Nordhausen. Ein Tauchgang bei Nordhausen endete im September für zwei Menschen tödlich. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Auskunft über die Ermittlungsergebnisse gegeben.

Ermittlungen zum tödlichen Tauchunfall in einem See bei Nordhausen haben keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden ergeben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen auf Anfrage mit. Eine Frau und ein Mann, die in Hannover lebten, waren im September im Sundhäuser See ertrunken.

Auch an der Tauchausrüstung der beiden gestorbenen 29-Jährigen habe es keinerlei Beanstandungen gegeben. Zuvor waren in den Obduktionen keine gesundheitlichen Probleme als Todesursache festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft gehe nun nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens von einem Unglück aus. "Die Unerfahrenheit der Taucher könnte eine Rolle gespielt haben", hieß es.

Taucher waren unerfahren

Der bis zu 31 Meter tiefe See ist unter anderem wegen seiner Unterwasserattraktionen beliebt. Laut Polizei waren die beiden Taucher in einer Tiefe von 14 Metern und bei schlechter Sicht zwischen einem Nachbau der Stadt Nordhausen und einem erst kürzlich versenkten Stahldrachen unterwegs, als es zu dem Unglück kam. Beide seien eher unerfahrene Taucher gewesen.

Ein 33 Jahre alter Mann, der gemeinsam mit den beiden zu einem Tauchgang aufgebrochen war, konnte sich an die Wasseroberfläche retten. Er kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Bereits Mitte August war eine 40 Jahre alte Frau bei einem Tauchunfall im Sundhäuser See schwer verletzt worden.

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