Kai Mudra über knifflige Polizeiarbeit zu Silvester.

Zwischen 3 und 5 Uhr in der Silvesternacht dürften in Thüringen kaum Menschen auf den Straßen sein. Die Ausganssperre des verschärften Lockdowns gilt da landesweit. Wer Freunde oder Bekannte im kleinen Kreis mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten besucht hat, muss entweder bereits wieder zu Hause sein oder in der Feierrunde übernachten.

Im Unstrut-Hainich-Kreis und im Eichsfeld dürfen sich die Menschen streng genommen erst um 22 Uhr zu Bekannten auf den Weg machen und müssen um 3 Uhr wieder die eigene Wohnung erreicht haben. Denn dort gilt aktuell auch tagsüber eine Ausgangssperre. In Thüringen ist in der Silvesternacht der strenge Lockdown zwischen 22 Uhr und 3 Uhr aufgehoben. Es kann kompliziert werden, regelkonform Verwandte oder Freunde zu besuchen.

Deshalb ist diese Nacht auch für die Polizei anspruchsvoll. Was gilt wo? Wer muss sich an welche Regeln halten? Mit dem Hund Gassi gehen, das ist erlaubt, Sport auch. Aber nach 3 Uhr noch auf dem Heimweg zu sein, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld bedeuten. Selbst mit dem Nachbarn auf der Straße vorm Grundstück anzustoßen, könnte kritisch werden.

Da ist von den Beamtinnen und Beamten viel Augenmaß und Gespür in der Silvesternacht gefragt. Was sind unerlaubte Ansammlungen und was noch nicht? Auch beim Böllerverbot wird es nicht leichter. Wo gilt es und wo nicht? Und wer zündet trotz Verkaufsverbot überhaupt legale Knaller? Wer lässt es vielleicht illegal krachen?

Die Herausforderungen für die Polizei sind kniffelig, die Einsatzlagen womöglich auch gefährlich. Uneinsichtige sind jüngst des Öfteren mit massiver Gegenwehr aufgefallen.

Dabei sollen die Verbote weitere Corona-Infektionen verhindern helfen und die Krankenhäuser entlasten, weil immer mehr Kliniken ihre Kapazitätsgrenzen erreichen. Eines können Ärzte, Schwestern und Pfleger zum Jahreswechsel ganz bestimmt nicht gebrauchen: Dutzende Alkoholgeschädigte und Böllerverletzte.