Berlin. Wer mit seinen Kindern verreist, konnte bislang einen Kinderreisepass beantragen. Der wird nun abgeschafft. Was Eltern wissen müssen.

  • Bisher konnten Kinder international mit einem Kinderreisepass reisen
  • Diese Möglichkeit entfällt nun
  • Lesen Sie hier, was ab 2024 und ob man den alten Kinderreisepass umtauschen muss

Wer mit Kindern verreist, hatte bislang die Möglichkeit, einen Kinderreisepass für die Kleinen zu beantragen. Das soll sich bald ändern. Für Eltern wird es damit unter Umständen teurer – allerdings auch übersichtlicher. Lesen Sie hier, was ab 2024 gilt.

Reisen mit Kind: Reisepass gilt künftig für alle Altersgruppen

Bislang gibt es zwei Möglichkeiten, die Identität der Kinder bei einer Auslandsreise nachzuweisen:

  • Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und der weiteren Länder des Schengenraums reicht der Kinderpersonalausweis. Das Dokument kann ab Geburt beantragt werden und ist sechs Jahre gültig – sofern sich das Kind optisch nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zu erkennen ist.
  • Für Reisen innerhalb und außerhalb des Schengenraums gibt es für Kinder unter zwölf Jahren bislang auch die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderreisepass zu beantragen. Ältere Kinder brauchen bereits jetzt einen normalen Reisepass. Der Kinderreisepass wird bislang direkt bei den Behörden ausgestellt, lange Wartezeiten entfallen.

Allerdings sind Kinderreisepässe seit 2021 nur für ein Jahr gültig und müssen stets verlängert werden. Mehr dazu hier: Kinderausweis oder Kinderreisepass – Das ist der Unterschied

Das Problem: Der Kinderreisepass hat keinen elektronischen Speicherchip, auf dem etwa Fingerabdrücke hinterlegt sind. Das wird von einigen Ländern für die Einreise aber zunehmend vorausgesetzt, etwa von den USA. Unter anderem deshalb wird der Kinderreisepass ab 2024 abgeschafft. Stattdessen wird es für alle Reisenden – unabhängig vom Alter – nur noch ein Dokument geben: den Reisepass.

Reisepass für Kinder: So funktioniert die Beantragung

Dabei müssen Eltern einiges beachten. So ist der Kinderreisepass derzeit noch für eine Gebühr von lediglich 13 Euro zu haben. Ein Reisepass hingegen kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig.

Allerdings gilt auch hier: Sollte sich das Kind optisch so stark verändert haben, dass es auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, kann es zu Problemen kommen. Das Innenministerium rät dazu, die Dokumente zu prüfen und gegebenenfalls frühzeitig ein neues Dokument zu beantragen. Dazu geht man so vor:

  • Wer für sein Kind einen Reisepass beantragen will, muss es zur Beantragung mitbringen.
  • Außerdem wird ein biometrisches Passfoto, ein Nachweis über den Wohnsitz, die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie eine Geburtsurkunde im Original oder beglaubigter Abschrift benötigt.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Antragslage variieren. Allerdings sollte mit etwa einem Monat gerechnet werden. Muss es schneller gehen, kann auch ein Express-Antrag gestellt werden, dieser kostet nochmal 32 Euro zusätzlich. Dafür liegt das Dokument nach drei Werktagen vor.

Mit dem Kinderreisepass können die Kleinen in viele Länder problemlos einreisen - aber eben nicht überall. Deshalb soll er bald abgeschafft werden.
Mit dem Kinderreisepass können die Kleinen in viele Länder problemlos einreisen - aber eben nicht überall. Deshalb soll er bald abgeschafft werden. © Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn | Unbekannt

Ist der alte Kinderreisepass jetzt nicht mehr gültig?

Wer bereits einen Kinderreisepass besitzt, kann diesen innerhalb seiner Gültigkeit weiter verwenden. Bereits ausgestellte Dokumente müssen also nicht umgetauscht werden und können auch ab 2024 noch für Auslandsreisen verwendet werden – solange das jeweilige Land sie akzeptiert.