Mohlsdorf-Teichwolframsdorf. ...

Die Verwaltung der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf will jeweils im konkreten Fall entscheiden, ob man in den nächsten Monaten Zahlungsaufforderungen für Beiträge zum Straßenausbau versenden will.Darüber informierte die Mohlsdorf-Teichwolframsdorfer Bürgermeisterin, Petra Pampel (Interessengemeinschaft für Wirtschaft und Arbeit, IWA), die Gemeinderäte bei der Sitzung am Dienstagabend im Jelin in Teichwolframsdorf. Hintergrund ist das Vorhaben der Thüringer Landesregierung, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 komplett abzuschaffen. Das Vorhaben hat auch Unterstützung durch die CDU. Unklar ist jedoch noch, wie genau das Gesetz formuliert wird. Momentan liegt es noch nicht vor, laut der Informationsvorlage aus dem Gemeinderat arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes beteiligt sind, an den genauen Eckpunkten des Gesetzes. Außerdem habe das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die rechtliche Absicherung der Beitragsabschaffung und deren Refinanzierung prüfen soll.

Zwar gelte nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz nach wie vor, dass eine Gemeinde weiterhin Beiträge erheben müsse, allerdings gelte dafür eine Frist von bis zu vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragspflicht entstanden ist. Innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung könne die Verwaltung daher selbst entscheiden, wann innerhalb der Frist sie die Beiträge verschickt, wobei auch Fragen der Verwaltungskapazitäten und der Liquidität der Gemeinde eine Rolle spielen. Weil diese Frist besteht und die Gesetzeslage derzeit noch unklar ist, weil das Gesetz noch nicht beschlossen ist, habe man sich in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf für den im Gemeinderat vorgestellten Weg entschieden: „Im konkreten Fall bei Bedarf über die Versendung von Beitragsbescheiden“ zu entscheiden, wie es in der Vorlage heißt. Das soll auch angesichts des möglichen Verwaltungsaufwandes geschehen, wenn Bescheide wieder aufgehoben oder zurückgezahlt werden müssten. „Von der beabsichtigten Gesetzesänderung unberührt sollen Beiträge bleiben, die bis einschließlich 31. Dezember 2018 festgesetzt wurden“, heißt es in der Vorlage.