Berlin. Der 30. September ist ein wichtiges Datum für viele Vertragsinhaber: In manchen Fällen ist es die letzte Frist für eine Kündigung.

Das bevorstehende Ende des Septembers ist eine gute Gelegenheit, um nochmal über bestehende Verträge zu schauen: Am 30. September endet in vielen Fällen die Frist für eine rechtzeitige Kündigung. Bei welchen Verträgen dies zutrifft und wie Sie die Kündigung am besten einreichen.

Verträge haben ganz unterschiedliche Zeitrahmen, in denen sie gekündigt werden können. Oft bewegen sich die Fristen in einem Zeitraum von drei oder sechs Monaten vor gewünschtem Vertragsende, etwa bei Arbeitsverträgen oder Mietverhältnissen. Manche Verträge allerdings lassen sich nur zum Ende eines Jahres kündigen. Oft ist das zum Beispiel bei Versicherungen der Fall. Doch auch hier gibt es einen wichtigen Unterschied.

Denn während ein Großteil der Jahresverträge automatisch weiterlaufen, wenn sie nicht bis zum Ende eines Vertragsjahres – also ein Jahr ab Beginn der Laufzeit – gekündigt werden, richten sich manche nach dem Kalenderjahr. Für alle Verträge, die bis zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden müssen, ist der 30. September ein wichtiges Datum. Dann läuft die Frist zur Kündigung nämlich ab.

Aber Achtung: Das trifft nur dann zu, wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Für Verträge, die sich am Ende eines Kalenderjahres automatisch verlängern und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten haben, war der Termin bereits am 30. Juni.

Kennen Sie die Kündigungsfristen Ihrer Verträge?
Kennen Sie die Kündigungsfristen Ihrer Verträge? © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Kündigungsfrist im September: Wie kündigt man einen Vertrag?

Nicht nur wegen der Kündigungsfrist im September sollten Sie Ihre Verträge überprüfen. Auch die Bedingungen und genauere Informationen zur Kündigung finden Sie dort, oftmals im sogenannten Kleingedruckten. Dabei gibt es unterschiedliche Wege, wie Sie ihre Kündigung einreichen müssen. In der Regel gilt aber: Sie muss schriftlich erfolgen.

So erfolgt die Kündigung:

  • per Brief (mit Einschreiben) oder, falls Sie noch ein Faxgerät besitzen, per Fax
  • in manchen Fällen ist eine Kündigung per Mail möglich
  • seit Juli müssen Unternehmen, die einen Online-Vertragsabschluss anbieten, auch einen Kündigungsbutton auf ihrer Webseite zur Verfügung stellen – dann können Sie auch online kündigen
  • Vorlagen für Kündigungsschreiben gibt es im Internet, Sie müssen dann nur noch Ihre eigenen Daten einfügen und unterschreiben
  • einen Grund für die Kündigung müssen Sie nicht nennen

Generell empfiehlt es sich auch, um eine Bestätigung für den Erhalt der Kündigung zu bitten. Das Empfänger-Unternehmen oder die empfangende Person kann Ihnen dann auch mitteilen, zu welchem Datum der Vertrag mit Ihnen endet. (reba)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.