Berlin. Das 9-Euro-Ticket ermöglicht im Sommer eine günstige Nutzung des ÖPNV. Doch Vorsicht ist geboten: Es gilt nicht überall in Bus & Bahn.
- Seit dem 1. Juni ist das 9-Euro-Ticket in Deutschland nutzbar
- Gilt das auch für den Bus? Und was ist mit dem Fernverkehr?
- Lesen Sie hier, was man mit dem 9-Euro-Ticket alles benutzen darf
Seit dem 1. Juni können die Menschen in Deutschland den Nah- und Regionalverkehr für nur neun Euro im Monat nutzen. Für drei Monate hat die Bundesregierung diese Vergünstigung eingeführt, um die Menschen angesichts der durch den Krieg in der Ukraine gestiegenen Sprit- und Benzinkosten zu entlasten. Verkauft werden die sogenannten 9-Euro-Tickets bereits jetzt.
Da seine Gültigkeit auf die Urlaubszeit im Sommer 2022 fällt, planen viele Menschen, das Ticket für eine günstige Reise zu nutzen. Dabei stellen sich viele aber die Frage: Wo genau kann man den Fahrschein eigentlich nutzen? Was genau gilt als Nah- und Regionalverkehr?
9-Euro-Ticket für Bus und Bahn: Das darf man mit dem Ticket fahren
- 9-Euro-Ticket: Wo und wann Sie die Fahrkarte kaufen können
Denn tatsächlich kann mit dem Ticket nicht jeder Bus oder Zug kostenlos genutzt werden – es gibt einige Ausnahmen, in denen das 9-Euro-Ticket nicht gilt. Grundsätzlich inklusive im Fahrschein sind alle U-Bahnen, S-Bahnen, Busse (mit Ausnahme von Fernbussen) und Regionalbahnen. Doch wann und wo gilt das Ticket nicht?
- Interaktive Anwendung: Wie weit kommt man mit dem 9-Euro-Ticket?
1. Fernverkehr
Auch wenn sie oft die schnellere Alternative sind: Züge im Fernverkehr dürfen mit dem 9-Euro-Ticket nicht genutzt werden. Dazu zählen CE, IC oder EC sowie Verbindungen von Flixtrain. Zudem gibt es in Deutschland Verbindungen ausländischer Verkehrsunternehmen, die als Fernverkehr eingestuft sind. Dazu zählen etwa Thalys-Verbindungen der französischen Staatsbahn SNCF. Auch das sogenannte "Sylt Shuttle", also der Autozug, der zwischen Niebüll und Westerland verkehrt, gilt als Fernverkehr.
Allerdings sorgt die Gültigkeit des 9-Euro-Tickets für Verwirrung. Zwar dürfen alle reinen Regionalzüge genutzt werden, nicht aber in Fernzügen, die als Regionalzüge nutzbar seien. Das ist für viele Nutzer nur schwer nachzuvollziehen, weshalb das 9-Euro-Ticket für Kritik an der Deutschen Bahn sorgt.
2. Auslandsfahrten
In Deutschland gibt es einige Regionalzüge, bei denen die Fahrt ins Ausland mit einer lokalen deutschen Fahrkarte bis zur ersten Station im anderen Land möglich ist. Das gilt etwa für die Strecke von München nach Salzburg oder aber von Usedom nach Swinemünde. Doch das ist nicht immer der Fall. Wer mit einem Regionalzug ins Ausland fährt und das 9-Euro-Ticket nutzt, sollte sich daher in jedem Fall vor der Abfahrt erkundigen, ob ein zusätzliches Ticket benötigt wird.
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3. Erste Klasse-Verbindungen
Das 9-Euro-Ticket gilt nur für Fahrten in der 2. Klasse. Wer in der ersten Klasse fahren möchte, muss dafür ein normales Ticket kaufen.
4. Mitfahrerinnen und -mitfahrer
Wer bereits ein Abo eines Nahverkehrsverbunds wie etwa der BVG oder des HVV hat, muss sich keine Sorgen machen, im Aktionzeitraum weiterhin einen höheren Preis zu zahlen: Die regulären Tickets sollen in diesem Zeitraum automatisch in ganz Deutschland gültig sein und der Preis reduziert werden. In einigen Abos ist jedoch auch die Möglichkeit enthalten, weitere Personen mitzunehmen. Diese Regelungen gelten auch im Aktionszeitraum weiterhin – allerdings nur für die vereinbarten Tarifbereiche. Darüber hinaus gilt das Ticket nur für eine Person.
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5. 9-Euro-Ticket und Fahrradmitnahme
Gleiches gilt für Fahrräder. Sollten diese ebenfalls im Nahverkehrsabo enthalten sein, dürfen sie nur im Tarifbereich kostenlos mitgenommen werden. Wer weiter fahren will kann das mit dem 9-Euro-Ticket unkompliziert tun, muss allerdings ein zusätzliches Fahrradticket kaufen. Lesen Sie hier: Deutsche Bahn und Co. – Forderung nach Stopp der Fahrradmitnahme.
6. Fähren & Touristenbahnen
In Städten wie Hamburg oder Berlin gehören zum öffentlichen Nahverkehr teilweise auch Fähren. Diese können mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden. Andere Fähren hingegen, etwa Touristenfähren von privaten Anbietern, gehören nicht dazu, für sie wird ein anderer Fahrschein benötigt.
Neben den Fähren gibt es auch einige Bahnen, die vor allem auf Touristinnen und Touristen ausgelegt sind und ein eigenes Preissystem haben. Auch für sie kann das 9-Euro-Ticket teilweise nicht genutzt werden. (csr)