Berlin. Im Wiener Tatort „Pumpen“ geht es um den großflächigen Sozialbetrug mit den E-Cards. Doch wie realistisch ist das – und wie aktuell?

Wie so oft, behandelt auch der am Sonntag ausgestrahlte Wiener Tatort „Pumpen“ nicht etwa eine simple Beziehungstat, sondern ein aktuelles politisches Thema. In Form einer umfassenden Verschwörung, die dann von den Kommissaren Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Bibi Fellner (Adele Neuhauser) wie üblich aufgedeckt werden muss.

Diesmal stürzten sich die „Tatort“-Autoren auf großangelegten Sozialbetrug im österreichischen Versicherungssystem. Für den deutschen Zuschauer wird dabei einiges an Vorwissen über die so genannten E-Cards unserer südlichen Nachbarn vorausgesetzt. Ein Überblick.

Wiener Tatort „Pumpen“: Was ist eine E-Card?

Die E-Card ist seit 1999 eine personenbezogene Chipkarte, verbunden mit dem elektronischen Verwaltungssystem aller österreichischen Sozialversicherungen. Also inklusive Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Sie soll helfen, die behördliche Papierflut einzudämmen und gilt in Österreich für alle Krankenkassen und seit 2010 auch für die Bezieher von Sozialhilfe.

Bereits seit 2005 sind alle sozialversicherten Menschen in Österreich – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und Erwerbstätigkeit – mit dieser Karte ausgestattet. Das bedeutet konkret – wie in „Pumpen“ dargestellt – mit der E-Card kann man sowohl seine Arztkosten elektronisch abwickeln als auch als Rentner und Arbeitsloser seine Überweisung der „Mindestsicherung” erhalten.

Da lange aus Kostengründen kein Foto auf den Karten zu sehen war, existierte und existiert hier ein potenzielles Einfallstor für Fremd- und Doppelnutzung und Sozialbetrug. Dort setzt der Wiener Tatort an.

Wie betrügen die Verbrecher in „Pumpen“ mit diesem E-Card-System?

In „Pumpen“ operieren die Gauner auf gleich zwei Ebenen im E-Card-Betrug. Einerseits kassieren die Verbrecher Sozialhilfe ab, in dem sie EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft, aber mit Hauptwohnsitz Wien als Mitarbeiter in leeren Schein-Zweigstellen ihres Fitnessstudios einstellen.

Diese werden aber sofort wieder entlassen, nachdem sie ihre E-Card erhalten haben. Nach der persönlichen Anmeldung beim zuständigen Amt muss man laut Film nicht noch einmal persönlich zum Erhalt der Leistungen vorstellig werden.

Die Sozialhilfeempfänger sind dabei auch nur zum Schein in Österreich gemeldet – eine Mindestvoraussetzung für die Auszahlungen. Hierzu benötigt man laut Film nur einen gültigen Mietvertrag und ein Anmeldeformular mit gefälschten Unterschriften.

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Andrerseits verkaufen die Betrüger gestohlene E-Cards in großem Stil an Kranke aus Nicht- EU oder armen EU-Ländern, damit sich diese kostenfrei in österreichischen Krankenhäusern behandeln lassen können. Das führt in „Pumpen“ sogar zu einem medizinischen Behandlungsfehler, da sich durch die unrechtmäßigen Nutzer falsch ins E-Card- System eingetragene Krankheitsdaten negativ auf eine Operation des tatsächlichen Kartenbesitzers auswirken.

Wie realistisch ist dieser Betrug?

Tatsächlich stellte der österreichische Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) 2019 in einem Bericht der Spezialtruppe Sozialbetrug der Polizei rund 50 verschiedene Vorgehensweisen vor, um mit der E-Card illegal zu Sozialleistungen in Österreich zu kommen. Auch mit dabei waren die im Film dargestellten Praktiken, einen Scheinwohnsitz in Österreich anzugeben und als nichtversicherte Person eine fremde E-Card zur Krankenbehandlung zu nutzen.

