Brüssel. Die EU-Abgeordneten haben über ein Verbot von Begriffen wie „Wurst“, „Burger“ oder „Schnitzel“ für vegetarische Produkte abgestimmt.

Nach dieser Entscheidung können viele Vegetarier wieder beruhigt in ihren Veggie-Burger beißen: Der Verbotsplan ist gescheitert – der vegetarische Hamburger darf auch künftig so heißen, auch Bezeichnungen wie Tofu-Wurst oder Soja-Schnitzel sind weiterhin erlaubt. Das hat das EU-Parlament am Freitag entschieden.

Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten lehnte den Vorstoß ab, die Regeln zur Kennzeichnung vegetarischer Fleisch- und Wurstalternativen zu verschärfen: Die Bezeichnung für Nahrungsmittel wie Steak, Wurst, Schnitzel, Burger oder Hamburger wären nach diesem Plan in der gesamten EU künftig allein Fleisch-Produkten vorbehalten geblieben.

Auch Veggie-Produkte dürfen „Steak“, „Wurst“ oder „Schnitzel“ heißen

Doch für das Verbot votierten nur 284 der der 690 Abgeordneten, 379 waren dagegen. Der Grünen-Agrarpolitiker Martin Häusling erklärte, es bestehe bei den Veggie-Produkten keine Verwechslungsgefahr. Häusling warnte davor, dass sich nun wiederhole, was die EU einst mit der berüchtigten Verordnung zur Gurkenkrümmung falsch gemacht habe. Lesen Sie auch: „Öko-Test“ über vegane Burger: Diese Produkte sind schlecht

Die Vorschriften zur Gurkenkrümmung sind längst abgeschafft, werden aber bis heute als Beispiel für bürokratischen Regelungseifer von EU-Beamten zitiert. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese sagte: „Es gibt bei diesem Thema gar kein Problem, das wir lösen müssten“. Man dürfe nicht so tun, als wenn die Verbraucher nicht den Unterschied zwischen einem vegetarischen Schnitzel und einem Schnitzel aus Fleisch erkennen könnten. Doch genau damit hatten die Befürworter des Bezeichnungsverbots argumentiert:

Befürworter des geplanten Verbotes würden sagen: „Irreführung!“ Der Hersteller Mühlenhof nennt einige seiner vegetarischen Alternativen „Schnitzel“.
Befürworter des geplanten Verbotes würden sagen: „Irreführung!“ Der Hersteller Mühlenhof nennt einige seiner vegetarischen Alternativen „Schnitzel“. © imago/Arnulf Hettrich | imago stock

Die Befürworter behaupten, Verbraucher schützen zu wollen

Es gehe darum, eine Irreführung der Verbraucher zu beenden und für richtige Information zu sorgen, hatte der Chef des Agrarausschusses, Norbert Lins erklärt. Der CDU-Politiker versichert, vegane Produkte sollten keineswegs ausgebremst werden, aber es gehe um Klarheit und Wahrheit.

Die Verbots-Befürworter verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das eine ähnliche Richtung eingeschlagen hat; da die Rechtsprechung dazu aber widersprüchlich ist, wollen die Agrarexperten das Verbot jetzt ausdrücklich fixieren. Auch „Milchersatz“ oder „Joghurt-Art“ wären als Kennzeichnung nicht mehr erlaubt.

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    Die Nahrungsmittelhersteller sind darüber uneins, weil vegetarische Produkte inzwischen zunehmend beliebt bei den Verbrauchern sind. Firmen wie Unilever oder Oatley haben vor der Schlussabstimmung im Parlament dafür geworben, auf die Änderungen zu verzichten.

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