Berlin. Paare, die bei der Einkommensteuererklärung jedes Jahr viel Geld nachzahlen müssen oder erstattet bekommen, sollten über einen Wechsel der Steuerklassen nachdenken. Das gibt es zu beachten.

Die Wahl der am besten geeigneten Steuerklassen stellt manche Ehepaare vor Herausforderungen. Zwar werden nach der Eheschließung zunächst beide Partner automatisch in die Steuerklasse vier eingestuft.

Für manche Paare kann es aber sinnvoll sein, zur Kombination drei und fünf zu wechseln. Aber wann?

Die Steuerklassenkombination vier/vier werde häufig bei fast gleichen Einkommen der Partner gewählt, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Kombination drei/fünf bei unterschiedlichen Einkommen. Dabei erhält der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse drei, der andere die fünf. "Als Faustformel gilt: Wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens erzielt, bietet es sich an, die Steuerklassenkombination drei/fünf zu wählen", sagt Karbe-Geßler.

Auch wenn sich abzeichnet, dass zum Beispiel zu Beginn eines neuen Jahres nur noch ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, weil der andere etwa in Rente geht, kann ein Wechsel zur Kombination drei/fünf sinnvoll sein.

Wechsel bringt per se keine Steuererleichterung

Doch was ist der Vorteil bei der Wahl der geeigneten Steuerklassenkombination? Unterm Strich ließen sich damit nämlich keine Einkommensteuern sparen, sagt Karbe-Geßler. Aber: Die individuellere Lohnsteuerberechnung sorge dafür, dass die Summe der monatlich abgeführten Lohnsteuerzahlungen weitestgehend mit der Jahressteuerschuld des Paares übereinstimmt. Im Idealfall ist damit bei der Einkommenssteuererklärung weder eine Steuererstattung, noch eine Nachzahlung nötig.

Der Nachteil: Bei der Kombination drei/fünf sei in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben, sagt Karbe-Geßler. Nicht so bei vier/vier.

Bedacht werden sollte außerdem: Lohnersatzansprüche wie Arbeitslosengeld, Eltern- oder Krankengeld können vom letzten Nettoarbeitslohn abhängen. Mit der höheren Steuerklasse wird deshalb auch die Entgeltersatzleistung niedriger. "Wer also das Risiko hat, arbeitslos zu werden oder von Kurzarbeit getroffen werden kann, sollte in der Steuerklasse vier bleiben, auch wenn er in der Ehe den geringeren Verdienst erzielt", sagt Karbe-Geßler.

Wechsel ist seit 2020 mehrmals pro Jahr möglich

Plant ein Ehepartner in Elternzeit zu gehen, empfiehlt die Steuerexpertin diesem, in die Steuerklasse zu wechseln, bei der das höhere Nettoeinkommen erzielt wird. Die Steuerklasse muss aber sieben Monate vor Geburt des Kindes gegolten haben. Wechseln die Eltern zu spät, gilt die ungünstigere Steuerklasse.

Wer sich unsicher ist, welche Steuerklassenkombination für sich und seinen Partner sinnvoll ist, kann sich beim Bundesfinanzministerium weitere Informationen holen. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können ebenfalls weiterhelfen.

Seit dem vergangenen Jahr ist der Steuerklassenwechsel bei Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern laut Karbe-Geßler mehrmals im Kalenderjahr möglich. So ließe sich auf kurzfristige berufliche Änderungen reagieren. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Das entsprechende Formular gibt es online bei der Finanzverwaltung.

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