Berlin. Wer ab dem 1. März noch im Garten Hecken schneidet, dem droht eine heftige Geldstrafe. Grund dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz.

Im Frühjahr machen Hobbygärtner gerne die heimischen Hecken und Gebüsche fit für den Sommer. Was viele nicht wissen: Ab dem 1. März kann das Schneiden von Hecken richtig teuer werden. Grund dafür ist §39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, der das Heckenschneiden im Frühling und Sommer verbietet.

Wann und warum darf man seine Hecken nicht schneiden?

In §39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein Verbot enthalten, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Die Vorgabe gilt deutschlandweit.

Begründet ist die Schonfrist im Tier- und Pflanzenschutz. In §39 ist unter anderem definiert, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig verletzt oder getötet werden dürfen. Ab dem Frühling nisten Vögel gerne in Sträuchern, Bäumen und Hecken und ziehen dort ihre Jungen auf. Auch viele Insektenarten finden dort Zuflucht. Die Tiere sollen von den Gartenarbeiten nicht gestört oder vertrieben werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ganz auf die Gartenschere verzichten müssen Hobbygärtner aber nicht. Mit dem Gesetz ist nämlich das komplette Abschneiden von Hecken, Gebüschen und Bäumen gemeint. Ausgenommen von den zeitlichen Vorgaben sind „schonende Form- und Pflegeschnitte“, die zur Gesunderhaltung der Pflanzen dienen. Den äußeren Rand einer Hecke kann man also trimmen, nur in das Innere darf man mit der Schere nicht vordringen.

Auch im Rahmen von Baumaßnahmen dürfen Bäume und Sträucher entfernt werden. Immer vorausgesetzt, man stört oder vertreibt dabei keine tierischen Bewohner. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz regeln zusätzlich die Baumschutzverordnungen der Bundesländer verschiedene Ausnahmen. So sind beispielsweise in Berlin alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm vorm Abholzen geschützt, dürfen aber ganzjährig fachgerecht gepflegt werden, um die Verkehrssicherheit auf Straßen, Rad-und Gehwegen zu gewährleisten.

Welches Bußgeld droht, wenn man seine Hecken trotzdem schneidet?

Die Bußgelder für unerlaubtes Heckenschneiden unterscheiden sich je nach Bundesland und zerstörtem Längenabschnitt. Besonders teuer ist es laut Bußgeldkatalog in Mecklenburg-Vorpommern, wo bei unerlaubtem Beseitigen oder Beschädigen von Hecken eine Strafe von bis zu 100.000 Euro droht.

Um solchen Strafen zu entgehen, sollte man die Hecken am besten von Mitte bis Ende Februar schneiden und zum Sommeranfang einen Pflegeschnitt vornehmen. So bleiben Vögel und Insekten ungestört. (oli)