Eine Sprecherin des Dachverbandes der Österreichischen Sozialversicherungen bestätigte der Funke-Mediengruppe, dass einige wenige wie im Film dargestellte Fälle der Scheinanmeldungen in den letzten Jahren Gegenstand von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im Bereich der Gesetzgebung waren.

„In einem 2016 in Kraft getretenem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wurde eine Möglichkeit vorgesehen, „Briefkastenfirmen“, die vergleichbare Scheinmeldungen zur Sozialversicherung vornehmen, als Scheinunternehmen zu qualifizieren“, so die Sprecherin, „im Ergebnis kann damit auch im Bereich der Sozialversicherung der aus der Anmeldung resultierende Versicherungsschutz rückwirkend beendet werden, wodurch der „Marktwert“ solcher Scheinmeldungen erheblich kompromittiert wird.“

Als gestohlen oder verloren gemeldete E-Cards würden sofort im E-Card-System gesperrt, so die Sprecherin. Eine missbräuchliche Inanspruchnahme für Krankenversicherungsansprüche bzw. Leistungen sei ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Auch ein tatsächlicher Fall, dass es durch E-Card-Missbrauch zu einem Behandlungsfehler gekommen sei, sei ihr nicht bekannt.

Wie aktuell ist die E-Card-Thematik in Österreich?

Tatsächlich ist die Thematik politisch gesehen sehr aktuell, kommt aber zu einem merkwürdigen Zeitpunkt. Konkret hatten nämlich sowohl die ÖVP unter Kurz als auch die FPÖ im Nationalratswahlkampf 2017 mit dem Kampf gegen den Missbrauch von E-Cards zu punkten versucht.

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Die FPÖ veröffentlichte 2018 sogar ein sehr umstrittenes und als ausländerfeindlich kritisiertes Video, in dem vor allem Migranten als Betrüger dargestellt wurden. Der damalige Generalsekretär der Partei, Christian Hafenecker, sagte damals, dass es „Fakt“ sei, dass primär „Zuwanderer und Ausländer unser Sozialsystem missbrauchen.“ Ein Klischee, das der Wiener Tatort leider aufgreift.

Der jetzige Bundeskanzler Sebastian Kurz derweil bezifferte im Wahlkampf 2017 den Schaden durch den E-Card-Betrug auf 200 Millionen Euro. Dementsprechend werden ab dem 1. Januar 2020 nur noch Karten mit Lichtbild ausgestellt. Bis 31. Dezember 2023 sind alle E-Cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, auszutauschen. Diese Entscheidung wurde teilweise als zu teuer kritisiert.

Wie umfassend ist der E-Card-Betrug wirklich?

2019 hatte nämlich die bereits erwähnte Spezialtruppe Sozialbetrug der Polizei eine Schadenssumme von lediglich 11,5 Millionen Euro aufgedeckt – ein Bruchteil dessen, was Kurz behauptet hatte. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für die neuen Bild-Ausweise bei insgesamt 32,5 Millionen Euro, sie sind also dreimal so hoch.

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Vertragspartner der österreichischen Sozialversicherungen etwa waren über vertragliche Bestimmungen schon vorher verpflichtet worden, zusätzliche Identitätsprüfungen vorzunehmen – etwa mittels eines Lichtbildausweises.

Schon 2017 hatten Recherchen der Wiener Zeitung zudem ergeben, dass sich die Zahl der tatsächlichen E-Card-Missbrauchsfälle auf sehr niedrigem Niveau bewegt. Auch ein vermehrter Betrug von Migranten konnte nicht festgestellt werden.

Damit kommt der Wiener Tatort zu einer Zeit heraus, in der sich die öffentliche Aufregung über den großflächigen Sozialhilfebetrug in Österreich schon wieder gelegt hat.

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