Der Erfurter Drahtzieher des Blutdoping-Netzwerkes und seine Helfer kommen vor Gericht. Die Münchner Staatsanwaltschaft erhob nun die Anklage. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Erfurt. Dem mutmaßlichen Drahtzieher der Blutbeutel-Affäre und vier Helfern soll der Prozess gemacht werden. Die Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft München hat am Donnerstag Anklage gegen den Erfurter Sportarzt Mark S. und dessen Komplizen erhoben. Wie die Behörde mitteilte, wird ihnen unter anderem die gewerbsmäßige und teilweise bandenmäßige Anwendung verbotener Dopingmethoden beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Mark S. wird zudem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.

Einblick in Ermittlungen zu Erfurter Doping-Skandal

Zwei der fünf Beschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme Ende Februar beziehungsweise Mitte März in Untersuchungshaft. Drei von ihnen seien im Mai/Juni aufgrund einer Aussetzung des Haftbefehls aus der Haft entlassen worden, hieß es weiter. Über die Eröffnung des Prozesses hat das Landgericht München II noch nicht entschieden.

Die Münchner Behörde und Kollegen in Österreich hatten ein internationales Blutdoping-Netzwerk durch Ermittlungen und eine Razzia bei der Nordischen Ski-WM im Februar im österreichischen Seefeld auffliegen lassen. Eine Spur führte nach Erfurt. Durch die Ermittlungen - die sich gegen 50 Personen, Sportler, Ärzte, Betreuer sowie deren Helfer richteten - wurde bekannt, dass 23 Sportler aus acht europäischen Ländern Blutdoping an sich hatten durchführen lassen. Doch erst mit Inkrafttreten des Antidopinggesetzes am 18. Dezember 2015 sind die Taten für Athleten in Deutschland strafbar.

Blutmanipulationen für Athleten vorgenommen

In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft von dem Tatverdacht aus, dass Mark S. seit spätestens Ende 2011 von Erfurt aus regelmäßig und in einer unbekannten Vielzahl von Fällen weltweit systematisches Blutdoping praktizierte - überwiegend in Europa, vor allem in Deutschland und Österreich. Dadurch wollte er sich „eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang“ verschaffen. Schwerpunkt sei dabei der Rad- und Wintersport gewesen.

Abgesehen von Blutmanipulationen zur Steigerung der Ausdauer- und Leistungsfähigkeit habe Mark S. mutmaßlich auch Arzneimittel, insbesondere Wachstumshormone, verordnet. Die Blutmanipulationen seien anhand von ausgefeilten Behandlungsplänen für Athleten vorgenommen worden, so dass es bei Doping-Tests über einen langen Zeitraum keinen Nachweis einer verbotenen Substanz gegeben habe. Mark S. habe mindestens von 2014 an einen eingeweihten kleinen Kreis von Personen, die für ihn das Eigenblutdoping durchführten oder die Taten logistisch begleiteten, unterhalten.

Sportarzt soll zudem Präparat Erythrozyten verabreicht haben

Der Erfurter Sportarzt soll zudem, so die Staatsanwaltschaft, im September 2017 sogar einer Sportlerin das neue Präparat Erythrozyten in Form von trockenen Plättchen verabreicht haben. Zu diesem Zeitpunkt soll er „keine belastbaren Informationen über den Inhalt, die Zusammensetzung oder die Wirkungsweise des Präparates im Hinblick auf Nebenwirkungen gehabt haben“, erklärte die Behörde.

Mark S. soll der Sportlerin wahrheitswidrig berichtet haben, dass das Präparat an mehreren Personen getestet worden sei und es zu keiner Gefährdung kommen könne. Tatsächlich sollen sich bei der Sportlerin eine halbe Stunde nach Einnahme deutliche Nebenwirkungen eingestellt haben, die jedoch keine bleibenden Schäden zur Folge hatten.

In der 145-seitigen Anklageschrift sind über 30 Zeugen, darunter zahlreiche Sportler sowie mehrere Gutachter und zahlreiche Urkunden als Beweismittel genannt, hieß es.

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