Erfurt. Der Streit um mögliche sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch am Theater ist nun Thema für das Arbeitsgericht. Hohes Besucherinteresse an Gütetermin.

Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht um die fristlose Kündigung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erfurt, Mary-Ellen Witzmann, am Dienstagnachmittag gab es keine Einigung. Witzmann ist vor das Arbeitsgericht gegangen, um gegen die Kündigung vorzugehen. Kern des Streits ist der Umgang mit Informationen zu möglichen sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt, die Witzmann auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt hatte.

Nicht alle Besucher finden Platz im Gerichtssaal

Inzwischen gibt es neben der fristlosen Kündigung eine zweite, sprich ordentliche Kündigung, wie Witzmanns Rechtsanwalt Markus Golz einführte. Die Stadtverwaltung wurde durch Rechtsanwältin Susann Lieske-Brühl vertreten, an deren Seite Rechtsamtsleiterin Kühnert Platz genommen hatte. Die Verhandlung stieß indes auf ein ungewöhnlich großes öffentliches Interesse. So waren über 50 Interessierte gekommen, um beim Verfahrensauftakt dabei zu sein. Unter ihnen die Stadträtinnen Jana Rötsch und und Tina Morgenroth(Mehrwertstadt) sowie Laura Wahl (B 90/Grüne) um sich mit Witzmann zu solidarisieren. Sie hatten bereits deren Kündigung scharf kritisiert.

Schilderung der Ermittlungen zu möglichen sexuellen Übergriffen begannen

Die rechtlichen Vertreter sowohl von Mary-Ellen Witzmann als auch der Stadt als Beklagte legten ihre Sicht auf die Vorgänge dar. Dabei beschrieb Markus Golz ausführlich, wie die damalige Gleichstellungsbeauftragte von einem mutmaßlichen sexuellen Übergriff am Theater informiert wurde und Recherchen begann.

Rechtsanwältin Susann Lieske-Brühl indes schilderte die Situationen, die zu einem Vertrauensverlust seitens der Stadt geführt hätten.

Richterin regt ein Güterichterverfahren an

Richterin Hofmann wähnte danach keine Einigung zu diesem Termin als greifbar. Was sich bestätigte. Während die Stadt eine Weiterbeschäftigung Mary-Ellen Witzmanns ausschloss aber für eine gütliche Einigung offen sei, nannte Rechtsanwalt Golz die Rehabilitierung Witzmanns und ihre Weiterbeschäftigung als Ziel.

So stellte die Richterin das Angebot eines Güterichterverfahrens in den Raum. Eine Art Mediation bei der bei komplizierten Rechtsstreits ein Richter bereits einen Austausch der Parteien moderiert. Wenn es hier eine Lösung gibt, könnte das Verfahren beendet werden. Ungeachtet dessen wurde durch Richterin Hofmann für April 2024 ein Kammertermin angesetzt.