Berlin. Gute Nachrichten für Kassenpatienten: Die Festzuschüsse für Zahnersatz steigen. Und nicht nur das - wer einmal den Vorsorgetermin versäumt hat, kann seinen Bonusanspruch womöglich trotzdem behalten.

Bisher war ein lückenlos geführtes Bonusheft die Voraussetzung für einen erhöhten Kassenzuschuss zum Zahnersatz. Doch das ändert sich zum 1. Oktober zumindest teilweise.

So kann zumindest für den höchsten Zuschuss, für den Patienten zehn Jahre ohne Unterbrechung die notwendigen Vorsorgetermine nachweisen müssen, das einmalige Versäumnis einer Untersuchung folgenlos sein. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hin.

Patienten müssen allerdings gegenüber der Kasse schlüssig begründen können, warum sie in dem betreffenden Jahr oder - für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren - in dem Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnten. Konkrete Beispiele für Ausnahmefälle nennt der Gesetzgeber nicht.

Ermessen der Krankenkasse

Somit liege es im Ermessen der einzelnen Krankenkasse, ob sie einen Fall als begründet ansieht oder nicht, teilt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit.

Gut zu wissen für Eltern: Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 wegen Corona nicht zur Zahnvorsorge konnten, behalten laut KZBV ihren vollständigen Bonusanspruch, sofern sie sonst stets zweimal jährlich zum Zahnarzt gehen.

Allgemein gilt: Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht bei der Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus bestehe dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können, erläutert die KZBV.

Erhöhte Festzuschüsse

Ab Oktober profitieren Patienten zudem mehr von einem lückenlos gefüllten Bonusheft: Wer fünf Jahre ohne Unterbrechung die geforderten Vorsorgetermine nachweisen kann, bekommt 70 statt bisher 60 Prozent Festzuschuss für einen Zahnersatz. Bei zehn Jahren sind es 75 statt bisher 65 Prozent. Auch die Festzuschüsse für alle, die keine entsprechenden Nachweise im Bonusheft vorweisen können, steigen: von bisher 50 auf 60 Prozent.

Wichtiges Detail: Für die Berechnung des höheren Zuschusses zählen nach KZBV-Angaben die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zähle, sofern schon vorhanden, nicht mit.

Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses sind die durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. Je nach Höhe der Bonusprozente und Umfang des nötigen Zahnersatzes kann man durchaus mehr als hundert Euro sparen. Wer eine abweichende Behandlung bevorzugt, bekommt ebenfalls den Festzuschuss für die Regelversorgung und muss die Extrakosten selbst tragen.

© dpa-infocom, dpa:200924-99-695471/2