Rostock. Studierende sollten die Wahl ihrer Krankenversicherung gut abwägen. Denn an ihre Entscheidung sind sie eine Weile gebunden. Das kann im Verlauf Kosten nach sich ziehen.

Wer mit einem Studium beginnt, muss sich auch mit dem Krankenversicherungsschutz beschäftigen. Wichtig dabei zu wissen: Die Entscheidung, ob es eine private oder gesetzliche Krankenversicherung sein soll, bleibt für die gesamte Studiendauer bindend. Darauf macht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam.

Wer sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Für manche Studentinnen und Studenten kann die private Krankenversicherung sinnvoll sein. Wenn zum Beispiel über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch besteht, ist die private Versicherung meistens günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Aber: Fällt während des Studiums der Kindergeldanspruch weg, muss der Vertrag auf eigenständigen Vollversicherungsschutz umgestellt werden.

Bei gesetzlich versicherten Eltern sind Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- oder Ersatzdienst entsprechend.

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 455 Euro liegt beziehungsweise bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet.

In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist dann aber die studentische Versicherung gemäß KVdS möglich. Sie kostet monatlich 76,85 Euro plus den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung und gegebenenfalls den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung.

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