Berlin. Der Zuschuss für Heizöl und Pellets soll bald ausbezahlt werden. Wie Mieter an das Geld kommen und was Vermieter beachten müssen.

  • Nach Strom und Gas sollen auch Pellet- und Heizölkunden finanziell über die Staatskasse entlastet werden
  • Der Zuschuss für Heizöl und Pellets soll in Deutschland rückwirkend für 2022 ausbezahlt werden
  • Auch Mieter in Mehrparteienhäusern sollen einen Anspruch auf die Entlastung haben

Im Zuge des Krieges in der Ukraine und der damit einhergehenden Energie- und Preiskrise haben sich die Energiepreise in Deutschland 2022 massiv verteuert. Zwar ist mit Blick auf die Gas-, Pellets- und Heizölpreise für 2023 einer leichter Abwärtstrend zu erkennen – eine Sicherheit ist das aber nicht. Auch lassen sich Faktoren wie der Kriegsverlauf oder das Wetter nur schwer einkalkulieren. Zudem mussten Heizöl- und Pellet-Kunden im Herbst 2022 oft zwangsläufig die teuren Preise zahlen.

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Pellet- und Heizölzuschuss: Wer sich bald über Geld vom Staat freuen kann

Diese Verbraucher sollen jetzt über einen staatlichen Zuschuss für Heizöl und Pellets finanziell entlastet werden. In einem ersten Eckpunkte-Papier hat die Ampel-Koalition Details aufgelistet. Fest steht schon: Der Bund will die Gesamtkosten von rund 1,8 Milliarden Euro mit Geld aus dem in der Corona-Pandemie angelegten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) stemmen – die Bundesländer wiederum sollen für die Auszahlung der Gelder an die Verbraucher und für die Antragsprüfung zuständig sein.

Apropos Verbraucher: Auch die Berechtigten selbst müssen reagieren. Fehler im Antragsverfahren für den Heizöl- oder Pellet-Zuschuss sollte man besser vermeiden. Im Gegensatz zu der Strom- und Gaspreisbremse kommt die Entlastung für Heizöl und Pellets nicht automatisch. Zudem müssen für den Heizöl- und Pellet-Zuschuss verschiedene Voraussetzungen zwingend erfüllt sein. Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben – außerdem gilt:

  • Bezuschusst wird nur der Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022
  • Verbraucher müssen die Verdopplung ihrer Heizkosten belegen können
  • Erstattet werden 80 Prozent der Verdopplung – also nicht der komplette Betrag
  • Die Förderobergrenze soll je Haushalt 2.000 Euro betragen
  • Zum Antrag muss eine eidesstattliche Erklärung beigefügt werden

Heizöl und Pellets: Zuschuss erst auf Antrag – was das für Mieter bedeutet

Wohnen in einem Gebäude mehrere Familien, müssen die Mieter zunächst nicht reagieren. Berichten der "Stuttgarter Zeitung" zufolge ist in solchen Fällen der Vermieter als Eigentümer am Zug und muss den Zuschuss für Heizöl und Pellets beantragen. Dabei gelten für den Vermieter dieselben Vorgaben wie für alle anderen. Sprich: Beleg, eidesstattliche Erklärung und Antrag müssen ausgefüllt werden. Wie das in der Praxis genau aussieht und abläuft, ist Stand heute (3. Januar 2023) noch nicht bekannt.

Möglich ist auch, dass die Bundesländer die Antragstellung und Auszahlung der Heizöl- und Pellet-Hilfen unterschiedlich handhaben. "Viele Details sind aktuell noch nicht ausgearbeitet", sagte Oliver Klapschus vom Vergleichsportal "HeizOel24" Ende Dezember 2022 im Gespräch mit unserer Redaktion. Daher könne man derzeit noch nicht viel zum geplanten Zuschuss sagen. Anhand der geplanten Eckpunkte können sich die betroffenen Heizöl- und Pellet-Kunden aber schon auf einen möglichen Antrag einstellen.

Wer im Herbst 2022 teuer Heizöl eingekauft hat, kann sich 2023 über einen Zuschuss freuen - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer im Herbst 2022 teuer Heizöl eingekauft hat, kann sich 2023 über einen Zuschuss freuen - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. © IMAGO / U. J. Alexander | IMAGO / U. J. Alexander

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Das muss der Vermieter beachten

Für Vermieter gibt es bei der Entlastung aber eine Besonderheit: Im Unterschied zum Eigentümer – der selbst in seinem Wohnraum lebt – müssen Vermieter nach Informationen der "Stuttgarter Zeitung" noch förmlich erklären, dass sie den Zuschuss für Heizöl oder Pellets an ihre Mieter weitergeben. Auch in diesem Fall ist der genaue Ablauf noch nicht klar. Denkbar ist etwa den Zuschuss über eine Absenkung der Nebenkosten oder per Überweisung an die Mieter weiterzugeben.

Der Vorteil für die Mieter: Sie müssen sich mit der Antragstellung erst einmal nicht auseinandersetzen. Jedoch kann es länger dauern, bis sie an das Geld kommen. Zumal noch völlig unklar ist, wann genau die Zuschüsse für Heizöl, Pellets und Flüssiggas 2023 tatsächlich ausbezahlt werden. Neben wichtigen Details zum Ablauf gibt es bisher auch noch keinen konkreten Zeitplan. Derzeit können betroffene Verbraucher also nur schauen, ob die anspruchsberechtigt sind und wenn ja, wie hoch der Zuschuss in etwa ausfällt.