Erfurt. Thüringer Behörden müssen künftig bestimmte Informationen von sich aus ins Internet stellen – ohne, dass vorher dafür Anfragen von Bürgern nötig wären.

Das regelt ein neues Transparenzgesetz, dass am Mittwoch im Thüringer Landtag verabschiedet wurde. Es löst das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ab, nach dem Bürger zwar bereits Informationen von Behörden verlangen konnten, jedoch aktiv danach fragen mussten. Künftig sollen Bürger über ein Transparenzportal kostenlosen Zugang zu den Informationen bekommen.

„Zu den Änderungen gehört eine Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten auf Studien und Gutachten, die von Behörden beauftragt wurden und in Entscheidungen eingeflossen sind, aber auch auf Dienstanweisungen und Richtlinien von Behörden oder Übersichten zu Finanzhilfen des Landes“, erklärte Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linke-Fraktion.

Der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner sagte im Landtag, seine Fraktion lehne das Gesetz ab. Er warf der Regierungskoalition von Linke, SPD und Grünen Misstrauen gegenüber den Verwaltungen vor. Zudem warnte er vor Kosten, die den Kommunen durch die neuen Regeln entstehen könnten - etwa wegen verstärkter Schulungen von Personal.