklage. Eine solche bereitet die Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio vor. Verläuft sie erfolgreich, können Betroffene ihren Schaden vollständig ersetzt bekommen. Es dürften allerdings mehrere Jahre vergehen, ehe das Verfahren abschlossen ist.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.