Berlin. Probe gelegen und nicht zufrieden? Dann dürfen Sie Ihre Matratze zurückschicken. Das hat der BGH entschieden. Das sind die Details.

Es ist ein großes Geschäft: Etwa eine Milliarde Euro pro Jahr geben die Deutschen nach Schätzungen des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie für Ma­tratzen aus. Der Online-Handel werde dabei immer bedeutsamer. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mittwoch dürften Verbraucher frohlocken.

Der BGH hat ihre Rechte gestärkt und damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Auch ohne Schutzhülle dürfen Kunden Matratzen zurückschicken.