Berlin. Gesundheitsminister Spahn hat ehrgeizige Ziele: Bis zum Sommer werden 110.000 Praxen digital vernetzt sein – den anderen droht Strafe.

Die Zahlen sprechen für sich: Rund 176.000 Arztpraxen gibt es in Deutschland – eingerechnet sind dabei nicht nur Hausärzte und Spezialisten, sondern auch Zahnärzte. Bis zum Sommer 2019 werden laut Gesundheitsministerium rund 110.000 Praxen an das digitale System angeschlossen sein, ohne das die Digitalisierung in der Medizin, vor allem die elektronische Patientenakte, nicht funktioniert.

Umgekehrt heißt das: Obwohl die Politik seit anderthalb Jahrzehnten drängt, verweigert sich noch immer jeder dritte Arzt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt jetzt auf eine Doppelstrategie: Er droht den Medizinern mit Strafen und treibt gleichzeitig die Digitalisierung mit forschen Forderungen voran. Die Neueste: Apps auf Kassenrezept.

Ärzten drohen Honorarkürzungen

„Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen, aber keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur mit Karteikarten arbeitet“, warnte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. „Die wenigen, die nicht wollen, dürfen nicht darüber entscheiden, wie schnell wir vorankommen.“ Zu viele Ärzte würden die Umstellung scheuen, weil sie Unruhe in die Praxis bringe, etliche seien zudem grundsätzlich skeptisch gegenüber der digitalen Verfügbarkeit von Patientendaten.

Ärzten, die ihre Praxen nicht an das digitale Netzwerk, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, angeschlossen haben, drohen jedoch zum 1. Juli 2019 Honorarkürzungen von einem Prozent, ab März 2020 sind es dann sogar 2,5 Prozent. Am Dienstag brachte Spahn nun ein neues Gesetzespaket auf den Weg, das die Digitalisierung weiter vorantreiben soll. Die wichtigsten Schwerpunkte des Entwurfs:


Gesundheits-Apps:
Patienten, die wegen ihrer Erkrankung besonders auf ihren Lebenswandel achten müssen, auf Bewegung, Ernährung oder regelmäßige Tabletteneinnahme, können von Apps profitieren, die sie im Alltag unterstützen. Das kann für Diabetiker gelten, die per Smartphone-App ein digitales Tagebuch führen können, für Bluthochdruck-Patienten, aber auch für Schwangere.

Spahn will nun erreichen, dass Patienten bestimmte Gesundheits-Apps künftig von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Die Angebote sollten schnell, aber auch sicher nach festgelegten Kriterien in die Versorgung kommen, so Spahn. Maßstab seien nicht die hohen wissenschaftlichen Hürden, die für Arzneimittel gelten.

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Stattdessen sollen Ärzte in Zukunft solche Apps verschreiben können, die einen bestimmen Zulassungsweg durchschritten haben: Nach einer ersten Prüfung (medizinische Sicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit) sollen Apps ein Jahr lang verschrieben und von den Kassen vorläufig erstattet werden. In dieser Zeit soll der App-Hersteller gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachweisen, dass die App positive Effekte auf die Gesundheit hat.

Spahn rechnet unter anderem in diesem Punkt mit Gegenwind – vor allem mit Blick auf Datensicherheit und Qualitätsgarantie. „Es gibt kaum sensiblere Daten als Gesundheitsdaten“, räumte der Minister am Dienstag ein. Er weiß: Wenn sein ehrgeiziger Plan, das Gesetz bereits im kommenden Jahr in Kraft treten zu lassen, aufgehen soll, wird er Kompromisse eingehen müssen. Gut möglich, dass die verschreibungsfähigen Gesundheits-Apps als Erste wieder aus dem Forderungskatalog verschwinden.

Elektronische Patientenakte: Bereits beschlossen ist, dass die Krankenkassen ihren Patienten spätestens ab Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen müssen. Neu ist nun, dass Spahn die Ärzte verpflichten will, diese digitale Akte zusammen mit ihren Patienten zu füllen. Wer möchte, kann neben Untersuchungsdaten wie Blutbild, Röntgenbildern oder Ultraschallergebnissen auch seinen Impfpass oder sein Zahn-Bonusheft digital speichern lassen.

Unklar ist bislang, ab wann und in welcher Form Patienten ihren aktuellen Medikationsplan in der digitalen Akte speichern können. Bei Schwangeren kann es zudem der Mutterpass, bei Eltern das gelbe U-Heft für die Regeluntersuchungen sein. Die Ärzte sollen für diese zusätzliche Leistung vergütet werden, ab 2022 sollen Versicherte zudem alle Daten bei einem Wechsel der Krankenkasse mitnehmen können.


Apotheken und Kliniken:
Spahn will in Zukunft nicht nur Ärzte und Kassen über die elektronische Patientenakte besser vernetzen, sondern auch andere Akteure im Gesundheitswesen: Laut Gesetzentwurf sollen die mehr als 20.000 Apotheken in Deutschland bis März 2020 und die knapp 2000 Krankenhäuser bis März 2021 an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.

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Auf diese Weise können Daten aus einer Krankenhausbehandlung oder Informationen über Rezepte digital gespeichert und überall abgerufen werden. Was bei Apotheken und Krankenhäusern zur Pflicht werden soll, steht Hebammen oder Physiotherapeuten, Pflegeheimen und Reha-Einrichtungen frei.

Videosprechstunde: Patienten sollen künftig leichter Arztpraxen finden können, die Videosprechstunden anbieten. Spahn will es Ärzten deswegen erlauben, auf ihrer Internetseite über ein solches Angebot zu informieren. Neu geregelt werden sollen auch die Voraussetzungen für Online-Sprechstunden: Die Aufklärung durch den Arzt und die Einwilligung durch den Patienten mussten bisher schriftlich oder persönlich erfolgen – künftig soll beides auch während der Videovisite geschehen.

Die wenigen, die nicht wollen, dürfen nicht darüber entscheiden, wie schnell wir vorankommen
Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister