Berlin. Der Bundestag hat in einer Marathonsitzung eine ganze Reihe neuer Gesetze beschlossen. So profitieren Verbraucher und Mieter davon.

In einer Marathonsitzung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Nacht zum Freitag einen Rekord aufgestellt: Siebzehneinhalb Stunden dauerte die Sitzung, die am Donnerstagmorgen um 9 Uhr begann und am Freitag um 2.30 Uhr endete.

Nie dauerte eine Sitzung länger. Deutlich wichtiger als die Sitzungslänge sind aber die neuen Gesetze, die für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reihe von Vorzügen bringen sollen. Ein Überblick.

Verbraucher sollen Verträge leichter kündigen können

Verbraucher sollen leichter Verträge, etwa für das Fitnessstudio oder den Handyvertrag, kündigen können. Verträge, die sich automatisch verlängert haben, sollen künftig monatlich kündbar sein, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Verträge von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag erhält. Im Internet muss es zudem künftig einen „Kündigungsbutton“ geben, damit Verträge dort einfach gekündigt werden können.

Nicht einigen konnte sich Koalition aus CDU/CSU und SPD dagegen auf eine grundsätzliche Verkürzung der Vertragslaufzeiten auf ein Jahr. Lambrecht hatte darauf gedrungen, war aber auf Widerstand im Bundeswirtschaftsministerium und der Unionsfraktion gestoßen. Auch die Verbraucherzentralen hatten sich für kürzere Abo-Laufzeiten eingesetzt.

Dennoch kommt von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Lob für das neue Gesetz. „Das Gesetz für faire Verbraucherverträge wird das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erleichtern", sagte Müller unserer Redaktion.

„Verträge zu kündigen muss genauso einfach sein wie sie abzuschließen. Dabei hilft auch der nun beschlossene Kündigungs-Button im Internet", führte Müller aus.

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Schutz vor Telefonwerbung

Vor nervigen Werbeanrufen sind Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser geschützt, sie dürfen nur noch nach vorheriger Einwilligung erfolgen. Die Einwilligung muss von den Unternehmen dokumentiert werden. Geschieht das nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Lesen Sie hier: Kundenservice: Vodafone schneidet besonders schlecht ab

IT-Sicherheit: Update-Pflicht für Digitalprodukte

Für digitale Geräte wie Tablets oder Smartwatches gilt künftig eine Update-Pflicht. Auch Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste müssen Aktualisierungen anbieten. So sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit gewährleistet werden.

Der Zeitraum der Update-Pflicht ist nicht eindeutig definiert, sondern gilt für die Zeit, die der Kunde „aufgrund der Art und des Zwecks“ des erworbenen Geräts erwarten könne.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller forderte Nachbesserungen. „Nicht nur die Verkäufer sollten für Software-Aktualisierungen verantwortlich sein, sondern auch Hersteller müssen zu deren Bereitstellung verpflichtet werden“, sagte Müller.

Mietspiegel-Pflicht für Städte und Gemeiden

In vielen Städten sind trotz Corona-Pandemie die Mietpreise im vergangenen Jahr weiter stark gestiegen. Vielerorts lief die Mietpreisbremse, die vor zu teuren Mieten schützen soll, aber ins Leere. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass beim Abschluss eines Mietvertrags die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Nur existiert nach Auskunft des rechtspolitischen Sprechers der SPD, Johannes Fechner, in mehr als 80 der 200 größten Städte derzeit überhaupt kein gültiger Mietspiegel.

Entsprechend gibt es keine Vergleichsmiete und die Mietpreisbremse ist ausgehebelt. Nun wird es für Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend, Mietspiegel zu erstellen. Alle zwei Jahren müssen die Mietspiegel aktualisiert werden.

(mit afp und dpa)