Hainspitz/Gera. Der Warnstreik im Geflügelschlachtbetrieb in Hainspitz hat das Arbeitsgericht Gera beschäftigt. Aus Sicht der Gewerkschaft tritt die Unternehmensleitung nach. Die Ausweitung der Arbeitszeit wurde per Einstweiliger Verfügung vom Gericht untersagt.

Nach dem Warnstreik im Betrieb Astenhof Frischgeflügel Hainspitz tritt Arbeitgeber nach. Darüber hat gestern die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung informiert. Für vorigen Freitag hatte die Gewerkschaft beim Geflügelschlachter Astenhof in Hainspitz zu einem mehrstündigen Warnstreik aufgerufen. Anlass waren Tarifverhandlungen.

Schon während des Warnstreiks kam es von Seiten des Arbeitgebers zu massiven Beleidigungen gegenüber den beteiligten Gewerkschaftern, informierte gestern Christl Semmisch, Geschäftsführerin der NGG Region Thüringen.

Im Nachgang des Warnstreiks, an dem sich auch sehr viele slowakische Leiharbeiter beteiligten, sei ein engagierter slowakischer Kollege nicht mehr in den Betrieb gelassen worden. Ebenso sei eine Kollegin, die am Warnstreik teilgenommen hat, an der Aufnahme ihrer Arbeit gehindert worden. Der Leiharbeiter habe die Forderungen der NGG für die übrigen Streikenden vom Deutschen ins Slowakische übersetzt. Das war wohl zu viel für die Arbeitgeber, eine Solidarität wird von Seiten Astenhofs nicht gewünscht, meinte Semmisch.

Sie wies darauf hin, dass Leiharbeiternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht in Betrieben haben, die bestreikt werden. Wir halten das daher für eine Maßregelung gegenüber engagierten Kollegen. Die Krönung aus Sicht der Gewerkschaft sei der Antrag des Arbeitgebers an den Betriebsrat gewesen, die Arbeitszeit wegen des Warnstreiks auf zehn Stunden auszudehnen. Der Betriebsrat hat dem in einer außerordentlichen Sitzung widersprochen und eine einstweilige Verfügung gegen die Ausweitung der Arbeitszeit beim Arbeitsgericht in Gera erreicht. Dem Antrag auf einstweilige Verfügung hat die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts Gera am Freitagmittag stattgegeben, bestätigte gestern auf OTZ-Nachfrage der Direktor des Gerichts und zuständige Richter Thomas Hanke.

Wir haben jedoch Kenntnis davon, dass gegen die einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichtes Gera durch den Arbeitgeber verstoßen wurde, teilte die Gewerkschaft NGG gestern mit. Sie prüfe nun gemeinsam mit dem Betriebsrat, den Verstoß des Arbeitgebers strafrechtlich zu verfolgen.

Für eine telefonische OTZ-Anfrage war die Astenhof-Geschäftsführung gestern nicht zu erreichen. Die Antwort auf eine schriftliche Anfrage steht aus.