Berlin. Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte enthält deutliche Preissteigerungen. Auf Tierhalter kommen höhere Kosten zu.

Seit November müssen Tierhalter mit höheren Tierarztkosten rechnen: Mit der neuen Gebührenverordnung für Tierärztinnen und Tierärzte werden die Leistungen deutlich teurer. Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen sind nun 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze. Auch operative Eingriffe sind teurer.

Die Kosten für Impfungen von Hunden und Katzen liegen nun bei 11,50 Euro statt wie bisher 5,77 Euro und somit fast doppelt so hoch wie zuvor. Angesichts der Inflation und gestiegenen Energiepreisen dürften die gestiegenen Kosten vor allem Hartz-IV-Empfänger und Rentner treffen, die ein Haustier halten.

Tierarzt-Gebühren steigen: Hartz-IV-Empfänger und Rentner besonders betroffen

Generell können Sozialhilfeempfänger zwar einen Antrag auf Mehrbedarf nach § 24 Abs. 3 SGB II beim Jobcenter einreichen. Er ist für Mehrkosten gedacht, wie etwa Anschaffungskosten für Babykleidung. Ein Zuschuss für Haustiere ist darin nicht vorgesehen.

Die Kosten für Futter, Spielzeug oder Tierarztbesuche müssen demnach aus dem Regelsatz bezahlt werden. In dem kritischen Fall, dass das Tier krank wird und nicht genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sind, können die Tierhalter möglicherweise eine Ratenzahlung mit der Tierarztpraxis vereinbaren. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie allerdings nicht.

Hinzu kommt: Gerade in Städten, in denen der Wohnraum teuer ist, werden auch die Tierarztkosten vermutlich stärker steigen, berichtet die "Tagesschau".

Tierarztkosten: Wann sich eine Versicherung fürs Haustier lohnt

Geringverdienern, Rentern und Sozialhilfeempfängern bleibt deshalb nur die Option, ausreichend Geld beiseitezulegen, um im Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Ab Januar diesen Jahres sind Sozialhilfeempfänger von der Hundesteuer befreit. Die gesparten 120 Euro werden für die Arztkosten eines Hundes allein aber vermutlich nicht ausreichen.

Wer es sich leisten kann, kann für seinen Hund oder seine Katze auch eine Krankenversicherung abschließen. Je jünger das Tier desto geringer die Versicherungsprämie. Tierhalter sollten bei der Versicherung unbedingt darauf achten, welche Erkrankungen, Impfungen und Operationen abgedeckt sind und verschiedene Anbieter vergleichen.

Wohl dem Kater, der eine Katzen-Krankenversicherung hat. Denn sonst können großere Operationen schnell richtig teuer werden.
Wohl dem Kater, der eine Katzen-Krankenversicherung hat. Denn sonst können großere Operationen schnell richtig teuer werden. © Frank Rumpenhorst/dpa-tmn

Experten befürchten nun, dass viele kranke Hunde, Katzen, Vögel oder Nagetiere künftig nicht mehr in die Praxis gebracht werden, sondern an ihnen aus Geldmangel "herumgedoktert" werde oder sogar ausgesetzt oder eingeschläfert würden. Gerade finanziell schlechter gestellte Tierhalter konnten die beschlossenen Preissteigerungen bei der Anschaffung nicht einkalkulieren.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb Unterstützung für finanzschwache Tierhalter. Dies könne etwa ein namensgebundener Gutschein sein, welcher bei Bedarf beantragt werden kann, und bei Tierärzten eingelöst werden kann.

Auch die Lage der Tierheime verschlechtere sich damit weiter, erklärte der Deutsche Tierschutzbund. "Es wurde ganz klar versäumt einen Kostenausgleich für Tierheime und Tierschutzvereine zu schaffen", schreibt der Verein in einer Stellungnahme. Die Tierheime haben eine Kostenerstattungsregelung mit den Kommunen, ihren Haushalt könne man nicht so einfach anpassen.

Die höheren Kosten könnten für einzelne Einrichtungen einen zusätzlichen Sargnagel darstellen, die ohnehin mit den Folgen des höheren Mindestlohns, steigender Preise und sinkender Spendenbereitschaft kämpften, teilte der Verein mit. Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass etwa jedes vierte Tierheim schließen muss, wenn sie keine Hilfe erhalten. (kthm/fmg/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.