Berlin. Bei der Grundsteuererklärung muss immer wieder der Zähler und Nenner angegeben werden. Was genau das ist – einfach erklärt.

Bei der Grundsteuererklärung mit Elster kann man auf einige Schwierigkeiten stoßen. Zum Beispiel beim Zähler und Nenner. Sie kommen gleich drei Mal in der Erklärung vor. Damit Sie nicht verzweifeln, erklären wir, was Sie in die Lücken füllen sollten.

Zähler und Nenner? Klingt wie im Matheunterricht in der Schule, hat damit aber eher wenig zu tun. Leider wird bei Elster auch nicht gut erklärt, was die beiden Begriffe bedeuten sollen. Dabei soll gleich an drei Stellen der Zähler und Nenner angegeben werden. Bei dem Anteil am Grundstück, der Flurstücknummer und der wirtschaftlichen Einheit – jedes Mal bedeuten sie etwas anderes.

Zähler & Nenner: Flurstücknummer

Zuerst kommt die Flurstücknummer. Sie besteht meistens aus zwei Zahlen, ungefähr so: 456/2. Die Nummer steht im Grundbuchauszug und lässt sich auch im Internet abrufen. Zuerst wird der Zähler angegeben (456) und dann der Nenner (2).

Doch was ist, wenn nur eine Ziffer im Grundbuch steht? Das heißt, diese eine Zahl ist der Zähler, das Feld für den Nenner bleibt in diesem Fall leer. Auch interessant: Diese Nummer ist nicht identisch mit dem Grundstück, denn Letzteres kann mehrere Flurstücke haben.

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Bei den anderen beiden Stellen wird es dann richtig anstrengend:

  • „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“ und
  • „Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zähler, Nenner)“.

Zähler & Nenner: „wirtschaftliche Einheiten“

Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einer Immobilie; also wie viele Bruchstücke eines Eigentums einer Person gehören.

Gehört dem Eigentümer das Grundstück zu 100 Prozent, etwa bei einem Einfamilienhaus, ist der Zähler 1 und der Nenner ebenfalls 1. Anders sieht es jedoch bei einer Eigentumswohnung aus. Hier geht es um den eigenen Anteil an der Fläche des Grundstücks. Diese Zahlen stehen im Notar- oder Kaufvertrag und können etwa so aussehen: 135/1000.

Übrigens: In zwölf Bundesländern dürfen Eigentümer daraus auch noch den persönlichen Anteil der Fläche in Quadratmetern ausrechnen – und in der „Anlage Grundstück“ eintragen. Im Hauptvordruck ist wiederum die ganze Fläche gefragt. Eine Ausfüllhilfe von Elster liefert ein Rechenbeispiel – und weist darauf hin, wo welche Zahl stehen muss.

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Zähler & Nenner: „Anteil am Grundstück“

Wenn nach dem „Anteil am Grundstück“ gefragt wird, meint das jedoch die Eigentumsverhältnisse. Wenn zum Beispiel ein Ehepaar zusammen eine Immobilie zu gleichen Teilen besitzt, ist der Nenner 1 und der Zähler 2. Eine Alleineigentümerin gibt hingegen 1 und 1 ein. (ari)

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