Dazu Katja Müller vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Wenn Mieter hinsichtlich ihrer Mieten und Betriebskosten in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber ihren Vermietern geraten, handelt es sich zunächst um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Es kommt dann darauf an, wie Vermieter entsprechend der jeweiligen Mietverträge vorgehen, wenn Mieter Betriebskosten nicht oder nicht vollständig zahlen können. Das gilt sowohl für Vermieter, die nur wenige Wohnungen unterhalten als auch für Wohnungsunternehmen.

Sofern die betroffenen Unternehmen in Interessensverbänden der Wohnungswirtschaft, etwa dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW oder dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft vtw organisiert sind, ist davon auszugehen, dass sie zunächst mit diesen Kontakt aufnehmen werden. Ist die Zahl derer, die im Hinblick auf diese Problematik Kontakt mit ihrem Verband aufnehmen hinreichend groß, würde sich dieser wiederum an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wenden und Lösungsvorschläge unterbreiten. Bei gleicher Sachlage wäre dann zu beachten, dass kleinere Vermieter nicht schlechter gestellt sein dürfen als große Wohnungsunternehmen. Wobei stets die Frage zu klären ist, ob die wirtschaftliche Schieflage des betroffenen Unternehmens maßgeblich auf die Gasversorgungssituation zurückzuführen ist.

Nach momentanen Stand und hiesiger Kenntnis sind dafür jedoch keine Haushaltsmittel vorgesehen. Denkbar wäre dann ein Fonds, etwa wie im Zuge der Corona-Krise. Hierbei handelt es sich aber bislang um ein theoretisches Konstrukt.