Erfurt. Nachdem der Bund bereits im Jahr 2010 die rechtlichen Grundlagen geändert hat, will Thüringen jetzt nachziehen. Im geänderten Gesetz wird auch der Gentechnik in bestimmten Gebieten ein Riegel vorgeschoben und Alleen genießen besonderen Schutz.

Der Entwurf von Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) für ein neues Naturschutzgesetz wurde im Dezember vergangenen Jahres erstmals im Landtag beraten. Die Ressortchefin legte sich dabei besonders für die seinerzeit elf, inzwischen zwölf, Natura-2000-Stationen ins Zeug. Das sei ihr „persönliches Herzstück des Gesetzes“, bekannte Siegesmund. Die Stationen werden mit dem Gesetz finanziell abgesichert. Sie kümmern sich um europäische Naturschutzgebiete in Thüringen. Es geht beispielsweise darum, dass Halbtrockenrasen nicht verbuschen und Schmetterlinge einen Lebensraum finden.

Inzwischen ist ein gutes halbes Jahr vergangen. Die Landtagsauschüsse haben beraten, Verbände sowie andere Interessengruppen wurden angehört. Die rot-rot-grünen Koalitionäre sind, nachdem sie selbst diverse Änderungen eingebracht haben, der Auffassung, dass das Paragrafenwerk bereit ist für die finale Abstimmung. Voraussichtlich im Juli, also noch vor der Sommerpause soll es so weit sein.

„Wir halten den Entwurf für sehr gelungen“, lobt die SPD-Abgeordnete Dagmar Becker.

Fast wortgleich äußert sich der Grünen-Naturschutzexperte Roberto Kobelt. Die Zufriedenheit mit dem jetzt vorliegenden Text zeige sich darin, meint er, dass die Anhörung am 23. Januar 2019 grundsätzlich positiv verlaufen sei. „Die große Richtung bleibt erhalten, während einige kleinere Änderungen aktuell noch angehört werden“, so Kobelt.

Der Gentechnik in bestimmten Gebieten ein Riegel vorgeschoben

Im geänderten Gesetz wird auch der

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und Alleen genießen besonderen Schutz. Einmal in jeder Legislaturperiode soll ein Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlicht werden, um herauszufinden, wo im Naturschutz Erfolge erzielt werden konnten. Nationalpark und die Biosphärenreservate sollen deutschlandweite Aushängeschilder sein und Naturschutz und Regionalentwicklung gleichermaßen fördern, heißt es im Ministerium. Um für Touristen attraktiv zu sein, müssten diese internationale Kriterien erfüllen. Daher seien wesentliche Kriterien im Gesetz festgeschrieben worden.

Zudem würden der zunehmenden Flächenversiegelung vorgebeugt, in dem man die oberste Naturschutzbehörde ermächtige, Entsiegelung in gleichem Umfang verpflichtend festzuschreiben, erläutert der Umweltausschussvorsitzende Tilo Kummer (Linke).

Kommunen sind noch immer nicht gänzlich überzeugt

Während Rot-Rot-Grün sich auf der Zielgrade sieht, sind die Kommunen noch immer nicht gänzlich überzeugt. Der Landkreistag bemängelt unter anderem, dass vom Land für die zusätzlich übertragenen Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden nicht ausreichend Geld zur Verfügung gestellt werde oder zumindest die geschätzten Kosten nicht mit der Wirklichkeit standhalten.

Die Opposition zeigt sich ebenfalls weiter ablehnend. „Ihnen fehlt Augenmaß, ihnen fehlt Maß und Mitte“, kritisiert CDU-Fraktionär Stefan Gruhner. „So sehr wir sie darin unterstützen, Klima, Umwelt und Natur zu schützen, so sehr muss man auch das richtige Maß finden.“ Aber auch bei diesem Gesetz gehe die Koalition an einzelnen Stellen deutlich über die Bundesgesetzgebung hinaus. So werde das Vorkaufsrecht des Landes deutlich ausgedehnt und damit verschärft.

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Änderungsantrag, bei geplanten Maßnahmen zuvor die Eigentümer und Pächter sowie die entsprechende Forst-, Jagd-, Landwirtschafts- oder Fischereibehörde zwingend zu informieren. „Außerdem finden wir ein generelles Verbot grüner Gentechnik nicht geeignet und fordern deshalb spezielle Schutzzonen, um dem Forschungs- und Diskussionsbedarf im gewissen Rahmen gerecht zu werden“, sagt Olaf Kießling.

Aussicht auf Erfolg haben die Änderungsanträge von Union und AfD angesichts der – wenn auch hauchdünnen – rot-rot-grünen Mehrheit kaum. So dass mehr als neun Jahre nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes zeitnah jetzt auch Thüringen sein Landesrecht entsprechend anpassen wird.

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