Bonn. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur war die Rufnummermitnahme bei Vodafone zu teuer. Diese Entscheidung könnte eine Signalwirkung haben.

Die Bundesnetzagentur hat die sogenannten „Portierungsentgelte“ bei Vodafone überprüft und für unwirksam erklärt. Nun sollen auch die Wechselgebühren bei anderen Mobilfunkanbietern untersucht werden – und könnte die Kunden entlasten.

Wer kennt dieses Problem nicht? Der alte Handyvertrag läuft endlich aus und man kann zu einem anderen Anbieter wechseln – zu deutlich besseren Konditionen. Und natürlich will man seine aktuelle Rufnummer mitnehmen.

Bundesnetzagentur erklärt Vodafone-Gebühren für unwirksam

Oft muss man aber für die Rufnummernmitnahme bezahlen und dabei können hohe Gebühren anfallen. Bei Vodafone waren diese – nach Ansicht der Bundesnetzagentur – aber teilweise zu hoch angesetzt.

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Die Behörde hatte die sogenannten „Portierungsentgelte“, die Vodafone für die Mitnahme einer Mobilfunknummer bislang in Rechnung gestellt hatte, überprüft und für unwirksam erklärt.

„Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkanbieter“

Zudem wurde eine neue Preisobergrenze festgelegt, die maximal 3,58 Euro (netto) betragen darf und durch einen europaweiten Preisvergleich ermittelt wurde. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass die „Preisobergrenze auch Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkanbieter“ habe.

Üblicherweise werden die zwischen den Anbietern vereinbarten Portierungs- und Wechselgebühren an den Endkunden übertragen – auch wenn einige Anbieter mit einer Kostenübernahme locken.

Anbieterwechsel könnte sich bald noch mehr lohnen

Nun soll auch die Kosten von Telekom und Co. einer Überprüfung unterzogen werden. Die Bundesnetzagentur erwarte „deutliche Absenkungen“.

Dadurch lohnt sich der Anbieterwechsel beim Handyvertrag womöglich bald noch mehr, denn bislang zahlen Kunden meist rund 25 Euro für die Rufnummernmitnahme – auch wenn einige Anbieter schon mit einem kostenlosen Nummernumzug locken. (guhe/dpa)

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