Erfurt. Ein Paket für eine Verfassungsreform scheiterte am Streit zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU über ein Finanzierungsprinzip für Kommunen. Nun soll die Arbeit im Verfassungsausschuss neu sortiert werden. Die CDU dringt darauf, ein altes Problem endlich zu lösen.

Nach dem Scheitern eines ersten Anlaufs für eine Verfassungsreform steckt der Verfassungsausschuss im Thüringer Landtag seine Themen neu ab. Die CDU-Fraktion wolle erreichen, dass im Ausschuss erneut die Wahl des Ministerpräsidenten beraten und in den Fokus genommen wird, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Verfassungsausschuss, Christoph Zippel, der Deutschen Presse-Agentur. Darauf habe man sich innerhalb der Fraktion verständigt.

Das Thema sei aus den Verhandlungen herausgenommen worden mit dem Argument, dass nicht genügend Zeit für eine solche Verfassungsänderung vorhanden sei. Da nun aber die Landtagswahl verschoben wurde, sollte das Thema neu besprochen werden, sagte Zippel. "Wir sehen hier ganz klar Handlungsbedarf."

Eindeutigere Regeln für Ministerpräsidentenwahl

In Thüringen hatte es immer mal wieder vor Ministerpräsidentenwahlen eine Debatte darum gegeben, ob ein Kandidat im dritten Wahlgang auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen als Regierungschef gewählt wäre. Nicht nur in der CDU, sondern auch in der SPD waren in der Vergangenheit Forderungen laut geworden, im Verfassungsausschuss zu klären, ob man die Regeln für die Ministerpräsidentenwahl eindeutiger fassen kann.

"Wenn wir im Verfassungsausschuss weiter arbeiten wollen, dann müssen wir Themen angehen, die ganz praktisch Probleme beheben oder irgendetwas für die Leute verbessern", sagte Zippel.

Streitpunkt Konnexität

Die Linke-Abgeordnete Anja Müller sagte, ihre Fraktion sei weiterhin dafür, die bereits geeinten Staatsziele wie Nachhaltigkeit oder Förderung des Ehrenamtes in die Verfassung mit aufzunehmen.

Zippel jedoch machte klar, dass die CDU bei diesen Punkten keinen Gesprächsbedarf mehr habe. Die Anträge könnten reaktiviert werden. Allerdings gebe es das Paket nur, wenn auch das von der CDU geforderte Prinzip der Konnexität mit festgeschrieben werde.

Vereinfacht sagt dieses Prinzip aus: Wer bestellt, bezahlt. Bedeutet: Wenn die Kommunen vom Land Aufgaben übernehmen, sollen sie hinreichend vom Land dafür die Kosten erstattet bekommen. Auch bisher schon ist dieses Prinzip in der Landesverfassung verankert, die CDU will aber den Wirkungsbereich weiter fassen. An diesem Streitpunkt zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU war der erste Anlauf für eine Verfassungsreform gescheitert.

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